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	Kommentare zu: Magistrat plant neues Baugebiet: &#8222;Wohnen neben der Hochspannungsleitung&#8220;	</title>
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	<description>Wissen, worüber die Leute hier reden</description>
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		<title>
		Von: Palstek		</title>
		<link>https://hk-newsletter.de/2023/12/11/stadt-baut-unter-hochspannungsleitung/#comment-3310</link>

		<dc:creator><![CDATA[Palstek]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Dec 2023 11:34:16 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://hk-newsletter.de/2023/12/11/stadt-baut-unter-hochspannungsleitung/#comment-3306&quot;&gt;Thomas Ruhmöller&lt;/a&gt;.

Nach dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) Absatz 4 wäre die neue Ultranet Höchstspannungsleitung (Osterath – Philippsburg) weder in Langenhain noch Wildsachsen zulässig, da sie ganz klar innerhalb des 400m Korridors liegt.

Allerdings steht in Absatz (1): “Leitungen zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung der im Bundesbedarfsplan mit „E“ gekennzeichneten Vorhaben sind nach Maßgabe dieser Vorschrift als Erdkabel zu errichten und zu betreiben oder zu ändern“.

Leider ist das Ultranet Vorhaben nicht mit „E“, sondern mit A1 und B gekennzeichnet. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Zudem unter Absatz (4): „Satz 1 ist weder für die nachträgliche Änderung oder Erweiterung der Leitung noch für den nachträglichen Ersatz- und Parallelneubau anzuwenden“. 

Allerdings bestehe laut Kreisen (z.B. eines Mitgliedes des Ortsbeirates von Wildsachsen) kein durchgängiges Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren für die ursprünglichen Leitungen. Dies sei höchstrichterlich in Kassel vor dem VGH in einem Verfahren festgestellt worden.

Daher sind diese Leitungen demnach nicht vorhanden (da nicht genehmigt) und können demnach auch nicht zu Ultranet ausgebaut werden. Es müsse zunächst ein Planfeststellungsverfahren erfolgen. Da zwischenzeitlich Wohnbebauung vorherrsche, sei nun zwingend Erdverkabelung vorgeschrieben.


Es wäre dringend angebracht Licht ins „Ultranet“ Dunkel der Stadteile von Hofheim zu bringen. Der Magistrat bzw. die Ortsbeiräte sollten sich erklären.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://hk-newsletter.de/2023/12/11/stadt-baut-unter-hochspannungsleitung/#comment-3306">Thomas Ruhmöller</a>.</p>
<p>Nach dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) Absatz 4 wäre die neue Ultranet Höchstspannungsleitung (Osterath – Philippsburg) weder in Langenhain noch Wildsachsen zulässig, da sie ganz klar innerhalb des 400m Korridors liegt.</p>
<p>Allerdings steht in Absatz (1): “Leitungen zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung der im Bundesbedarfsplan mit „E“ gekennzeichneten Vorhaben sind nach Maßgabe dieser Vorschrift als Erdkabel zu errichten und zu betreiben oder zu ändern“.</p>
<p>Leider ist das Ultranet Vorhaben nicht mit „E“, sondern mit A1 und B gekennzeichnet. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.</p>
<p>Zudem unter Absatz (4): „Satz 1 ist weder für die nachträgliche Änderung oder Erweiterung der Leitung noch für den nachträglichen Ersatz- und Parallelneubau anzuwenden“. </p>
<p>Allerdings bestehe laut Kreisen (z.B. eines Mitgliedes des Ortsbeirates von Wildsachsen) kein durchgängiges Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren für die ursprünglichen Leitungen. Dies sei höchstrichterlich in Kassel vor dem VGH in einem Verfahren festgestellt worden.</p>
<p>Daher sind diese Leitungen demnach nicht vorhanden (da nicht genehmigt) und können demnach auch nicht zu Ultranet ausgebaut werden. Es müsse zunächst ein Planfeststellungsverfahren erfolgen. Da zwischenzeitlich Wohnbebauung vorherrsche, sei nun zwingend Erdverkabelung vorgeschrieben.</p>
<p>Es wäre dringend angebracht Licht ins „Ultranet“ Dunkel der Stadteile von Hofheim zu bringen. Der Magistrat bzw. die Ortsbeiräte sollten sich erklären.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Thomas Ruhmöller		</title>
		<link>https://hk-newsletter.de/2023/12/11/stadt-baut-unter-hochspannungsleitung/#comment-3306</link>

