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	Kommentare zu: Stadtparlament stoppt Vorderheide II – oder doch nicht?	</title>
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	<description>Wissen, worüber die Leute hier reden</description>
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		<title>
		Von: Hans Mook		</title>
		<link>https://hk-newsletter.de/2022/03/25/stadtparlament-stoppt-vorderheide/#comment-1343</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hans Mook]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Mar 2022 11:33:45 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://hk-newsletter.de/2022/03/25/stadtparlament-stoppt-vorderheide/#comment-1340&quot;&gt;Thomas Ruhmöller&lt;/a&gt;.

Ich finde auf dem Bebauungsplan Vorderheide II, der mir vorliegt, einfach keine großen Grundstücke. Haben Sie etwa einen anderen Plan?
Mal was zur Hochwertigkeit der Fläche, die keinegswegs durchgängig nach § 15 d HENatG bewertet ist. So ist die Teilfläche entlang der Bebauungsgrenze Wilhelm Leuschner Str. auf 61 m Breite, vom Flurstück 71 bis zur Bebauungsgrenze Hundshag, und von dort in ca. 80 m Breite bis zum letzten Querweg vor dem Wald, nicht im Erhebungsplan  nach § 15 d bewertet. Schaut man mit Erhebungsplan auf die Fläche Flurstücke: 50/2, 50/1 49 48 47, so wird bei einer Neubewertung keine Bewertung nach § 15 d möglich sein. Wie sich der Verfall der Hochstammobstbäume fortsetzt, kann man sehr schön auf den Flurstücken 70, 72/1, 72/2 sehen. Die Fläche (Flur 30) wurde 1904-06 flurbereinigt, die so heiligen Hochstämme sind alle mit der Gentechnik der ersten Generation geschaffen. In der Literatur finden wir zur Lebenszeit von Apfelhochstämmen eine Lebenserwartung von 70-90 Jahren.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://hk-newsletter.de/2022/03/25/stadtparlament-stoppt-vorderheide/#comment-1340">Thomas Ruhmöller</a>.</p>
<p>Ich finde auf dem Bebauungsplan Vorderheide II, der mir vorliegt, einfach keine großen Grundstücke. Haben Sie etwa einen anderen Plan?<br />
Mal was zur Hochwertigkeit der Fläche, die keinegswegs durchgängig nach § 15 d HENatG bewertet ist. So ist die Teilfläche entlang der Bebauungsgrenze Wilhelm Leuschner Str. auf 61 m Breite, vom Flurstück 71 bis zur Bebauungsgrenze Hundshag, und von dort in ca. 80 m Breite bis zum letzten Querweg vor dem Wald, nicht im Erhebungsplan  nach § 15 d bewertet. Schaut man mit Erhebungsplan auf die Fläche Flurstücke: 50/2, 50/1 49 48 47, so wird bei einer Neubewertung keine Bewertung nach § 15 d möglich sein. Wie sich der Verfall der Hochstammobstbäume fortsetzt, kann man sehr schön auf den Flurstücken 70, 72/1, 72/2 sehen. Die Fläche (Flur 30) wurde 1904-06 flurbereinigt, die so heiligen Hochstämme sind alle mit der Gentechnik der ersten Generation geschaffen. In der Literatur finden wir zur Lebenszeit von Apfelhochstämmen eine Lebenserwartung von 70-90 Jahren.</p>
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			</item>
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		<title>
		Von: Linke Bazille		</title>
		<link>https://hk-newsletter.de/2022/03/25/stadtparlament-stoppt-vorderheide/#comment-1341</link>

		<dc:creator><![CDATA[Linke Bazille]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Mar 2022 06:54:59 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://hk-newsletter.de/2022/03/25/stadtparlament-stoppt-vorderheide/#comment-1338&quot;&gt;Henriette Schneider&lt;/a&gt;.

Guter sachlicher Kommentar, wobei derjenige, der sich mit dem Investor ins Bett legt auch damit rechnen muss, dass er von ihm später gef***t wird.

