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Rathaus Hofheim teilt mit: Vorderheide II geht weiter

Gepostet in Allgemein

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Er hat’s getan. Hofheims CDU-Bürgermeister hat sich gegen sein eigenes Stadtparlament gestellt. Er will einen Beschluss, der Ende letzter Woche gefasst wurde, nicht akzeptieren: Die Stadtverordneten hatten sich dafür ausgesprochen, das Thema „Bebauungsplan Vorderheide II“ nach jahrelangen Gerichtsverfahren und angesichts siebenstelliger Kosten endgültig zu begraben. Christian Vogt und seine CDU aber wollen das nicht, und so hat er jetzt entschieden: Die Stadt Hofheim soll weiter prozessieren, auch wenn die Mehrheit der Stadtverordneten das ablehnt.

Das war zuvor geschehen: Der oberste Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte Ende letzten Jahres den Bebauungsplan für ungültig erklärt. Hauptgrund: Es handele sich um ein „faktisches“ Vogelschutzgebiet. „Faktisch“ deshalb, weil das Land das Vogelschutzgebiet längst hätte ausweisen müssen.

Gegen das VGH-Urteil wurde keine Revision zugelassen. Dagegen aber kann die Stadt eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig einlegen.

Der Magistrat – hier stellt die CDU mit FDP und FWG  die Mehrheit – beschloss kürzlich, den Weg nach Leipzig zu gehen. Daraufhin kam letzte Woche das Stadtparlament zu einer Sondersitzung zusammen. Hier hat die Opposition (Grüne, SPD, Bürger für Hofheim und Linke) eine klare Mehrheit; nach längerer Debatte wurde abgestimmt: Mit 19 gegen 14 Stimmen wurde entschieden, nicht weiter zu prozessieren.

Nun ist es so, dass ein Bürgermeister einer Entscheidung des Stadtparlaments widersprechen kann und muss, wenn er eine Rechtsverletzung sieht. Dabei muss die Rechtsverletzung nicht objektiv unbestreitbar sein, sondern kann der subjektiven Überzeugung des Bürgermeisters entspringen.

Mit Hinweis auf diese Möglichkeit hat Christian Vogt am Mittwochabend den Magistrat informiert: Er wird den Parlamentsbeschluss nicht akzeptieren, er will weiter prozessieren.

An diesem Donnerstag wurde dann vom Rathaus eine vierseitige Pressemitteilung verteilt: „Bürgermeister erhält Rückendeckung durch den Magistrat“ lautet die Überschrift. Leider wird im Text nicht verraten, wie viele Magistratsmitglieder in dieser Sache wirklich hinter dem Bürgermeister stehen – und wie viele seinen juristischen Feldzug ablehnen.

Vorderheide II hat schon 3,2 Mio Euro gekostet

Vogt begründet sein Vorgehen so: Der Beschluss des Stadtparlaments, nicht weiter zu klagen, verstoße gegen geltendes Recht:

Das Stadtparlament sei für die Nichtzulassungsbeschwerde gar nicht zuständig, die sei ausschließlich Sache des Magistrats.

Außerdem hätten der Magistrat wie auch die Stadtverordneten laut Gemeindeordnung alle finanziellen Risiken der Stadt zu minimieren.

Die Stadt habe inzwischen viel Geld für Vorderheide II ausgegeben. 1,1 Millionen Euro kosteten Anwälte und Gutachter, weitere 400.000 Euro wurden für Entwässerungskonzepte ausgegeben. 

Daneben hätten auch die Unternehmen Terramag GmbH und Entwicklungsgesellschaft Hofheim GmbH (EGH) investiert: Die Terramag will 1,5 Millionen Euro in die Planung von Vorderheide II gesteckt haben. Die Ausgaben der EGH werden mit 200.000 Euro angegeben.

In der Rathaus-Mitteilung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass noch nicht alle Aufwendungen verifiziert seien: Die Beträge könnten „nicht unerheblich steigen“. Das trifft sicher vor allem auf die städtischen Ausgaben zu: Die werden von Fachleuten längst als wesentlich höher eingeschätzt.