		<dc:creator><![CDATA[Thomas Ruhmöller]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Dec 2023 07:03:42 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://hk-newsletter.de/2023/12/11/stadt-baut-unter-hochspannungsleitung/#comment-3303&quot;&gt;Sachlich bleiben&lt;/a&gt;.

Ich korrigiere meine Leser ungern. Aber wenn vorgeblich sachliche Informationen derart falsch vorgetragen werden, melde ich mich doch:

Im Landesentwicklungsplan heißt es – das ist noch richtig –, dass neue Hochspannungsleitungen so zu planen sind, dass sie 400 Meter Abstand zu Wohnbebauung haben müssen.

Aber dann heißt es auch, das unterschlagen Sie leider, auf Seite 127 – Zitat:

&lt;em&gt;&quot;Bei der Festsetzung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch, die dem Wohnen dienen oder in denen Gebäude vergleichbarer Sensibilität, insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen zulässig sind, ist ein Abstand von mindestens 400 m zu einer planungsrechtlich gesicherten Trasse einer Höchstspannungsleitung einzuhalten.&quot;&lt;/em&gt;

Und auch das Bundesamt für Strahlenschutz zitieren Sie unvollständig und damit falsch: Ja, das schreibt das Bundesamt, es gebe kein Gesetz, das einen Mindestabstand von Hochspannungsleitungen zu Wohngebäuden vorschreibt.

Aber ausdrücklich wird auch gesagt (steht ebenfalls auf der von Ihnen genannten Seite):

&lt;em&gt;&quot;Es gibt jedoch seit dem Jahr 2013 ein Überspannungsverbot von Gebäuden und Gebäudeteilen, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.&quot;&lt;/em&gt;

Und weiter: Für die Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung &lt;em&gt;&quot;bei einem Abstand zu Wohngebäuden von weniger als 400 Metern im Geltungsbereich eines Bebauungsplan&quot;&lt;/em&gt; sind &lt;em&gt;&quot;Erdkabelleitungen vorgesehen und Freileitungen – mit wenigen Ausnahmen – verboten&quot;.&lt;/em&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://hk-newsletter.de/2023/12/11/stadt-baut-unter-hochspannungsleitung/#comment-3303">Sachlich bleiben</a>.</p>
<p>Ich korrigiere meine Leser ungern. Aber wenn vorgeblich sachliche Informationen derart falsch vorgetragen werden, melde ich mich doch:</p>
<p>Im Landesentwicklungsplan heißt es – das ist noch richtig –, dass neue Hochspannungsleitungen so zu planen sind, dass sie 400 Meter Abstand zu Wohnbebauung haben müssen.</p>
<p>Aber dann heißt es auch, das unterschlagen Sie leider, auf Seite 127 – Zitat:</p>
<p><em>&#8222;Bei der Festsetzung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch, die dem Wohnen dienen oder in denen Gebäude vergleichbarer Sensibilität, insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen zulässig sind, ist ein Abstand von mindestens 400 m zu einer planungsrechtlich gesicherten Trasse einer Höchstspannungsleitung einzuhalten.&#8220;</em></p>
<p>Und auch das Bundesamt für Strahlenschutz zitieren Sie unvollständig und damit falsch: Ja, das schreibt das Bundesamt, es gebe kein Gesetz, das einen Mindestabstand von Hochspannungsleitungen zu Wohngebäuden vorschreibt.</p>
<p>Aber ausdrücklich wird auch gesagt (steht ebenfalls auf der von Ihnen genannten Seite):</p>
<p><em>&#8222;Es gibt jedoch seit dem Jahr 2013 ein Überspannungsverbot von Gebäuden und Gebäudeteilen, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.&#8220;</em></p>
<p>Und weiter: Für die Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung <em>&#8222;bei einem Abstand zu Wohngebäuden von weniger als 400 Metern im Geltungsbereich eines Bebauungsplan&#8220;</em> sind <em>&#8222;Erdkabelleitungen vorgesehen und Freileitungen – mit wenigen Ausnahmen – verboten&#8220;.</em></p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sachlich bleiben		</title>
		<link>https://hk-newsletter.de/2023/12/11/stadt-baut-unter-hochspannungsleitung/#comment-3303</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sachlich bleiben]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Dec 2023 22:07:52 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wollte an dieser Stelle mal in die Diskussion einbringen, dass es in der Tat kein Gesetz gibt, dass einen Mindestabstand fordert.