Herr Vogt hat ja am Freitag in der Sitzung auch behauptet, er habe letzten Montag den Anwälten befohlen, die Arbeit ruhen zu lassen, bis das Parlament am Freitag entschieden hat. Er muss also am gestrigen Montag einen neuen Befehl an seine Anwälte gegeben haben. Entweder „ich ignoriere das Parlament, weitermachen!“ oder „lasst es sein, das wird eh Nix mehr“. Wäre interessant zu wissen, für was er sich entschieden hat. Die Anwälte wussten es jedenfalls dann vor dem Parlament]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://hk-newsletter.de/2022/03/25/stadtparlament-stoppt-vorderheide/#comment-1338">Henriette Schneider</a>.</p>
<p>Guter sachlicher Kommentar, wobei derjenige, der sich mit dem Investor ins Bett legt auch damit rechnen muss, dass er von ihm später gef***t wird.</p>
<p>Herr Vogt hat ja am Freitag in der Sitzung auch behauptet, er habe letzten Montag den Anwälten befohlen, die Arbeit ruhen zu lassen, bis das Parlament am Freitag entschieden hat. Er muss also am gestrigen Montag einen neuen Befehl an seine Anwälte gegeben haben. Entweder „ich ignoriere das Parlament, weitermachen!“ oder „lasst es sein, das wird eh Nix mehr“. Wäre interessant zu wissen, für was er sich entschieden hat. Die Anwälte wussten es jedenfalls dann vor dem Parlament</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Thomas Ruhmöller		</title>
		<link>https://hk-newsletter.de/2022/03/25/stadtparlament-stoppt-vorderheide/#comment-1340</link>

		<dc:creator><![CDATA[Thomas Ruhmöller]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Mar 2022 18:20:02 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://hk-newsletter.de/2022/03/25/stadtparlament-stoppt-vorderheide/#comment-1339&quot;&gt;Alexander Kurz&lt;/a&gt;.

Der Begriff &quot;Villenviertel&quot; umschreibt bildhaft eine wichtige Passage im Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Dort ist nachzulesen:

Der Regionale Flächennutzungsplan Südhessen verlange in einem Gebiet wie Vorderheide II zwingend 35 bis 50 Wohneinheiten je Hektar. Der vorgelegte Bebauungsplan aber sehe nur &lt;em&gt;&quot;die Verwirklichung einer Wohndichte von maximal 22 Wohneinheiten je ha Bruttowohnbauland vor&quot;&lt;/em&gt;. Die Richter: Damit bleibe der Plan &lt;em&gt;&quot;sogar unterhalb des untersten Wertes für den ländlichen Siedlungstyp, der bei 25 bis 40 WE/ha liegt&quot;.&lt;/em&gt;

Das heißt: Grundstücksflächen sind rar in Hofheim – in Vorderheide II aber sollen sie großzügig an einige wenige Leuten verteilt werden. Oder, wie die Richter sagten: Die Planung spricht &lt;em&gt;&quot;die Bedürfnisse einer vergleichsweise kleinen Zielgruppe an&quot;&lt;/em&gt;, es werde &lt;em&gt;&quot;vergleichsweise wenig Wohnraum geschaffen&quot;&lt;/em&gt;.

FDP-Mann Weber sagte in der Stadtverordnetenversammlung, es seien 210 Grundstücke mit einer Größe von im Schnitt 480 Quadratmetern vorgesehen. Wenn im B-Plan auch Doppelhäuser und Häuser mit bis zu fünf Wohnungen zu finden sind, dann müssen etliche Grundstücke für Einfamilienhäuser ja wesentlich größer ausfallen. Halt Villengrundstücke...

