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Stadtparlament stoppt Vorderheide II – oder doch nicht?

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Es ist vorbei! In einer Sondersitzung hat Hofheims Stadtparlament am Freitagabend beschlossen, nicht weiter für das Baugebiet Vorderheide II vor Gericht zu klagen. 19 Stadtverordnete stimmten dafür, 14 dagegen. Damit ist das Baugebiet Vorderheide II Geschichte, endgültig!

Oder etwa doch nicht?

Die Befürworter des Baugebietes haben ein Hintertürchen entdeckt: CDU-Bürgermeister Christian Vogt könnte mit einem juristischen Winkelzug den Beschluss des Stadtparlaments außer Kraft setzen. Vogt scheint offenbar nicht abgeneigt. Er machte bereits vielsagende Andeutungen…

Bürgermeister: „Ich kann nicht anders“

Es drängte ihn gleich mehrmals ans Mikrofon. Christian Vogt wirkte in der Sitzung der Stadtverordneten wie getrieben, er reagierte sehr emotional, manchmal auch biestrig-aggressiv: Er nannte einzelne Mandatsträger der Opposition beim Namen und beschuldigte sie, nicht das Wohl der Stadt zu verfolgen, sondern eigennützig zu handeln. „Der Traum von den eigenen vier Wänden darf nicht nur für die sein, die schon welche haben. Er muss für alle sein.“ Er warf den Gegner des Baugebiets vor, „unlauter“ zu handeln: Sie würden nur ihre eigenen Interessen verfolgen nach dem Motto: „Es ist mir doch egal, wie viele Millionen die Stadt als Schaden hat.“

Und dann deutete er an, dass er einen Parlamentsbeschluss gegen eine weitere Klage nicht hinnehmen werde: „Ich kann nicht anders“, so Vogt theatralisch. „Ich kann nicht anders: Ich muss als Bürgermeister, als Kämmerer und als Vorsitzender des Magistrats sämtlichen möglichen Risiken, die die Stadt betreffen, entgegenwirken. Und das werde ich auch tun.“

Das war unmissverständlich: Vogt will den Beschluss seines Stadtparlaments kippen, weil er Risiken für die Stadt sieht. Anwälte haben ihm bereits schriftlich gegeben, dass das möglich sei: „Gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 HGO hat der Bürgermeister einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu widersprechen, wenn dieser widerrechtlich ist“, heißt es in einem juristischen „Gutachten“, das offenbar erst kurz vor der Sitzung fertig geworden war.

Vorderheide II – einen Kompromiss gibt es nicht

Der Bürgermeister muss einem Beschluss seines Stadtparlaments widersprechen, wenn dieser widerrechtlich ist – das klingt nachvollziehbar.

Aber wieso sollte ein klarer Mehrheitsbeschluss, nicht weiter für Vorderheide II zu klagen, widerrechtlich sein?

Jetzt wird’s juristisch spitzfindig. Zum besseren Verständnis müssen wir kurz die Vorgeschichte darlegen:

Vor mehr als zehn Jahren hatte die Stadt die Ausweisung eines Baugebiets auf dem Kapellenberg beschlossen: Vorderheide II sollte ein Villenviertel werden. Die Stadt schloss dazu mit einer „Entwicklungsgesellschaft Hofheim“ – kurz EGH – einen Vertrag ab: Dieses Unternehmen sollte das Gebiet im Auftrag der Stadt planen und bebauen können.

Gegen diese Pläne zog der Bund für Natur- und Umweltschutz Deutschland – kurz BUND – vor Gericht und bekam nach einem langen Rechtsstreit umfassend recht: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof erklärte Ende 2021 den Bebauungsplan für ungültig. Hauptgrund: Vorderheide II sei ein faktisches Vogelschutzgebiet. „Faktisch“ deshalb, weil es laut Gesetz als Vogelschutzgebiet hätte ausgewiesen werden müssen, was das Land Hessen versäumt habe. 

Gegen das VGH-Urteil wurde Revision nicht zugelassen. Dagegen allerdings kann die Stadt vorm Bundesverwaltungsgericht mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen.

Vorderheide
Vorderheide II: Streuobstwiesen, ganz viel Grün – und eigentlich ein Vogelschutzgebiet: Hier wollten CDU, FDP und FWG ein Villenviertel errichten lassen.

Und das ist jetzt der aktuelle Stand: Die Stadtpolitiker von CDU, FDP und FWG drängen darauf, dass die Stadt bis zur letzten Instanz klagt. Es gehe ihnen nicht um das Baugebiet, betonen sie gebetsmühlenartig. Vielmehr müsse die Stadt alle Rechtswege ausschöpfen, sonst würden hohe Schadensersatzklagen von der EGH drohen. Zugleich könne die Stadt nur nach einer Klage Schadensersatz vom Land fordern. Schließlich: Man habe als Kreisstadt Verantwortung zu tragen! Wenn das VGH-Urteil in dieser Form bestehen bleibe, würden in ganz Hessen keine Baugebiete mehr realisiert werden können.

Der Wahrheitsgehalt dieser Politiker-Aussagen soll an dieser Stelle nicht hinterfragt werden. 

Die Opposition im Stadtparlament – das sind die Grünen, die SPD, die Bürger für Hofheim (BfH) und die Linken – lehnen das Baugebiet ab. Die SPD war früher für Vorderheide II, hat ihre Meinung aber inzwischen geändert.

Die einstige Planung passe nicht mehr in unsere Zeit, argumentiert die Opposition, außerdem sei der Naturschutz zu favorisieren – deshalb: Weiteres Geld auszugeben für Gerichtsverfahren, die aussichtslos erscheinen: Das müsse endlich ein Ende haben! 