Sollte Vorderheide II eines Tages endgültig vor Gericht scheitern, dann möchte die Stadt all dieses Geld – in Summe derzeit also mindestens 3,2 Millionen Euro – vom Land Hessen einfordern können. Amtshaftung nennt sich das: Das Land habe seinerzeit schließlich versäumt, Vorderheide II zum Vogelschutzgebiet zu erklären. 

Interessant in diesem Zusammenhang: Ein hochrangiges Mitglied der hessischen Landesregierung, Staatsminister Axel Wintermeyer, sitzt im Hofheimer Stadtparlament. Der CDU-Mann hatte in der Sondersitzung der Stadtverordneten gesagt, eine Entscheidung des Stadtparlament sei demokratisch, und die müsse man akzeptieren„das ist überhaupt keine Frage“. Bei „seinem“ Bürgermeister fand der erfahrene Politiker offensichtlich kein Gehör

Christian Vogt will weiter klagen. Wenn die Stadt nicht den gesamten Rechtsweg ausschöpfe, dann könne sie keine Amtshaftungsansprüche gegen das Land stellen, argumentiert er. Die Firmen wiederum könnten in einem solchen Fall – also bei Verzicht auf eine Nichtzulassungsbeschwerde – erfolgreich Schadensersatzklagen gegen die Stadt anstrengen.

Beide Forderungen – gegen das Land wie auch von den Firmen – wurden von Juristen unter den Stadtverordneten nach Einblick in die Vertragsunterlagen für unwahrscheinlich, da aussichtslos eingestuft. Der Bürgermeister aber verweist auf eine Aussage, die er sich bei einer Frankfurter Kanzlei besorgt hat: Ohne Nichtzulassungsbeschwerde könne es „im schlimmsten Fall“ zu Schadensersatzansprüchen gegen die Stadt kommen.

Die Rechtsanwälte der Stadt verlangen für die Nichtzulassungsbeschwerde nach jetzigem Kenntnisstand 40.000 Euro. Dazu kommen 5000 bis 10.000 Euro Gerichtskosten.

Linke wollen weitere Sondersitzung des Stadtparlaments

Unterdessen schreibt der Linke Bernd Hausmann in einer Stellungnahme, seine Fraktion werde sich für eine zweite Sondersitzung des Stadtparlaments einsetzen: Dann solle der beanstandete Beschluss noch einmal bekräftigt werden, „auch um Schaden für das Ansehen des Hofheimer Magistrates abzuwenden“.

Hausmann zerpflückt die Argumente des Bürgermeisters: Schadensersatzansprüche der Stadt gegen das Land sehe er als „völlig absurd“ an. Auch Gründe für etwaige Schadensersatzansprüche der Firmen seien bisher nicht genannt worden.

Hausmann verweist auf ein Rechtsgutachten, das die Stadt hierzu in Auftrag gegeben hatte, und in dem es heißt – wörtlich: „Liegt eine vertretbare gerichtliche Entscheidung vor, muss gegen diese im Grundsatz nicht vorgegangen werden. Ein (Mit-)Verschuldensvorwurf wegen Nichteinlegens eines Rechtsbehelfs gegen die Entscheidung ist in diesem Fall eher nicht zu befürchten.“

BUND: Bürgermeister ist auf dem Irrweg

Der Bund für Natur- und Umweltschutz (BUND) hatte wegen Vorderheide II gegen die Stadt geklagt. Thomas Norgall, der Naturschutzreferent des BUND Hessen, sagte heute zu Vogts Entscheidung:

„Der Bürgermeister ist auf dem Irrweg. Die Stadt hat hinsichtlich des Vogelschutzgebietes einen eigenen Planungsfehler begangen. Daraus kann man keine Ansprüche an das Land Hessen ableiten.“

Norgall hält die These, die Verantwortung für die fehlende Ausweisung des Vogelschutzgebietes läge allein beim Land Hessen, für nicht haltbar: Der BUND Hessen habe in seiner Stellungnahme zur zweiten Offenlage des Bebauungsplans im Jahr 2015 ausführlich erläutert, warum das Gebiet Vorderheide und Bauerlöcher Wiesen ein faktisches Vogelschutzgebiet für den Gartenrotschwanz sei. Diese Argumentation des BUND habe der VGH Kassel in seinem Urteil bestätigt.