Das kann man ja machen (zumindest da, wo es die Regionalplanung auch zulässt). Aber zu versuchen, den Bürgern eine solche Planung als Konzept gegen den überhitzten Wohnungsmarkt unterzujubeln: Das ist schon sehr verwegen – und nicht sonderlich überzeugend.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://hk-newsletter.de/2022/03/25/stadtparlament-stoppt-vorderheide/#comment-1339">Alexander Kurz</a>.</p>
<p>Der Begriff &#8222;Villenviertel&#8220; umschreibt bildhaft eine wichtige Passage im Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Dort ist nachzulesen:</p>
<p>Der Regionale Flächennutzungsplan Südhessen verlange in einem Gebiet wie Vorderheide II zwingend 35 bis 50 Wohneinheiten je Hektar. Der vorgelegte Bebauungsplan aber sehe nur <em>&#8222;die Verwirklichung einer Wohndichte von maximal 22 Wohneinheiten je ha Bruttowohnbauland vor&#8220;</em>. Die Richter: Damit bleibe der Plan <em>&#8222;sogar unterhalb des untersten Wertes für den ländlichen Siedlungstyp, der bei 25 bis 40 WE/ha liegt&#8220;.</em></p>
<p>Das heißt: Grundstücksflächen sind rar in Hofheim – in Vorderheide II aber sollen sie großzügig an einige wenige Leuten verteilt werden. Oder, wie die Richter sagten: Die Planung spricht <em>&#8222;die Bedürfnisse einer vergleichsweise kleinen Zielgruppe an&#8220;</em>, es werde <em>&#8222;vergleichsweise wenig Wohnraum geschaffen&#8220;</em>.</p>
<p>FDP-Mann Weber sagte in der Stadtverordnetenversammlung, es seien 210 Grundstücke mit einer Größe von im Schnitt 480 Quadratmetern vorgesehen. Wenn im B-Plan auch Doppelhäuser und Häuser mit bis zu fünf Wohnungen zu finden sind, dann müssen etliche Grundstücke für Einfamilienhäuser ja wesentlich größer ausfallen. Halt Villengrundstücke&#8230;</p>
<p>Das kann man ja machen (zumindest da, wo es die Regionalplanung auch zulässt). Aber zu versuchen, den Bürgern eine solche Planung als Konzept gegen den überhitzten Wohnungsmarkt unterzujubeln: Das ist schon sehr verwegen – und nicht sonderlich überzeugend.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Alexander Kurz		</title>
		<link>https://hk-newsletter.de/2022/03/25/stadtparlament-stoppt-vorderheide/#comment-1339</link>

		<dc:creator><![CDATA[Alexander Kurz]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Mar 2022 15:58:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://hk-newsletter.de/2022/03/25/stadtparlament-stoppt-vorderheide/#comment-1337&quot;&gt;Karin Lübbers&lt;/a&gt;.

Sehr geehrte Frau Lübbers, Sie waren offenkundig bei der Stadtverordnetenversammlung nicht zugegen und versuchen hier in Unkenntnis meiner Stellungnahme ein Zerrbild zu stellen, das ist einfach nur unanständig. 

Ich habe in der Stadtverordnetenversammlung sehr deutlich gesagt, dass sich selbst gutverdienende Menschen in Hofheim schon kaum mehr ein Eigenheim leisten können. Das zeigt, wie überhitzt der Wohnungsmarkt hier bereits ist. Und ein solcher Zustand ist fatal, für alle Teile der Gesellschaft.

In der Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung am Freitag ging es nicht um die Frage, ob man für oder gegen das Baugebiet ist. Es ging lediglich um die Frage, ob der Rechtsweg gegen das Urteil des VGH ausgeschöpft werden soll.

Für die zukünftige Ausweisung von Bauland in Hofheim (aber auch in Hessen) ist es fatal, das Urteil des VGH bestehen zu lassen und den Rechtsweg nicht auszuschöpfen, denn das VGH-Urteil weicht in wesentlichen Punkten von bisheriger Rechtsprechung, insbesondere der des Bundesverwaltungsgerichts, ab. 