Die Fronten sind klar abgesteckt und verhärtet. So ist Vorderheide II längst zum Symbol für eine Stadtpolitik, in der die verantwortlichen Politiker keinen gemeinsamen Weg mehr finden:

Die einen wollen Villen bauen.

Die anderen wollen die Natur schützen.

Es gibt keinen Kompromiss. Einer muss verlieren.

Durfte der Magistrat gar nicht entscheiden?

Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist an Fristen gebunden, und in diesem Fall drängt inzwischen die Zeit, weshalb der Magistrat vor gut zwei Wochen – hinter dem Rücken des Stadtparlaments – entschieden hat: Die Stadt soll die Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht einreichen. 

Und damit sind wir jetzt wieder zurück im Stadtparlament: Die Opposition hatte die Sondersitzung beantragt. Der Magistrat hätte den Beschluss gar nicht fassen dürfen, trug sie vor. Denn die Hessische Gemeindeordnung schreibe vor: „Über die Führung eines Rechtsstreits von größerer Bedeutung“ entscheide ausschließlich das Stadtparlament.

Die CDU/FDP/FWG hielt dagegen: Die Gemeindeordnung beziehe sich auf einen neuen Rechtsstreit, hier aber gehe es um ein laufendes Verfahren. Und darüber könne und müsse der Magistrat entscheiden. Die Stadtverordneten hätten da gar nicht mitzureden.

Diese Auffassung wird von den Rechtsanwälten der Stadt bestätigt. Man muss allerdings wissen: Es sind dieselben Juristen, die vom Magistrat mit der Klageschrift beauftragt wurden und die dafür einen „mittleren fünfstelligen Betrag“ kassieren wollten. Sollten die Stadtverordneten die Klage stoppen, würden die Anwälte kein Geld kriegen. Verständlich, dass sie jetzt vortrugen: Die Stadtverordneten würden mit einer Entscheidung gegen die Klage „widerrechtlich in die Zuständigkeit des Magistrats über die laufende Verwaltung“ eingreifen, weshalb der Bürgermeister Widerspruch einlegen müsse.

Es handelt sich um eine Rechtsauffassung, über die sich unter Juristen trefflich streiten lässt. In jedem Fall gilt auch: Sollte der Bürgermeister den Beschluss des Stadtparlaments aushebeln, geht’s vermutlich vor Gericht weiter: Denn die Stadtverordneten könnten gegen die Entscheidung des Bürgermeisters klagen. Ein neuer Prozess droht…

Mehrheiten stehen auf dem Kopf

Unterschiedliche Standpunkte im Stadtparlament – früher war das eine einfache Sache: Die Regierungskoalition entschied mit ihrer Mehrheit jede Abstimmung. Ende der Debatte.

So einfach geht’s heute nicht mehr: Die CDU hat trotz einer Koalition mit FDP und FWG eine Stimme weniger als die Opposition. Außerdem dürfen Mandatsträger, die bei einer Entscheidung betroffen sind, nicht an der Abstimmung teilnehmen. Gleich fünf Stadtverordnete bekannten sich zum Thema Vorderheide II für befangen: Das stellte die gewohnten Mehrheiten auf den Kopf:

Plötzlich bildeten die Oppositionsparteien die mit Abstand stärkste Kraft.

Mehr als zwei Stunden wurden die Argumente hin- und hergeschoben, manchmal schwülstig, manchmal platt, immer engagiert. Hier ausgewählte Wortbeiträge (auch sie werden ohne Prüfung des Wahrheitsgehalts wiedergegeben):

CDU-Fraktionschef Alexander Kurz sagte: „Uns drohen massive Kosten, wenn wir den Rechtsweg nicht ausschöpfen.“ Wenn sich die Rechtsprechung aus dem vorliegenden Urteil verfestige, „wird es nicht mehr möglich sein, dass sich jeder Eigentum verschafft“.

FWG-Chef Andreas Nickel sprach davon, dass der Stadt „ein hoher wirtschaftlicher Schaden drohe“: „Wir stellen uns besser, wenn wir klagen.“

Ralf Weber (FDP): „Teile der Politik bauen eine Mauer des Naturschutzes um die Stadt. Sie wollen keinen neuen Wohnraum. Die Haltung, die anderen nicht mehr reinzulassen, ist doch pervers.“ Wenn die Stadt nicht gegen das Urteil klage, gehe man Risiken „für die Gesellschaft in ganz Hessen“ ein.

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BfH-Fraktionschef Wilhelm Schultze sagte: Wenn Bauprojekte nicht im Einklang mit dem Naturschutz und der Natur an sich stünden, dann könne man nur dagegen sein. „Solche Projekte werde ich nicht mit meiner Stimme unterstützen.“

Aaron Kowacs (SPD) wies darauf hin: Sollte die Nichtzulassungsbeschwerde wider Erwarten Erfolg haben, werde der Bebauungsplan noch lange nicht rechtsgültig. Denn dann werde es mit dem Revisionsverfahren weitergehen. Vor der Stadt stünden „weitere Jahre mit Gerichtsverfahren“.

