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	Kommentare zu: Russen-Fehler &#038; Hahnenkämpfe: Deshalb kommt kein Kita-Bauwagen in  Lorsbach an	</title>
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	<description>Wissen, worüber die Leute hier reden</description>
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		<title>
		Von: Dipl.-Ing. Silvia Stengel		</title>
		<link>https://hk-newsletter.de/2023/07/31/kita-bauwagen-fuer-lorsbach/#comment-2838</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dipl.-Ing. Silvia Stengel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Aug 2023 22:33:21 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Rechtsanwälte raten sogar davon ab diese Forderungen im Unterschwellenbereich „vorsorglich“ anzuwenden, da dies zur Rügen bezüglich des Wettbewerbs führen kann- dies würde das Verfahren dann wirklich verzögern…

„ Solange für nationale Vergaben im Unterschwellenbereich keine zu Art. 5k der Sanktions-VO vergleichbare Regelung gilt bzw. der Bund / die Bundesländer die Relevanz für Vergaben im Unterschwellenbereich nicht ausdrücklich bestätigt, ist die individuelle Anwendung der Regelung im Unterschwellenbereich nicht zu empfehlen.
 
Sollte ein Öffentlicher Auftraggeber Art. 5k im Rahmen der Unterschwellenvergabe „rein vorsorglich“ dennoch berücksichtigen wollen, besteht das Risiko, dass sich Bieter dann auf eine vergaberechtswidrige Wettbewerbsverengung berufen und der Öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren hierdurch angreifbar macht. Hiervon ist also Abstand zu nehmen.„]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsanwälte raten sogar davon ab diese Forderungen im Unterschwellenbereich „vorsorglich“ anzuwenden, da dies zur Rügen bezüglich des Wettbewerbs führen kann- dies würde das Verfahren dann wirklich verzögern…</p>
<p>„ Solange für nationale Vergaben im Unterschwellenbereich keine zu Art. 5k der Sanktions-VO vergleichbare Regelung gilt bzw. der Bund / die Bundesländer die Relevanz für Vergaben im Unterschwellenbereich nicht ausdrücklich bestätigt, ist die individuelle Anwendung der Regelung im Unterschwellenbereich nicht zu empfehlen.</p>
<p>Sollte ein Öffentlicher Auftraggeber Art. 5k im Rahmen der Unterschwellenvergabe „rein vorsorglich“ dennoch berücksichtigen wollen, besteht das Risiko, dass sich Bieter dann auf eine vergaberechtswidrige Wettbewerbsverengung berufen und der Öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren hierdurch angreifbar macht. Hiervon ist also Abstand zu nehmen.„</p>
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		<title>
		Von: Dipl.-Ing. Silvia Stengel		</title>
		<link>https://hk-newsletter.de/2023/07/31/kita-bauwagen-fuer-lorsbach/#comment-2837</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dipl.-Ing. Silvia Stengel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Aug 2023 22:21:59 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Das gleiche gilt für die EU-Verordnung aus April 2022: 

„5k durch die EU-Verordnung Nr. 2022/576 vom 8. April 2022 tangiert die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen sowie die Abwicklung bereits geschlossener Verträge im Unterschwellenbereich nicht.“]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das gleiche gilt für die EU-Verordnung aus April 2022: </p>
<p>„5k durch die EU-Verordnung Nr. 2022/576 vom 8. April 2022 tangiert die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen sowie die Abwicklung bereits geschlossener Verträge im Unterschwellenbereich nicht.“</p>
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		<title>
		Von: Dipl.-Ing. Silvia Stengel		</title>
		<link>https://hk-newsletter.de/2023/07/31/kita-bauwagen-fuer-lorsbach/#comment-2836</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dipl.-Ing. Silvia Stengel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Aug 2023 22:17:35 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ehrlich gesagt erscheint mir die Begründung für eine Verzögerung der Vergabe auf Grund von fehlenden Hinweisen zu den Russlandsanktionen nicht ganz schlüssig, denn:
„ Laut der Russland-Sanktionen-VO (833/2014/EU) dürfen öffentliche Aufträge nicht an mit Russland verbundene Unternehmen vergeben werden. Dies gilt derzeit jedoch nur für öffentliche Aufträge und Konzessionen, deren Wert den europäischen Schwellenwert übersteigt.“

Die Wertgrenzen liegen in Hessen im Liefer- und Dienstleistungsbereich bei 215.000€ netto und bei Bauleistungen bei 5.383.000€- HVTG Paragraph 12

Demnach liegt das Verfahren mit einer ca. Auftragssumme von 90.000€ eindeutig im Unterschwellenbereich.