Im Übrigen war der B-Plan Vorderheide kein „Villenviertel“, wie von Kritikern gerne fälschlicherweise behauptet wird. Der B-Plan sieht auch Doppelhäuser und Häuser mit bis zu 5 Wohnungen vor – es wäre mir neu das Mehrfamilien-Häuser unter die Definition einer Villa fielen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://hk-newsletter.de/2022/03/25/stadtparlament-stoppt-vorderheide/#comment-1337">Karin Lübbers</a>.</p>
<p>Sehr geehrte Frau Lübbers, Sie waren offenkundig bei der Stadtverordnetenversammlung nicht zugegen und versuchen hier in Unkenntnis meiner Stellungnahme ein Zerrbild zu stellen, das ist einfach nur unanständig. </p>
<p>Ich habe in der Stadtverordnetenversammlung sehr deutlich gesagt, dass sich selbst gutverdienende Menschen in Hofheim schon kaum mehr ein Eigenheim leisten können. Das zeigt, wie überhitzt der Wohnungsmarkt hier bereits ist. Und ein solcher Zustand ist fatal, für alle Teile der Gesellschaft.</p>
<p>In der Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung am Freitag ging es nicht um die Frage, ob man für oder gegen das Baugebiet ist. Es ging lediglich um die Frage, ob der Rechtsweg gegen das Urteil des VGH ausgeschöpft werden soll.</p>
<p>Für die zukünftige Ausweisung von Bauland in Hofheim (aber auch in Hessen) ist es fatal, das Urteil des VGH bestehen zu lassen und den Rechtsweg nicht auszuschöpfen, denn das VGH-Urteil weicht in wesentlichen Punkten von bisheriger Rechtsprechung, insbesondere der des Bundesverwaltungsgerichts, ab. </p>
<p>Im Übrigen war der B-Plan Vorderheide kein „Villenviertel“, wie von Kritikern gerne fälschlicherweise behauptet wird. Der B-Plan sieht auch Doppelhäuser und Häuser mit bis zu 5 Wohnungen vor – es wäre mir neu das Mehrfamilien-Häuser unter die Definition einer Villa fielen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Henriette Schneider		</title>
		<link>https://hk-newsletter.de/2022/03/25/stadtparlament-stoppt-vorderheide/#comment-1338</link>

		<dc:creator><![CDATA[Henriette Schneider]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Mar 2022 09:45:51 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ich kann für Herrn Bürgermeister Vogt, den ich sehr schätze, nur hoffen, dass er sich nicht von seinen Partei&quot;freunden&quot; in die Falle des § 63 HGO locken und damit sein politisches Schicksal verknüpfen bzw. opfern lässt.

Nach meinem Verständnis handelt es sich bei dem Recht des Bürgermeisters um ein Mittel, das dem Bürgermeister als Organ zusteht. Nicht als Parteimitglied und nicht als Anhänger der unterliegenden Minderheit des Stadtrates. Er muss sich bei dieser Entscheidung von Partei und Eigeninteresse geistig frei machen und darf nur das Interesse der Stadt Hofheim im Kopf haben.

Ich habe in einer Literaturstelle zu § 63 HGO den Begriff des &quot;Besserwisserrechts&quot; des Bürgermeisters gefunden. Dies trifft es sehr gut, denn der Bürgermeister gibt mit Ausübung dieses Rechts zu verstehen, dass er als Einzelperson es besser weiß, als die große Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung. Angesichts des Umstandes, dass man jeden einzelnen Stadtverordneten unterstellen sollte, dass er beziehungsweise sie vernünftig und klug handelt und das Beste für die Stadt im Sinn hat, stellt dies eine sehr hohe Verantwortung dar. Der Bürgermeister gäbe zu verstehen, dass er meint, es besser zu wissen als alle anderen und dass er der Mehrheit der Stadtverordneten abspricht, vernünftig und wohlwollend für die Stadt zu handeln.

In der Sache selbst gibt es nach dem Gesetz nur zwei mögliche Gründe für das Einschreiten. Zum einen Rechtswidrigkeit, zum anderen fehelndes Gemeinwohl des Beschlusses. Ein &quot;das passt mir nicht&quot; ist keine Begründung für eine Beanstandung oder einen Widerspruch.