Die Stadt dagegen habe die Auffassung des BUND bei der Entscheidung über den B-Plan verworfen und den B-Plan erneut beschlossen. Die Stadt habe also in voller Kenntnis der Situation entschieden und damit einen Planungsfehler begangen.

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18 Kommentare

  1. H.-J. Steinle

    Es muss zu diesem Bericht festgestellt werden, dass der Magistrat als Kollegialorgan nur mit einer Stimme sprechen darf. Im Magistrat geäußerte Minderheitsmeinungen werden und dürfen nicht veröffentlicht werden. Das bedeutet, dass sich der, der z.B. ein Abstimmungsergebnis bekannt macht sich strafbar macht. Ich erinnere mich an das Verhalten von Peter Feldmann in Frankfurt, der seinem Ordnungsdezernenten verbot, sich in der STVV zu rechtfertigen.

    31. März 2022
    |Antworten
  2. günter steigerwald

    hallo – was läuft da ab – das ist ja der hammer – es geht um geld – da hört der spass auf und auch die demokratie – damit darf der mann, der so liebevolle videos bespricht, nicht durchkommen.#
    beste grüsse
    günter steigerwald

    31. März 2022
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    • Wulf Baltruschat

      Der Magistrat hat in seiner Gesamtheit abgestimmt, nicht der Bürgermeister alleine. Man sollte sich Informieren bevor man solche falschen Behauptungen aufstellt. Ein Blick in die HGO ist da hilfreich.

      1. April 2022
      |Antworten
  3. Bernd

    Einmal so viel Selbstvertrauen haben, wie der Bürgermeister… er weiß es anscheinend besser als alle anderen. Haha. Was ein Hochmut! (Aber der kommt ja bekanntlich vor dem Fall)

    31. März 2022
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    • Wulf Baltruschat

      Und auch für Sie z.K.

      Der Magistrat hat in seiner Gesamtheit abgestimmt, nicht der Bürgermeister alleine. Man sollte sich Informieren bevor man solche falschen Behauptungen aufstellt. Ein Blick in die HGO ist da hilfreich.

      1. April 2022
      |Antworten
      • Bernd

        Also ich finde in § 63 HGO nur den Bürgermeister. Vielleicht haben Sie ja eine andere Auagabe?

        1. April 2022
        |Antworten
  4. Silvia Stengel, Dipl. Ing. Landschaftsarchitektur

    Wenn das Argument „die Stadt vor Schadensersatzansprüchen zu schützen“ Hand und Fuß hätte und es z.B. vertragsrechtliche Fakten hierzu geben würde, wäre das Verhalten zum Schutz der Stadt ja richtig.

    Mir geht aber immer noch nicht in den Kopf, warum dieser wichtige Fakt nicht vollumfänglich abschließend geprüft wurde. Denn nur bei absoluter Gewissheit wäre das Handeln des Magistrats nachvollziehbar, es stützt sich aber anscheinend nur auf Vermutungen!

    Im Gegenteil, es gibt sogar juristische Prüfungen, die eben gerade keine Schadensersatzansprüche befürchten lassen. Auch könnte man die EGH hierzu ja befragen, außerdem stehen bisher „nur“ 200.000 Euro Ausgaben der EGH im Raum – da wären die Ausgaben der Terramag ja viel wichtiger juristisch abzuklären. Auch all diese „vermuteten“ Zahlen sollte man als Fakt abgefragt haben, denn wirtschaftlich orientierte Firmen haben diese sicher für jedes Jahr auf den Cent genau vorliegen.