Linken-Fraktionschefin Barbara Grassel hatte die Papiere, die das Rathaus den Stadtverordneten zur Verfügung gestellt hatte, offenbar genau studiert. Das Urteil der Juristin: „Nach den Vertragsunterlagen ist ein Schadensersatz von der EGH überhaupt nicht zu erwarten.“

Ihr Fraktionskollege Bernd Hausmann fand in den städtischen Unterlagen den Nachweis: Stadt wie EGH kannten das Risiko, dass der Bebauungsplan aus naturschutzrechtlichen Gründen vielleicht nicht durchzusetzen sei. „Sie haben’s gewusst. Jetzt sollten wir dem schlechten Geld nicht gutes hinterherwerfen.“

Marianne Knöß (Grüne) sagte, eine Schadensersatzforderung gegen das Land sei gar nicht möglich: „Die Stadt hätte damals das Vogelschutzgebiet melden müssen. Das hat sie nicht getan, also kann sie kaum Schadensersatz verlangen für eigene Fehler.“

Auch Axel Wintermeyer meldete sich zu Wort. Der CDU-Stadtverordnete ist Staatsminister der Landesregierung Wiesbaden, weshalb Barbara Grassel eine mögliche Befangenheit angesprochen hatte. Wintermeyer empfand eine solche Frage als „Unverschämtheit“. Und weiter: Dass Hofheims SPD jetzt gegen Vorderheide II stimme, habe „definitiv zu einer Steigerung der Preise bei uns in Hofheim beigetragen“.

Wintermeyer sagte übrigens auch: Die Entscheidung, die das Stadtparlament treffe, sei demokratisch, und die müsse man akzeptieren, „das ist überhaupt keine Frage“.

Wenn’s danach ginge, wäre das Baugebiet Vorderheide II gestorben.

„Beschluss kann Recht nicht verletzten“

Das letzte Wort geben wir Rolf Engelhard, er ist SPD-Mitglied, war früher mal Richter. Sachlich und unaufgeregt trug er vor:

Das VGH-Urteil sei auf mehr als 100 Seiten ausführlich begründet. Eine Nichtzulassungsbeschwerde sei weder zulässig noch begründet. Außerdem seien Schadensersatzansprüche gegen die Stadt laut den vorliegenden Verträgen ausgeschlossen.

Engelhards Schlusswort galt dem Bürgermeister: „Der heutige Beschluss kann nicht das Recht verletzen, Herr Bürgermeister Vogt.“

Es klang wie der Urteilsspruch eines Richters. Danach erfolgte die Abstimmung im Parlament: Es wurde eine eindeutige Entscheidung: Die Klage soll gestoppt werden.

Weit mehr als anderthalb Millionen Euro hat die Stadt bereits für Anwälte, Prozesse und Pläne ausgegeben. De Endabrechnung wird noch viel höher ausfallen. Es ist das Geld der Steuerzahler. Es ist alles weg.

Jetzt, nach der Sondersitzung des Stadtparlaments, steht fest: Der Bebauungsplan Vorderheide II ist Geschichte.

Es sei denn, Bürgermeister Vogt machte seine Ankündigung war. Und will unbedingt durchsetzen, dass die Stadt weiter klagt.


Corona-Update: Zahl der Infizierten macht Sprung nach oben

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Das Virus breitet sich weiter rasant aus – auch in Hofheim und Kriftel. Die Zahlen, die letzte Woche noch leicht nach unten gegangen waren, sind danach sprunghaft nach oben geschnellt: In Hofheim sind an diesem Freitag 1.283 Menschen als infiziert gemeldet (vor einer Woche: 739), in Kriftel sind es 461 (256).

Die Zahl der Infizierten im Main-Taunus-Kreis wird an diesem Freitag mit 8.599 angegeben. Vor einer Woche waren es „nur“ 4.671.

23 an Covid-19-Erkrankte liegen derzeit in den Kliniken des Main-Taunus-Kreises, drei von ihnen müssen intensivmedizinisch versorgt werden. Die 7-Tage-Inzidenz wird mit 1.408 angegeben (vor einer Woche: 976) 

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Hofheim & Kriftel für Frieden in der Ukraine

Eine Mahnwache gegen den russischen Angriff auf die Ukraine beginnt an diesem Sonntag (27. März) um 18 Uhr auf dem Chinonplatz in Hofheim. Es wird Musikbeiträge des Popchores Happy Voices aus Diedenbergen und von der Musikschule Hofheim geben. Und der CDU-Bundestagsabgeordnete Norbert Altenkamp wird reden.

Detlev Braun vom Spiel-Punkt Kriftel lädt junge Flüchtlinge und ihre Eltern aus der Ukraine kostenlos in sein Spiel-Café im Holzweg 26 in Kriftel ein: dienstags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 12 und 15 bis 17 Uhr. Braun: „Hier können sie mal auf andere Gedanken kommen, abschalten und neuen Mut fassen.“ Getränke sind inklusive. Anmelden kann man sich unter www.spiel-punkt.de/ukraine/

Hofheims Partnerstadt Pruszcz Gdański in Polen hat bereits rund 1000 Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen. Nach einem Aufruf des Förderkreises Hofheimer Städtepartnerschaften sind etwa 24.000 Euro – rund 103.000 Zloty – auf dem Spendenkonto von Pruszcz Gdański eingegangen. Mehr hier.

Knapp 80 Flüchtlinge sind in Kriftel registriert. „Bisher sind sie bei Freunden, Verwandten und Bekannten untergekommen. Auch bei Menschen, die sich bei uns im Rathaus im Vorfeld gemeldet hatten“, berichtet Bürgermeister Christian Seitz. Wer für einen längeren Zeitraum Wohnraum zur Verfügung stellen oder auch weitere Hilfsangebote machen kann, sollte sich auf der Webseite der Gemeinde registrieren. Mehr hier.

Die VHS in Hofheim bietet Deutsch-Kurse auch für Flüchtlinge aus der Ukraine an. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellt die Finanzierung sicher. Weitere Informationen sind auf der VHS-Webseite zu finden (hier).

Aus den Polizeiakten: Enkeltrick-Betrug mit Whatsapp

Die Kriminalpolizei in Hofheim muss sich mit einer neuen Deliktart befassen: eine Form des Enkeltrick-Betruges mit dem Messenger „Whatsapp“. Die ersten Menschen im Main-Taunus-Kreis haben bereits viel Geld verloren, die wahre Zahl der Opfer kann, wie immer bei diesen Straftaten, nur erahnt werden.