Die Begründung der Rechtswidrigkeit wird wohl vorliegend nicht greifen: Mit einem im Auftrag der Stadt erstellten Gutachten wurde zwar anscheinend (auch?) der Magistrat für zuständig erachtet, um über die Nichtzulassungsbeschwerde zu entscheiden. Selbst wenn man diesem folgte, dürfte sich daraus aber keinesfalls die ausschließliche Zuständigkeit des Magistrats ergeben. Nachdem die Stadtverordnetenversammlung ausweislich des Wortlauts der Gemeindeordnung zuständig ist, gehe ich davon aus, dass der Beschluss vom Freitag rechtmäßig war. Das Handeln des Magistrats durfte von der Stadtverordnetenversammlung korrigiert/negiert werden.

Dann bleibt noch die Frage, ob &quot;der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet&quot;, so der Gesetzeswortlaut. Hier waren im Vorfeld und am Freitag sehr deutliche juristische Stimmen dahingehend zu hören, dass ein Schadensersatzanspruch der EGH anscheinend ebenso wenig besteht, wie ein potentieller Staatshaftungsanspruch der Stadt gegenüber dem Land. Weiterhin wurde auch deutlich, dass solche Ansprüche nicht davon abhängen, ob die Stadt Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein vertretbar begründetes Urteil einlegt.

Hinzukommt, dass die Kosten für die Stadt und die EGH (unabhängig davon ob man sie als Kosten oder Schaden bezeichnet) bereits entstanden sind, unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits. Auch eine aus Sicht der Stadt erfolgreiche Revision würde diese Kosten nicht zurückbringen. Diese Positionen sollten also nicht die Grundlage der Entscheidung des Bürgermeisters sein, ob er den Beschluss beanstandet. Ansonsten handelte es sich um das, was man in der Psychologie als &quot;eskalierendes Commitment&quot; oder &quot;Too-much-invested-to-quit-Syndrom&quot; bezeichnet. Auch das kann keine tragfähige Begründung für eine Beanstandung des Bürgermeisters sein.

Wie der Bürgermeister mehrmals richtig betont hat, geht es auch bei der Beanstandung nach § 63 HGO nicht um die Frage, ob das Baugebiet kommen soll oder nicht. Zu betrachten ist lediglich der Beschluss der StV, die Nichtzulassungsbeschwerde zurückzunehmen. Der Beschluss, ein obergerichtliches Urteil für zutreffend zu halten, kann eigentlich nicht das Wohl der Gemeinde gefährden. Denn übersetzt hieße das, der Bürgermeister als Organ wüsste es auch besser als der entscheidende Senat des Verwaltungsgerichtshofes. 

Mann sollte meinen, dass Herr Vogt als kundiger Jurist all diese Dinge weiß oder nachgelesen hat. 

Herr Vogt, falls meine unbegründete Vermutung zutrifft, dass Sie von Menschen aus ihrer Fraktion zu diesem Schritt gedrängt werden, so bitte ich Sie, die politischen Folgen zu bedenken: wenn Sie diesen Schritt gehen und anschließend die Stadtverordneten ein verwaltungsgerichtliches Verfahren gegen Sie gewinnen sollten, werden vermutlich die selben Menschen Sie anschließend über die Klippe springen lassen und in der kommenden Legislaturperiode nicht mehr als Bürgermeisterkandidat aufstellen. Denn nach der HGO haben eben weder die Partei noch die Fraktion etwas mit der Beanstandung zu tun, sondern ausschließlich das Organ des Bürgermeisters. Diese Menschen können also anschließend &quot;ihre Hände in Unschuld waschen&quot;. Ist es Ihnen das wert?

Wäre es nicht auch eine Chance, die neuen Mehrheitsverhältnisse demokratisch zu akzeptieren, dieses Desaster &quot;den Sozis&quot; zuzuschieben, die damals regiert haben, und es als Chance zum Neuanfang zu begreifen? Sie wollen doch den Tourismus am Kapellenberg fördern. Weshalb fügen Sie dem Keltenweg, dem Wildgehege und dem Meisterturm nicht einfach noch die Perle eines Naturschutzgebietes hinzu und lassen sich dafür feiern?