    Daher ist mir das Vorgehen auf viel zu vagen Vermutungen gestützt, die sich fast wie Ausreden anhören, wenn man zeitgleich Aussagen der Rechtsanwälte und der EGH liest, dass sie eine Chance sehen, dass Urteil doch noch anzugreifen, da ja angeblich ansonsten in ganz Hessen, ja in ganz Deutschland 🤪 nirgend wo mehr gebaut werden könnte….🤪😂 – was ein Kokolores!

    Das Urteil besagt ja nur, dass in Vogelschutzgebieten und in Naturschutzgebieten nicht gebaut werden darf – und das ist ja nichts Neues, sondern schon seit den 80ern so!!
    Hier wurde die Schutzwürdigkeit nur nicht rechtzeitig ausgewiesen bzw. gemeldet, obwohl man hiervon Kenntnis hatte.

    Dies schließt, wie der BUND richtig einschätzt, auch eine Schuldzuweisung an das Land Hessen aus, wonach der zweite „angebliche Grund“ für einen Einspruch gegen die Nichtzulassung der Revision
    nichtig ist.

    Es scheinen also doch andere Gründe als die genannten das Handeln des Magistrats zu bestimmen.

    Es wäre doch viel sinnvoller, nun seine Energie in gute, vollumfängliche Planungen zu stecken und in Zukunft Planungsfehler wie „geflissentlich“ übersehene Standortfaktoren eben nicht mehr nach der „Augen zu und durch“-Methode zu machen.

    Zukünftige Planungen sollten auf soliden, handfesten Grundlagenplanungen sowie frühzeitigen Bürgerbeteiligungen basieren!

    Die vom Land Hessen geförderte Bodenfunktionswert-Analyse, wäre eine – nach heutigen Kenntnissen – solide Ausgangslage für die Entwicklung zukünftiger Bebauungspläne, so dass im nach BauGB geforderten Abwägungsprozess in Zukunft richtigere, eben nicht angreifbare Planungen, erfolgen können – ohne bestimmte Faktoren wissentlich zu übersehen.

    Planungs- und Ausschreibungsfehler fliegen einem immer irgendwann um die Ohren! Und sei es nur durch Nachträge im Bauablauf… – siehe Ländcheshalle😉

    Apropos: wurde die Auftragsvergabe zur Baugebietsentwicklung an die EGH und Terramag eigentlich öffentlich ausgeschrieben?🤔 – müsste ja auf der HAD-Plattform vermerkt sein.

    Wenn man sein Handwerk beherrscht und solide und transparent plant und ausschreibt, inkl. transparenter Bürgerbeteiligung, dann klappt’s auch mit dem Bauen😉

    Bevor man da dem Naturschutz die Schuld gibt, sollte man sich erst an die eigene Nase greifen – auch wenn das im Fall Vorderheide II (bis auf ein paar Ausnahmen) andere Nasen waren, was man ja auch nicht vergessen darf…

    31. März 2022
    |Antworten
  5. Norbert Preusche

    Mir stehen diese ganzen juristischen und verwaltungstechnischen Fakten – so wichtig sie auch erscheinen – zur sehr im Mittelpunkt. Entscheidend ist doch etwas anderes, wie sieht eine Stadt wie Hofheim Natur und Landschaft als prägendes Bild in ihrer Stadtentwicklung?

    Wir leben heute in einer anderen Zeit: Natur als lebensspendende Energie hat gerade durch die Klimafrage eine ganz neue Bedeutung. Deshalb gilt es von vornherein seine zu schützenden und zu pflegenden Flächen „auszuweisen“ und sie für jegliches Bebauen unantastbar zu machen. Gerade auch Kreisstädte wie Hofheim müssen mehr und mehr eine gesunde Balance zwischen Verdichtung und grünen lebensspendenden Flächen wollen und erhalten.

    Was sich hier in Hofheim abspielt ist gestriges Handeln. Ich weiß nicht, ob sich Bürgermeister Vogt einen Gefallen tut, sich durchsetzen zu wollen. Es wäre besser, er würde mit dem gesamten Magistrat ein ehrliches, offen gestaltetes Fazit ziehen. Zukunft gestalten, heißt auch zu lernen und neue Chancen zu ergreifen.