Die Täter geben sich in einer Nachricht als Verwandte aus und schreiben, sie hätten eine neue Handynummer. Dann berichten sie von einer finanziellen Notlage und bitten, eine oder mehrere Rechnungen zu begleichen.

Eine 66-jährige Frau aus Eschborn bezahlte für ihre vermeintliche Tochter eine Rechnung in Höhe von 700 Euro. Erst als sie am nächsten Tag nochmals rund 1.700 Euro überweisen sollte, wurde sie misstrauisch.

Eine weitere 66-Jährige  nahm zwei Überweisungen in Höhe von 4.000 Euro vor. Der Betrug fiel gerade noch rechtzeitig auf, so dass der Auftrag von der Bank storniert werden konnte.

Ein 69-jähriger Mann aus Eppstein glaubte zunächst, seine Tochter habe ihn über eine neue Telefonnummer kontaktiert. Als er eine Rechnung in Höhe von 2.135 Euro begleichen sollte, war ihm klar: Betrüger am Werk.

Die Polizei: Bei Nachrichten von einer unbekannten Rufnummer besser nicht antworten und Nummer blockieren. Die echten Verwandten anrufen: Dann klärt sich der Sachverhalt meist schnell. Ganz wichtig: Im Zweifel die Polizei verständigen!

Mit Cannabis und Alkohol unterwegs

In der Nacht auf Samstag wurde ein 16-jähriger Jugendlicher auf einem E-Scooter in der Frankfurter Straße in Kriftel von der Polizei kontrolliert: Er stand unter dem Einfluss von Cannabis, außerdem wurde bei ihm eine geringe Menge Betäubungsmittel sichergestellt.

Eine 29-jährige Frau fiel der Polizei auf, als sie in Schlangenlinien mit ihrem Auto über die Ostpreußenstraße in Hofheim fuhr. Ein Alkoholtest ergab einen Promillewert von 1,40. Ihr drohen ein Fahrverbot von mehreren Monaten.

Navis und Lenker aus fünf BMW geklaut 

Gleich fünf BMW wurden nachts in Hofheim in den Straßen Am Steinberg, Wingertstraße, Königssteiner Straße und Am Alten Birnbaum aufgebrochen: Gestohlen wurden teilweise Lenkräder mit Airbags sowie eingebaute Navigationsgeräte. Die Polizei spricht von „besonders schweren Fällen von Diebstahl aus Fahrzeugen“.

Kabel-Diebe machten fette Beute

Unbekannte Täter „besuchten“ einen Rohbau in Diedenbergen an der Casteller Straße: Sie klauten bereits verlegte Stromkabel – Wert: rund 30.000 Euro.

Und auch das Umspannwerk in Marxheim wurde von Kabeldieben heimgesucht. Sie schafften zwei große Kabelrollen mit insgesamt 1.400 Metern Kabel weg: Die hatten ein Gewicht von rund 1,3 Tonnen und einen Wert von rund 5.000 Euro.

Grüne in der Glaubwürdigkeitsfalle

Der Luxusdachgarten auf dem Erweiterungsbau des Landratsamtes in Hofheim bleibt in der Diskussion. CDU-Landrat Michael Cyriax wie auch seine grüne Beigeordnete Madlen Overdick sind mit ihrem Vorhaben, ein exklusives Refugium für sich und ihre Mitarbeiter zu schaffen – auf Kosten des Steuerzahlers –, in ein großes Fettnäpfchen getreten: Allerorts fordert die Politik mehr alternative Energie, Privatleute und Unternehmen sollen in Solaranlagen investieren – nur beim Erweiterungsbau der Kreisverwaltung heißt es plötzlich: Eine Photovoltaikanlage muss nicht sein – ein Dachgarten kühle die Umgebung besser ab und mildere die Folgen des Starkregens. Das soll glaubhaft sein?

Mit ungewöhnlich klaren Worten hat dazu Ronny Thorenz, der designierte Vorstand der Energiegenossenschaft Solar-Invest, gegenüber der Lokalzeitung Stellung genommen: „Humbug“ sei, was die Kreisspitze erzähle. „Photovoltaik-Module speichern die Hitze und federn ihre Auswirkungen ab.“ 

Kreishaus Dachgarten
Machen Sie doch mal einen „Spaziergang“ über das neue Kreishausdach (Bild zum Vergrößern anklicken). Einige markante Stationen haben wir ausgeschildert.

Die grüne Kreisbeigeordnete Madlen Overdick hatte eine weitere Photovoltaikanlage auf dem neuen Kreishausdach für überflüssig erklärt: Der Kreis produziere jetzt schon „im Übermaß“ erneuerbare Energie. Auch diese Aussage ordnet Thorenz ein: „Übermaß gibt es bei erneuerbarer Energie überhaupt nicht. Wir haben doch viel zu wenig davon.“ 

* * *

Die Mitglieder der Kreis-Grünen stecken in einer Glaubwürdigkeitsfalle: Einerseits müssen sie ertragen, dass die grüne Kreisbeigeordnete Madlen Overdick eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Kreishauses für überflüssig erklärt – und dann bekommen sie Informationen ihrer Kreistagsfraktion per E-Mail zugeschickt, in denen sie lesen müssen:

„Für die Erreichung der Pariser Klimaziele brauchen wir auch im MTK deutlich mehr Energie-Effizienz sowie einen hoch dynamischen Ausbau der Erneuerbaren Energien.“

Unterzeichnet hat diesen Satz – na, wer wohl? Genau: „unsere Umweltdezernentin“ Madlen Overdick. Sie schreibt auch: „Die Kreisverwaltung wird weiter mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, wie Klimaneutralität sukzessive erreicht werden kann.“

Papier ist geduldig. Die MTK-Grünen offenbar auch.