Bitte geben Sie sich und Ihre Reputation nicht für ein unwürdiges &quot;Spielchen&quot; nach der HGO her. Dafür ist die Sache zu ernst, Ihr Ruf zu schade und das Ergebnis einer weiteren Niederlage vor dem Verwaltungsgericht zu vorhersehbar. Und sagen Sie hinterher nicht, man hätte Sie nicht gewarnt!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich kann für Herrn Bürgermeister Vogt, den ich sehr schätze, nur hoffen, dass er sich nicht von seinen Partei&#8220;freunden&#8220; in die Falle des § 63 HGO locken und damit sein politisches Schicksal verknüpfen bzw. opfern lässt.</p>
<p>Nach meinem Verständnis handelt es sich bei dem Recht des Bürgermeisters um ein Mittel, das dem Bürgermeister als Organ zusteht. Nicht als Parteimitglied und nicht als Anhänger der unterliegenden Minderheit des Stadtrates. Er muss sich bei dieser Entscheidung von Partei und Eigeninteresse geistig frei machen und darf nur das Interesse der Stadt Hofheim im Kopf haben.</p>
<p>Ich habe in einer Literaturstelle zu § 63 HGO den Begriff des &#8222;Besserwisserrechts&#8220; des Bürgermeisters gefunden. Dies trifft es sehr gut, denn der Bürgermeister gibt mit Ausübung dieses Rechts zu verstehen, dass er als Einzelperson es besser weiß, als die große Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung. Angesichts des Umstandes, dass man jeden einzelnen Stadtverordneten unterstellen sollte, dass er beziehungsweise sie vernünftig und klug handelt und das Beste für die Stadt im Sinn hat, stellt dies eine sehr hohe Verantwortung dar. Der Bürgermeister gäbe zu verstehen, dass er meint, es besser zu wissen als alle anderen und dass er der Mehrheit der Stadtverordneten abspricht, vernünftig und wohlwollend für die Stadt zu handeln.</p>
<p>In der Sache selbst gibt es nach dem Gesetz nur zwei mögliche Gründe für das Einschreiten. Zum einen Rechtswidrigkeit, zum anderen fehelndes Gemeinwohl des Beschlusses. Ein &#8222;das passt mir nicht&#8220; ist keine Begründung für eine Beanstandung oder einen Widerspruch.</p>
<p>Die Begründung der Rechtswidrigkeit wird wohl vorliegend nicht greifen: Mit einem im Auftrag der Stadt erstellten Gutachten wurde zwar anscheinend (auch?) der Magistrat für zuständig erachtet, um über die Nichtzulassungsbeschwerde zu entscheiden. Selbst wenn man diesem folgte, dürfte sich daraus aber keinesfalls die ausschließliche Zuständigkeit des Magistrats ergeben. Nachdem die Stadtverordnetenversammlung ausweislich des Wortlauts der Gemeindeordnung zuständig ist, gehe ich davon aus, dass der Beschluss vom Freitag rechtmäßig war. Das Handeln des Magistrats durfte von der Stadtverordnetenversammlung korrigiert/negiert werden.</p>
<p>Dann bleibt noch die Frage, ob &#8222;der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet&#8220;, so der Gesetzeswortlaut. Hier waren im Vorfeld und am Freitag sehr deutliche juristische Stimmen dahingehend zu hören, dass ein Schadensersatzanspruch der EGH anscheinend ebenso wenig besteht, wie ein potentieller Staatshaftungsanspruch der Stadt gegenüber dem Land. Weiterhin wurde auch deutlich, dass solche Ansprüche nicht davon abhängen, ob die Stadt Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein vertretbar begründetes Urteil einlegt.</p>
<p>Hinzukommt, dass die Kosten für die Stadt und die EGH (unabhängig davon ob man sie als Kosten oder Schaden bezeichnet) bereits entstanden sind, unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits. Auch eine aus Sicht der Stadt erfolgreiche Revision würde diese Kosten nicht zurückbringen. Diese Positionen sollten also nicht die Grundlage der Entscheidung des Bürgermeisters sein, ob er den Beschluss beanstandet. Ansonsten handelte es sich um das, was man in der Psychologie als &#8222;eskalierendes Commitment&#8220; oder &#8222;Too-much-invested-to-quit-Syndrom&#8220; bezeichnet. Auch das kann keine tragfähige Begründung für eine Beanstandung des Bürgermeisters sein.</p>
<p>Wie der Bürgermeister mehrmals richtig betont hat, geht es auch bei der Beanstandung nach § 63 HGO nicht um die Frage, ob das Baugebiet kommen soll oder nicht. Zu betrachten ist lediglich der Beschluss der StV, die Nichtzulassungsbeschwerde zurückzunehmen. Der Beschluss, ein obergerichtliches Urteil für zutreffend zu halten, kann eigentlich nicht das Wohl der Gemeinde gefährden. Denn übersetzt hieße das, der Bürgermeister als Organ wüsste es auch besser als der entscheidende Senat des Verwaltungsgerichtshofes. </p>
<p>Mann sollte meinen, dass Herr Vogt als kundiger Jurist all diese Dinge weiß oder nachgelesen hat. </p>
<p>Herr Vogt, falls meine unbegründete Vermutung zutrifft, dass Sie von Menschen aus ihrer Fraktion zu diesem Schritt gedrängt werden, so bitte ich Sie, die politischen Folgen zu bedenken: wenn Sie diesen Schritt gehen und anschließend die Stadtverordneten ein verwaltungsgerichtliches Verfahren gegen Sie gewinnen sollten, werden vermutlich die selben Menschen Sie anschließend über die Klippe springen lassen und in der kommenden Legislaturperiode nicht mehr als Bürgermeisterkandidat aufstellen. Denn nach der HGO haben eben weder die Partei noch die Fraktion etwas mit der Beanstandung zu tun, sondern ausschließlich das Organ des Bürgermeisters. Diese Menschen können also anschließend &#8222;ihre Hände in Unschuld waschen&#8220;. Ist es Ihnen das wert?</p>
<p>Wäre es nicht auch eine Chance, die neuen Mehrheitsverhältnisse demokratisch zu akzeptieren, dieses Desaster &#8222;den Sozis&#8220; zuzuschieben, die damals regiert haben, und es als Chance zum Neuanfang zu begreifen? Sie wollen doch den Tourismus am Kapellenberg fördern. Weshalb fügen Sie dem Keltenweg, dem Wildgehege und dem Meisterturm nicht einfach noch die Perle eines Naturschutzgebietes hinzu und lassen sich dafür feiern?</p>
<p>Bitte geben Sie sich und Ihre Reputation nicht für ein unwürdiges &#8222;Spielchen&#8220; nach der HGO her. Dafür ist die Sache zu ernst, Ihr Ruf zu schade und das Ergebnis einer weiteren Niederlage vor dem Verwaltungsgericht zu vorhersehbar. Und sagen Sie hinterher nicht, man hätte Sie nicht gewarnt!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Karin Lübbers		</title>
		<link>https://hk-newsletter.de/2022/03/25/stadtparlament-stoppt-vorderheide/#comment-1337</link>