„Betroffen sind von der Sanktionsverordnung nur öffentliche Aufträge und Konzessionen im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte; für Unterschwellenvergaben gilt die Verordnung nicht. Hier findet das nationale Vergaberecht Anwendung.“

Daher ist mir ein Verzug mit dieser Begründung nicht schlüssig- ich hatte mich schon bei der HAD-Veröffentlichung zu den vorbereitenden Untersuchungen zu M2 gewundert, dass die Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen von den Bietern verpflichtend verlangt wurde, denn auch dieses Verfahren dürfte nicht über dem Grenzwert liegen.<img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f914.png" alt="🤔" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" />

Vergaberechtlich also eine merkwürdige Begründung, es sei denn der nationale Gesetzgeber hätte dies übernommen, ohne dass die MVK der Stadt Frankfurt oder ich es mitbekommen haben.<img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f914.png" alt="🤔" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ehrlich gesagt erscheint mir die Begründung für eine Verzögerung der Vergabe auf Grund von fehlenden Hinweisen zu den Russlandsanktionen nicht ganz schlüssig, denn:<br />
„ Laut der Russland-Sanktionen-VO (833/2014/EU) dürfen öffentliche Aufträge nicht an mit Russland verbundene Unternehmen vergeben werden. Dies gilt derzeit jedoch nur für öffentliche Aufträge und Konzessionen, deren Wert den europäischen Schwellenwert übersteigt.“</p>
<p>Die Wertgrenzen liegen in Hessen im Liefer- und Dienstleistungsbereich bei 215.000€ netto und bei Bauleistungen bei 5.383.000€- HVTG Paragraph 12</p>
<p>Demnach liegt das Verfahren mit einer ca. Auftragssumme von 90.000€ eindeutig im Unterschwellenbereich.</p>
<p>„Betroffen sind von der Sanktionsverordnung nur öffentliche Aufträge und Konzessionen im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte; für Unterschwellenvergaben gilt die Verordnung nicht. Hier findet das nationale Vergaberecht Anwendung.“</p>
<p>Daher ist mir ein Verzug mit dieser Begründung nicht schlüssig- ich hatte mich schon bei der HAD-Veröffentlichung zu den vorbereitenden Untersuchungen zu M2 gewundert, dass die Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen von den Bietern verpflichtend verlangt wurde, denn auch dieses Verfahren dürfte nicht über dem Grenzwert liegen.🤔</p>
<p>Vergaberechtlich also eine merkwürdige Begründung, es sei denn der nationale Gesetzgeber hätte dies übernommen, ohne dass die MVK der Stadt Frankfurt oder ich es mitbekommen haben.🤔</p>
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			</item>
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		<title>
		Von: Ulrike		</title>
		<link>https://hk-newsletter.de/2023/07/31/kita-bauwagen-fuer-lorsbach/#comment-2834</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ulrike]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Aug 2023 17:04:21 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Zitat: &quot;So soll bei der Ausschreibung beispielsweise der Hinweis vergessen worden sein, dass in dem Bauwagen keine Materialien aus Russland verbaut werden dürfen.&quot;

Wenn Ideologie auf Wahrheit trifft, haben die Kinder das Nachsehen. Da fehlt einem jegliches Verständnis.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zitat: &#8222;So soll bei der Ausschreibung beispielsweise der Hinweis vergessen worden sein, dass in dem Bauwagen keine Materialien aus Russland verbaut werden dürfen.&#8220;</p>
<p>Wenn Ideologie auf Wahrheit trifft, haben die Kinder das Nachsehen. Da fehlt einem jegliches Verständnis.</p>
]]></content:encoded>
		
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