    Wir haben da alle noch viel nachzuholen.

    1. April 2022
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    • Silvia Stengel, Dipl. Ing. Landespflege

      👍 Herr Preusche, das ist genau der richtige Ansatz den Sie da beschreiben- alles andere ist nach heutigem Kenntnisstand unverantwortlich gegenüber den Folgegenerationen!

      Das Argument „Wohnraum schaffen für alle im Ballungsraum“ kann und darf nicht mehr Ziel sein, da die Zentralisierung in den Ballungsräumen ähnliche Probleme und Leid für die Menschen bringen wird, wie die Zentralisierung der Massentierhaltung für die Tiere.

      Das System „Zentralisierung“ kippt irgendwann um! Da helfen auch keine neu gepflanzten Bäume mehr.

      Nachhaltig ist nur die Verteilung und Dezentralisierung, wofür jedoch der ländliche Raum gestärkt werden müsste. (Also Odenwaldkreis, Wetteraukreis, etc.) Hofheim ist leider schon lange kein ländlicher Raum mehr!

      Im ländlichen Raum gibt es genug leerstehenden, bezahlbaren Wohnraum – er muss nur attraktiv gemacht werden. Die Digitalisierung und Home-Office Modelle machen dies möglich.

      Weiter die Ballungsräume künstlich aufzupuschen, ist der falsche Weg. Das System wird wegen zu hoher Versiegelung und zu wenig Frischluftschneisen, Retensionsflächen etc. irgendwann der Natur/ dem Klima nicht mehr gewachsen sein und kippt um, wie ein veralgter See.

      Was bringt da Wohnraum, wenn die Menschen in Massenbunkern, wie sie derzeit auch in Frankfurt entstehen, leiden werden – von der Entwicklung der Kinder ganz zu schweigen…

      Der Mensch braucht nun mal Freiheit und Luft zum Atmen und auch Raum, ein Individuum sein zu dürfen….

      Die Kunst wird es sein, in den Städten eine blaue und grüne Infrastruktur mit der Bebauung in Balance zu bekommen und die vergreisten Orte im ländlichen Raum wieder zu beleben, einhergehend mit einer Dezentralisierung der Landwirtschaft und Tierhaltung.

      1. April 2022
      |Antworten
  6. Manfred

    Scheinbar nimmt unser Meister der Bürger das mit der Demokratie nicht so wichtig.
    Diese Entscheidungskraft erinnert eher an Alleinbestimmung.
    Die Entscheidung des Gerichts hat auch er zu akzeptieren. Genauso ist es auch mit einem unnötigen, zusätzlichen Hotel mitten im Hofheim. Was wir alle brauchen, ist bezahlbarer Wohnraum! Das Generationswohnhaus über der HWB/Sparda gehört erweitert, dahinter ein Park zum Verweilen von Alt und Jung.
    Ich hoffe, er besinnt sich. Auch ein Rücktritt wäre mittlerweile denkbar.
    MfG, Manfred

    1. April 2022
    |Antworten
    • Wulf Baltruschat

      Und auch hier der Hinweis:

      Der Magistrat hat in seiner Gesamtheit abgestimmt, nicht der Bürgermeister alleine. Man sollte sich Informieren bevor man solche falschen Behauptungen aufstellt. Ein Blick in die HGO ist da hilfreich. Und das bevor man polemische Demokratiekommentare abgibt.

      Ich frage mich immer ob man absichtlich und wissentlich solche falschen Behauptungen aufstellt oder ob man es einfach nur nicht weiß und dann einfach unbedarft solche Behauptungen in den öffentlichen Raum stellt. Beides ist bedenklich.

      1. April 2022
      |Antworten
      • Thomas Ruhmöller

        So richtig verstehe ich Ihren Hinweis nicht, Herr Baltruschat: Welche Behauptungen sind denn derart falsch, dass Sie von Polemik reden müssen?