		<dc:creator><![CDATA[Karin Lübbers]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Mar 2022 07:35:22 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ich weiß nicht, was zynischer sein könnte als die Aussage von Herrn Kurz, daß sich bald niemand mehr in Hofheim ein Eigenheim leisten könne, weil Vorderheide II (hoffentlich) gestorben ist. Herrn Kurz scheint jeglicher Bezug zur Realität zu fehlen, wenn er glaubt, daß sich momentan &#039;jeder&#039; ein Haus in Hofheim leisten kann. Und die Häuser, die auf dem Gelände der Vorderheide II geplant waren, waren sicherlich nicht &#039;für jedermann&#039;, auch wenn er das gerne so verkaufen möchte, weil es sich besser anhört. Auch werden keine Sozialwohnungen frei, wenn dann die Menschen, die in Vorderheide II gebauten Häuser beziehen, aus ihren Sozialwohnungen ausziehen...das ist einfach nur lächerlich. Als ob dieses Klientel vorher in Sozialwohnungen gelebt hätte....Wenn irgendjemand in der CDU nur ein bißchen Rückgrat hätte, dann würde man hier und jetzt aufhören mit dieser Charade um das Baugebiet und aufhören, noch weiter Geld zu verschwenden, was an anderer Stelle fehlt, überall in Hofheim. Am Beispiel Vorderheide II kann man mal wieder &#039;wunderbar&#039; beobachten, was Klientelpolitik bewirkt und verdirbt...und eine letzte Bemerkung über die Aussage von Herrn Weber: Naturschutz und die entsprechende Gesetzgebung gelten auch für die Stadt Hofheim am Taunus. Und die Gesetze werden eben nicht nur angewandt, wenn sie passen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich weiß nicht, was zynischer sein könnte als die Aussage von Herrn Kurz, daß sich bald niemand mehr in Hofheim ein Eigenheim leisten könne, weil Vorderheide II (hoffentlich) gestorben ist. Herrn Kurz scheint jeglicher Bezug zur Realität zu fehlen, wenn er glaubt, daß sich momentan &#8218;jeder&#8216; ein Haus in Hofheim leisten kann. Und die Häuser, die auf dem Gelände der Vorderheide II geplant waren, waren sicherlich nicht &#8218;für jedermann&#8216;, auch wenn er das gerne so verkaufen möchte, weil es sich besser anhört. Auch werden keine Sozialwohnungen frei, wenn dann die Menschen, die in Vorderheide II gebauten Häuser beziehen, aus ihren Sozialwohnungen ausziehen&#8230;das ist einfach nur lächerlich. Als ob dieses Klientel vorher in Sozialwohnungen gelebt hätte&#8230;.Wenn irgendjemand in der CDU nur ein bißchen Rückgrat hätte, dann würde man hier und jetzt aufhören mit dieser Charade um das Baugebiet und aufhören, noch weiter Geld zu verschwenden, was an anderer Stelle fehlt, überall in Hofheim. Am Beispiel Vorderheide II kann man mal wieder &#8218;wunderbar&#8216; beobachten, was Klientelpolitik bewirkt und verdirbt&#8230;und eine letzte Bemerkung über die Aussage von Herrn Weber: Naturschutz und die entsprechende Gesetzgebung gelten auch für die Stadt Hofheim am Taunus. Und die Gesetze werden eben nicht nur angewandt, wenn sie passen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: günter steigerwald		</title>
		<link>https://hk-newsletter.de/2022/03/25/stadtparlament-stoppt-vorderheide/#comment-1336</link>