* * *

Unterdessen soll Landrat Michael Cyriax erste Anzeichen von Einsicht zeigen: Im Bauausschuss des Kreises habe er versprochen, dass die Photovoltaikanlage auf dem Dach des bestehenden Landratsamtes „optimiert“ werde. Im üblichen Polit-Sprech sagte er laut Lokalzeitung: Damit werde der „ökologische Vorzeigebau weiter entwickelt“. Was genau er damit meint, bleibt unklar.

Nach Darstellung der Zeitung versucht Cyriax offenbar auch, die Entscheidung für Luxusdachgarten und gegen Photovoltaik in die Verantwortung der Kreistagsabgeordneten zu schieben: Die hätten schließlich die bisherige Planung akzeptiert. Und das einmal Geplante und Genehmigte, so wird der Verwaltungschef zitiert , könne man „nicht ohne Not aufgeben“.

News aus den Rathäusern

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Reine Männersache: Das Organisationsteam, das die Geburtstagsfeier für den Freizeitpark Kriftel vorbereitet.

Der Freizeitpark Kriftel wird 50 – vom 15. bis 17. Juli wird der Geburtstag gefeiert: mit großer Profibühne für Auftritte von Bands, jede Menge Ständen mit Aktionen, Feuerwehrausstellung und Flohmarkt. Tina Schehler verrät auf der Webseite der Gemeinde weitere Details. Mehr hier.

Für das Programmheft zum KreisstadtSommer 2022 können Veranstaltungen gemeldet werden. Mehr hier.

Für das Seniorenkonzert mit den Comedian Harmonists am Donnerstag, 7. April, um 17 Uhr in der Stadthalle gibt es noch einige Karten. Mehr hier

Besorgte Eltern meldeten sich im Hofheimer Rathaus: Sie hatten Sandbienen auf Spielplätzen gesichteten. Diese seien erstens geschützt und zweitens harmlos, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung. Mehr hier.

In seinem Freitagsblick-Video berichtet Bürgermeister Christian Vogt u.a. vom Besuch von  drei Handwerkergesellen, die auf der Walz sind, von Ukraine-Aktivitäten in der Stadt, vom Marxheimer Stadtteiltreff und ganz kurz von der Sondersitzung der Stadtverordneten an diesem Freitag. Mehr hier.

Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung – dazu  bietet die SeniorenNachbarschaftsHilfe Informationen. Termin: Donnerstag, 7. April, um 16 Uhr im Kellereigebäude. Mehr hier.

Die R7a der Weingartenschule zeigte sich gut vorbereitet auf eine „Fragestunde“ im Rathaus mit Kriftels Bürgermeister Christian Seitz. Ein Bericht darüber ist hier zu lesen.

Im Altpapier entdeckt

Über das neue Süwag-Rechenzentrum hat der Hofheim/Kriftel-Newsletter berichtet. Das Kreisblatt ergänzt: In der Nachbarschaft plane die Amprion GmbH ein Umspannwerk. Pläne gebe es nicht, Details können deshab nicht genannt werden. Die Öffentlichkeit werde informiert, wenn der Planungsprozess weiter fortgeschritten sei. 

Die CDU im Main-Taunus-Kreis hat auf einem Parteitag ihren Vorstand gewählt, berichtet das Kreisblatt: Axel Wintermeyer aus Hofheim wurde mit 114 von 128 Stimmen für weitere zwei Jahre als Kreisvorsitzender bestätigt. Seine vier Stellvertreter: Frank Blasch (Bad Soden), Eva Söllner (Liederbach), Susanne Fritsch (Eschborn) und Marcus K. Reif (Flörsheim). Die weiteren Ämter: Schatzmeister Thomas Milkowitsch (Kriftel), Schriftführer Klaus Schindling (Hattersheim), Mitgliederbeauftragter Fabian Beine (Kelkheim). 

48 Sozialbauwohnungen in Holzbauweise will die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft (Gewobau) in Kriftel an der Raiffeisenstraße errichten. 17 Millionen Euro werden investiert. In der Gemeindevertretung wurde das Projekt von allen Fraktionen begrüßt, nur die FDP hatte angesichts einer Kreditaufnahme von 13,5 Millionen Euro  „erhebliche Bauchschmerzen“, schreibt das Kreisblatt.

Save the day

Die Stadt putzt sich heraus: An diesem Samstag war Frühjahrsputz der Vereine. Die weiteren Termine: Sauberhafter Kindertag (10. Mai), Sauberhafter Schulweg (19. Juli), Worldcleanupday (17. September). Mehr hier.

Ein Open-Air Selbstverkäufer-Basar ist in Langenhain geplant: Er findet am 2. April am Ev. Kinder- und Familienhaus an der Sportplatzstraße statt. Mehr hier.

Die KONEKT Main-Taunus findet am 28. April in der Stadthalle statt: Es handelt sich um eine branchenübergreifende Netzwerkmesse. Mehr hier.

Der TV 1860 Hofheim veranstaltet am 14. Mai sein 2. Boßel-Turnier. Wer mitmachen will: E-Mail an bosseln@tv1860hofheim.de. Mehr hier.

Gastro in Not

Das Showspielhaus ruft Hilfe: „Wir sehen unsere Felle davonschwimmen.“ Man habe Werbeanzeigen geschaltet, Social Media Posts geschrieben, Anzeigen auf Jobportalen veröffentlicht, Aushänge in Berufsschulen gemacht, persönliche Kontakte aktiviert – alles versucht, „aber nichts hat bisher auch nur eine Bewerbung eingebracht“. Und darum geht’s konkret: Für den Foodtruck „Rampensau“ wird ein Koch gesucht, wohl dringend! Mehr hier.