        Die Stadt hat mitgeteilt – Überschrift: „Bürgermeister beanstandet Stadtverordnetenbeschluss und erhält Rückendeckung durch den Magistrat“. Im Text ist dann zu lesen: „Deshalb wird Bürgermeister Christian Vogt Widerspruch gegen die in der Stadtverordnetenversammlung am 25. März 2022 zustande gekommenen Beschlüsse (…) einlegen.“ Weiter heißt es: Der Beanstandung sei der Magistrat „mit breiter Mehrheit“ gefolgt.

        Ich lese das so: Der Bürgermeister hat ganz allein beschlossen, die Entscheidung des Stadtparlaments zu kippen. Das darf er laut Hessischer Gemeindeordnung (HGO) auch, wenn er der Meinung ist, die Entscheidung verletze geltendes Recht. In diesem Fall hat er den Magistrat darüber informiert, und der hat den Beschluss abgenickt (nur mehrheitlich, es gab ja wohl auch Gegenstimmen).

        Vielleicht können Sie als sicher fach- und sachkundiges Magistratsmitglied der CDU kurz erläutern, worüber der Magistrat denn konkret „in seiner Gesamtheit“ abgestimmt hat und welche Passage der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) Sie hier ansprechen.

        1. April 2022
        |Antworten
        • Stefan Rall

          Schade, dass Herr Baltruschat die sachliche Auseinandersetzung scheut 🙁

          14. Juli 2022
          |Antworten
      • Manfred

        Von ROT zu SCHWARZ gewechselt, dass schafft kein Vertrauen.
        Wie kann man nur derart seine Gesinnung wechseln?

        2. April 2022
        |Antworten
        • Ernesto

          Hallo Manfred, da geb ich dir Recht. Politisch, wie auch beruflich ist das fragwürdig. Habe da noch sprüche im Ohr, wir halten dir die Stang.

          2. April 2022
          |Antworten
  7. Norbert Preusche

    Danke Frau Stengel für den Zuspruch. Wenn wir Klimaschutz wirklich wollen, dann müssen wir umdenken, ich schließe mich da nicht aus. Denn ich komme aus einer Generation des Nachkrieges, die leider nur gelernt hat zu wachsen. Eine Generation, die das Materielle in den Mittelpunkt stell, das nach Erich Fromm beschrieben Haben wollen und weniger das Sein orientierte. Philosophie macht nicht satt, aber regt an nachzudenken. Und genau hier stehen wir. Wir berauben ständig die Natur und damit auch die Tierwelt. Ich bin kein Grüner, aber habe mittlerweile auch mein grünes Herz entdeckt, verantwortlicher mit damit umzugehen, indem ich lebe – dem Natur-Lebensraum.

    1. April 2022
    |Antworten
  8. Norbert Preusche

    Der Gartenrotschwanz steht gegen die Projektentwickler. Natur gegen Beton. Es ist letztendlich die Grundsatzfrage zu klären: Wollen und müssen wir im Wohnungsbau auf Teufel komm raus wachsen. Wenn die Stadt Grünflächen schützen will muss die diese auch anmelden. So einfach ist das doch. Früher wurde der Berg einfach Schritt für Schritt bebaut, da gab es noch keine Umwelt und Klimaproblematik. Jetzt sind wir weiter bzw. an einen Punkt angekommen, wo wir ganz anders mit Natur auch im Zusammenspiel mit Urbanität umgehen – das muss ein nachhaltig denkender und handelnder Magistrat sehen – es gibt halt neben den Investoren, Projektplanern, Maklern etc. noch andere Kräfte.

    3. April 2022
    |Antworten
  9. Franz Lehnardt

    Wir sind 2022 umgezogen in den Kahlgrund und haben inzwischen am eigenen Leib erfahren, wie sehr ein großteils naturbelassenes Umfeld der körperlichen und seelischen Gesundheit gut tut!
    Herr Vogt fährt hier meiner Meinung nach nicht nur einen naturfeindlichen, sondern somit auch einen menschenfeindlichen Kurs, wenn er immer mehr Grünflächen zubetoniert!

    22. März 2024
    |Antworten

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