		<dc:creator><![CDATA[günter steigerwald]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Mar 2022 15:43:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://hk-newsletter.de/?p=20310#comment-1336</guid>

					<description><![CDATA[Vielen Dank für die tollen und auch heute sehr informativen Newsletter.

Ich als Coronakritiker - nicht Leugner wohlgemerkt - vermisse bei den Angaben
der Coronazahlen folgende Hinweise.
Infizierte Zahlen sind nicht in Echt - PCR positiv getestet.
Positiv sagt nichts aus über die Art und Weise.
Gibt es Symptome  - wie stark sind sie - ist ein Krankenhausaufenthalt nötig - ist eine Intensivstation nötig.
Ja - ich weiß diese Sicht ist umstritten und gleichzeitig gehört es zur Demokratie, dass auch diese Sicht öffentlich genannt wird und darum bitte ich in diesem Newsletter.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank für die tollen und auch heute sehr informativen Newsletter.</p>
<p>Ich als Coronakritiker &#8211; nicht Leugner wohlgemerkt &#8211; vermisse bei den Angaben<br />
der Coronazahlen folgende Hinweise.<br />
Infizierte Zahlen sind nicht in Echt &#8211; PCR positiv getestet.<br />
Positiv sagt nichts aus über die Art und Weise.<br />
Gibt es Symptome  &#8211; wie stark sind sie &#8211; ist ein Krankenhausaufenthalt nötig &#8211; ist eine Intensivstation nötig.<br />
Ja &#8211; ich weiß diese Sicht ist umstritten und gleichzeitig gehört es zur Demokratie, dass auch diese Sicht öffentlich genannt wird und darum bitte ich in diesem Newsletter.</p>
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