Andere Lokale haben ähnliche Personal-Probleme. Kleine Auswahl:

Die Panoramabar sucht dringend Verstärkung hinter der Bar. Mehr hier.

Die Orientierbar ist auf der Suche nach Barkeeper und Servicepersonal. Mehr hier

Die Waldgaststätte Meisterturm hat Vollzeitstellen in Küche und im Service frei. Mehr hier.

Die Bar und Lounge Balthasar stellt Servicekräfte ein. Mehr hier.

Das Restaurant Zum Türmchen sucht Aushilfen für den Service und Helfer in der Küche. Mehr hier.

Zu guter Letzt: Mitleid mit den Bauhof-Mitarbeitern

Manchmal macht’s doch noch Spaß, die gute alte Tageszeitung zu lesen. Der Hofheim/Kriftel-Newsletter hatte am 12. März berichtet, dass die Stadt Hofheim einen einjährigen Hundekotbeutelspendertest veranstalte. Der Erste Beigeordnete Wolfgang Exner (CDU) ließ sich aufwendig neben einem neuen Tütenspender fotografieren, die Rathaus-Pressestelle musste eine lange Pressemitteilung verfassen…

Tütenspender
Mit diesem Bild illustrierte der Hofheim/Kriftel-Newsletter den Bericht über die neuen Tütenspender.

Und wie berichtete die Lokalzeitung? Zehn Tage später, am 22. März, stellte das Kreisblatt den städtischen Hundekotbeutelspendertest vor. Sehr wohlwollend, der Stadtführung wird’s gut gefallen haben. Und natürlich mit extra großem Exner-Foto…

Kreisblatt-Lokalchef Kajo Schmidt, soeben von Corona genesen, ordnete die Geschehnisse jetzt angemessen ein. In seiner Samstags-Kolumne „Kajos Wochenschau“ schreibt er:

Hofheims Erster Stadtrat und Ordnungsdezernent Wolfgang Exner (CDU) veranstaltet einen Kotbeutel-Test, um zu überprüfen, ob die Tüten ordnungsgemäß benutzt werden. Im Hofheimer Norden und in Lorsbach hat er zwei Stationen installieren lassen, an denen Hundebesitzer sich vorm Gassigehen die Beutel ziehen können. Der Haufen muss dann eingetütet und in einem Abfalleimer in der Umgebung entsorgt werden. Ein städtischer Müllsammler soll die benutzten Beutel später zählen und Buch führen. Frage dabei: Landen so viele volle Beutel in den Papierkörben, wie zuvor ausgegeben wurden? Also, wenn ich der betroffene Mitarbeiter des Bauhofs wäre, fände ich Exners Idee kacke.

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7 Kommentare

  1. günter steigerwald

    Vielen Dank für die tollen und auch heute sehr informativen Newsletter.

    Ich als Coronakritiker – nicht Leugner wohlgemerkt – vermisse bei den Angaben
    der Coronazahlen folgende Hinweise.
    Infizierte Zahlen sind nicht in Echt – PCR positiv getestet.
    Positiv sagt nichts aus über die Art und Weise.
    Gibt es Symptome – wie stark sind sie – ist ein Krankenhausaufenthalt nötig – ist eine Intensivstation nötig.
    Ja – ich weiß diese Sicht ist umstritten und gleichzeitig gehört es zur Demokratie, dass auch diese Sicht öffentlich genannt wird und darum bitte ich in diesem Newsletter.

    27. März 2022
    |Antworten
  2. Karin Lübbers

    Ich weiß nicht, was zynischer sein könnte als die Aussage von Herrn Kurz, daß sich bald niemand mehr in Hofheim ein Eigenheim leisten könne, weil Vorderheide II (hoffentlich) gestorben ist. Herrn Kurz scheint jeglicher Bezug zur Realität zu fehlen, wenn er glaubt, daß sich momentan ‚jeder‘ ein Haus in Hofheim leisten kann. Und die Häuser, die auf dem Gelände der Vorderheide II geplant waren, waren sicherlich nicht ‚für jedermann‘, auch wenn er das gerne so verkaufen möchte, weil es sich besser anhört. Auch werden keine Sozialwohnungen frei, wenn dann die Menschen, die in Vorderheide II gebauten Häuser beziehen, aus ihren Sozialwohnungen ausziehen…das ist einfach nur lächerlich. Als ob dieses Klientel vorher in Sozialwohnungen gelebt hätte….Wenn irgendjemand in der CDU nur ein bißchen Rückgrat hätte, dann würde man hier und jetzt aufhören mit dieser Charade um das Baugebiet und aufhören, noch weiter Geld zu verschwenden, was an anderer Stelle fehlt, überall in Hofheim. Am Beispiel Vorderheide II kann man mal wieder ‚wunderbar‘ beobachten, was Klientelpolitik bewirkt und verdirbt…und eine letzte Bemerkung über die Aussage von Herrn Weber: Naturschutz und die entsprechende Gesetzgebung gelten auch für die Stadt Hofheim am Taunus. Und die Gesetze werden eben nicht nur angewandt, wenn sie passen.

    28. März 2022
    |Antworten
    • Sehr geehrte Frau Lübbers, Sie waren offenkundig bei der Stadtverordnetenversammlung nicht zugegen und versuchen hier in Unkenntnis meiner Stellungnahme ein Zerrbild zu stellen, das ist einfach nur unanständig.

      Ich habe in der Stadtverordnetenversammlung sehr deutlich gesagt, dass sich selbst gutverdienende Menschen in Hofheim schon kaum mehr ein Eigenheim leisten können. Das zeigt, wie überhitzt der Wohnungsmarkt hier bereits ist. Und ein solcher Zustand ist fatal, für alle Teile der Gesellschaft.

      In der Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung am Freitag ging es nicht um die Frage, ob man für oder gegen das Baugebiet ist. Es ging lediglich um die Frage, ob der Rechtsweg gegen das Urteil des VGH ausgeschöpft werden soll.

      Für die zukünftige Ausweisung von Bauland in Hofheim (aber auch in Hessen) ist es fatal, das Urteil des VGH bestehen zu lassen und den Rechtsweg nicht auszuschöpfen, denn das VGH-Urteil weicht in wesentlichen Punkten von bisheriger Rechtsprechung, insbesondere der des Bundesverwaltungsgerichts, ab.

      Im Übrigen war der B-Plan Vorderheide kein „Villenviertel“, wie von Kritikern gerne fälschlicherweise behauptet wird. Der B-Plan sieht auch Doppelhäuser und Häuser mit bis zu 5 Wohnungen vor – es wäre mir neu das Mehrfamilien-Häuser unter die Definition einer Villa fielen.

      28. März 2022
      |Antworten
      • Thomas Ruhmöller

        Der Begriff „Villenviertel“ umschreibt bildhaft eine wichtige Passage im Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Dort ist nachzulesen:

        Der Regionale Flächennutzungsplan Südhessen verlange in einem Gebiet wie Vorderheide II zwingend 35 bis 50 Wohneinheiten je Hektar. Der vorgelegte Bebauungsplan aber sehe nur „die Verwirklichung einer Wohndichte von maximal 22 Wohneinheiten je ha Bruttowohnbauland vor“. Die Richter: Damit bleibe der Plan „sogar unterhalb des untersten Wertes für den ländlichen Siedlungstyp, der bei 25 bis 40 WE/ha liegt“.

        Das heißt: Grundstücksflächen sind rar in Hofheim – in Vorderheide II aber sollen sie großzügig an einige wenige Leuten verteilt werden. Oder, wie die Richter sagten: Die Planung spricht „die Bedürfnisse einer vergleichsweise kleinen Zielgruppe an“, es werde „vergleichsweise wenig Wohnraum geschaffen“.

        FDP-Mann Weber sagte in der Stadtverordnetenversammlung, es seien 210 Grundstücke mit einer Größe von im Schnitt 480 Quadratmetern vorgesehen. Wenn im B-Plan auch Doppelhäuser und Häuser mit bis zu fünf Wohnungen zu finden sind, dann müssen etliche Grundstücke für Einfamilienhäuser ja wesentlich größer ausfallen. Halt Villengrundstücke…

        Das kann man ja machen (zumindest da, wo es die Regionalplanung auch zulässt). Aber zu versuchen, den Bürgern eine solche Planung als Konzept gegen den überhitzten Wohnungsmarkt unterzujubeln: Das ist schon sehr verwegen – und nicht sonderlich überzeugend.

        28. März 2022
        |Antworten
        • Hans Mook

          Ich finde auf dem Bebauungsplan Vorderheide II, der mir vorliegt, einfach keine großen Grundstücke. Haben Sie etwa einen anderen Plan?
          Mal was zur Hochwertigkeit der Fläche, die keinegswegs durchgängig nach § 15 d HENatG bewertet ist. So ist die Teilfläche entlang der Bebauungsgrenze Wilhelm Leuschner Str. auf 61 m Breite, vom Flurstück 71 bis zur Bebauungsgrenze Hundshag, und von dort in ca. 80 m Breite bis zum letzten Querweg vor dem Wald, nicht im Erhebungsplan nach § 15 d bewertet. Schaut man mit Erhebungsplan auf die Fläche Flurstücke: 50/2, 50/1 49 48 47, so wird bei einer Neubewertung keine Bewertung nach § 15 d möglich sein. Wie sich der Verfall der Hochstammobstbäume fortsetzt, kann man sehr schön auf den Flurstücken 70, 72/1, 72/2 sehen. Die Fläche (Flur 30) wurde 1904-06 flurbereinigt, die so heiligen Hochstämme sind alle mit der Gentechnik der ersten Generation geschaffen. In der Literatur finden wir zur Lebenszeit von Apfelhochstämmen eine Lebenserwartung von 70-90 Jahren.

          29. März 2022
          |Antworten
  3. Henriette Schneider

    Ich kann für Herrn Bürgermeister Vogt, den ich sehr schätze, nur hoffen, dass er sich nicht von seinen Partei“freunden“ in die Falle des § 63 HGO locken und damit sein politisches Schicksal verknüpfen bzw. opfern lässt.

    Nach meinem Verständnis handelt es sich bei dem Recht des Bürgermeisters um ein Mittel, das dem Bürgermeister als Organ zusteht. Nicht als Parteimitglied und nicht als Anhänger der unterliegenden Minderheit des Stadtrates. Er muss sich bei dieser Entscheidung von Partei und Eigeninteresse geistig frei machen und darf nur das Interesse der Stadt Hofheim im Kopf haben.

    Ich habe in einer Literaturstelle zu § 63 HGO den Begriff des „Besserwisserrechts“ des Bürgermeisters gefunden. Dies trifft es sehr gut, denn der Bürgermeister gibt mit Ausübung dieses Rechts zu verstehen, dass er als Einzelperson es besser weiß, als die große Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung. Angesichts des Umstandes, dass man jeden einzelnen Stadtverordneten unterstellen sollte, dass er beziehungsweise sie vernünftig und klug handelt und das Beste für die Stadt im Sinn hat, stellt dies eine sehr hohe Verantwortung dar. Der Bürgermeister gäbe zu verstehen, dass er meint, es besser zu wissen als alle anderen und dass er der Mehrheit der Stadtverordneten abspricht, vernünftig und wohlwollend für die Stadt zu handeln.

    In der Sache selbst gibt es nach dem Gesetz nur zwei mögliche Gründe für das Einschreiten. Zum einen Rechtswidrigkeit, zum anderen fehelndes Gemeinwohl des Beschlusses. Ein „das passt mir nicht“ ist keine Begründung für eine Beanstandung oder einen Widerspruch.

    Die Begründung der Rechtswidrigkeit wird wohl vorliegend nicht greifen: Mit einem im Auftrag der Stadt erstellten Gutachten wurde zwar anscheinend (auch?) der Magistrat für zuständig erachtet, um über die Nichtzulassungsbeschwerde zu entscheiden. Selbst wenn man diesem folgte, dürfte sich daraus aber keinesfalls die ausschließliche Zuständigkeit des Magistrats ergeben. Nachdem die Stadtverordnetenversammlung ausweislich des Wortlauts der Gemeindeordnung zuständig ist, gehe ich davon aus, dass der Beschluss vom Freitag rechtmäßig war. Das Handeln des Magistrats durfte von der Stadtverordnetenversammlung korrigiert/negiert werden.

    Dann bleibt noch die Frage, ob „der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet“, so der Gesetzeswortlaut. Hier waren im Vorfeld und am Freitag sehr deutliche juristische Stimmen dahingehend zu hören, dass ein Schadensersatzanspruch der EGH anscheinend ebenso wenig besteht, wie ein potentieller Staatshaftungsanspruch der Stadt gegenüber dem Land. Weiterhin wurde auch deutlich, dass solche Ansprüche nicht davon abhängen, ob die Stadt Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein vertretbar begründetes Urteil einlegt.

    Hinzukommt, dass die Kosten für die Stadt und die EGH (unabhängig davon ob man sie als Kosten oder Schaden bezeichnet) bereits entstanden sind, unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits. Auch eine aus Sicht der Stadt erfolgreiche Revision würde diese Kosten nicht zurückbringen. Diese Positionen sollten also nicht die Grundlage der Entscheidung des Bürgermeisters sein, ob er den Beschluss beanstandet. Ansonsten handelte es sich um das, was man in der Psychologie als „eskalierendes Commitment“ oder „Too-much-invested-to-quit-Syndrom“ bezeichnet. Auch das kann keine tragfähige Begründung für eine Beanstandung des Bürgermeisters sein.

    Wie der Bürgermeister mehrmals richtig betont hat, geht es auch bei der Beanstandung nach § 63 HGO nicht um die Frage, ob das Baugebiet kommen soll oder nicht. Zu betrachten ist lediglich der Beschluss der StV, die Nichtzulassungsbeschwerde zurückzunehmen. Der Beschluss, ein obergerichtliches Urteil für zutreffend zu halten, kann eigentlich nicht das Wohl der Gemeinde gefährden. Denn übersetzt hieße das, der Bürgermeister als Organ wüsste es auch besser als der entscheidende Senat des Verwaltungsgerichtshofes.

    Mann sollte meinen, dass Herr Vogt als kundiger Jurist all diese Dinge weiß oder nachgelesen hat.

    Herr Vogt, falls meine unbegründete Vermutung zutrifft, dass Sie von Menschen aus ihrer Fraktion zu diesem Schritt gedrängt werden, so bitte ich Sie, die politischen Folgen zu bedenken: wenn Sie diesen Schritt gehen und anschließend die Stadtverordneten ein verwaltungsgerichtliches Verfahren gegen Sie gewinnen sollten, werden vermutlich die selben Menschen Sie anschließend über die Klippe springen lassen und in der kommenden Legislaturperiode nicht mehr als Bürgermeisterkandidat aufstellen. Denn nach der HGO haben eben weder die Partei noch die Fraktion etwas mit der Beanstandung zu tun, sondern ausschließlich das Organ des Bürgermeisters. Diese Menschen können also anschließend „ihre Hände in Unschuld waschen“. Ist es Ihnen das wert?

    Wäre es nicht auch eine Chance, die neuen Mehrheitsverhältnisse demokratisch zu akzeptieren, dieses Desaster „den Sozis“ zuzuschieben, die damals regiert haben, und es als Chance zum Neuanfang zu begreifen? Sie wollen doch den Tourismus am Kapellenberg fördern. Weshalb fügen Sie dem Keltenweg, dem Wildgehege und dem Meisterturm nicht einfach noch die Perle eines Naturschutzgebietes hinzu und lassen sich dafür feiern?

    Bitte geben Sie sich und Ihre Reputation nicht für ein unwürdiges „Spielchen“ nach der HGO her. Dafür ist die Sache zu ernst, Ihr Ruf zu schade und das Ergebnis einer weiteren Niederlage vor dem Verwaltungsgericht zu vorhersehbar. Und sagen Sie hinterher nicht, man hätte Sie nicht gewarnt!

    28. März 2022
    |Antworten
    • Linke Bazille

      Guter sachlicher Kommentar, wobei derjenige, der sich mit dem Investor ins Bett legt auch damit rechnen muss, dass er von ihm später gef***t wird.

      Herr Vogt hat ja am Freitag in der Sitzung auch behauptet, er habe letzten Montag den Anwälten befohlen, die Arbeit ruhen zu lassen, bis das Parlament am Freitag entschieden hat. Er muss also am gestrigen Montag einen neuen Befehl an seine Anwälte gegeben haben. Entweder „ich ignoriere das Parlament, weitermachen!“ oder „lasst es sein, das wird eh Nix mehr“. Wäre interessant zu wissen, für was er sich entschieden hat. Die Anwälte wussten es jedenfalls dann vor dem Parlament

      29. März 2022
      |Antworten

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