Steht auch so einseitig auf der Seites des Bundesamtes für Strahlenschutz - siehe hier
https://www.bfs.de/DE/themen/emf/netzausbau/schutz/abstand/abstand_node.html

Die Bundesimmissionschutzverordung sagt auch nur, dass bei Wohnungen Grenzwerte eingehalten werden müssen, die entsprechend durch Messungen zu belegen sind 
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_26/index.html#BJNR196600996BJNE000701116

Und der Landesentwicklungsplan beschreibt auch nur unter 5.2.3.4-5 , dass neue Hochspannungsleitungen so zu planen sind, dass sie 400 Meter weg sind von Wohnbebauungen, aber nicht, dass neue Wohnungen 400 Meter weg gebaut werden müssen von bestehenden Leitungen – das ist ja ein Unterschied (siehe S. 125 Link)
https://landesplanung.hessen.de/sites/landesplanung.hessen.de/files/2022-09/lep_2020_pdf.pdf

Auf der Seite des Amtes für Strahlenschutz steht auch: &quot;Nach aktuellem Stand der Forschung schützt die Einhaltung der Grenzwerte Erwachsene und Kinder selbst bei einer geringen Entfernung vom Wohngebäude zur Hochspannungsleitung vor allen nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen.&quot;

Also ob 400 Meter überhaupt wissenschaftlich notwendig sind, ist  eher zu verneinen.  Das kommt in dem Artikel etwas anders rüber....]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wollte an dieser Stelle mal in die Diskussion einbringen, dass es in der Tat kein Gesetz gibt, dass einen Mindestabstand fordert.</p>
<p>Steht auch so einseitig auf der Seites des Bundesamtes für Strahlenschutz &#8211; siehe hier<br />
<a href="https://www.bfs.de/DE/themen/emf/netzausbau/schutz/abstand/abstand_node.html" rel="nofollow ugc">https://www.bfs.de/DE/themen/emf/netzausbau/schutz/abstand/abstand_node.html</a></p>
<p>Die Bundesimmissionschutzverordung sagt auch nur, dass bei Wohnungen Grenzwerte eingehalten werden müssen, die entsprechend durch Messungen zu belegen sind<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_26/index.html#BJNR196600996BJNE000701116" rel="nofollow ugc">https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_26/index.html#BJNR196600996BJNE000701116</a></p>
<p>Und der Landesentwicklungsplan beschreibt auch nur unter 5.2.3.4-5 , dass neue Hochspannungsleitungen so zu planen sind, dass sie 400 Meter weg sind von Wohnbebauungen, aber nicht, dass neue Wohnungen 400 Meter weg gebaut werden müssen von bestehenden Leitungen – das ist ja ein Unterschied (siehe S. 125 Link)<br />
<a href="https://landesplanung.hessen.de/sites/landesplanung.hessen.de/files/2022-09/lep_2020_pdf.pdf" rel="nofollow ugc">https://landesplanung.hessen.de/sites/landesplanung.hessen.de/files/2022-09/lep_2020_pdf.pdf</a></p>
<p>Auf der Seite des Amtes für Strahlenschutz steht auch: &#8222;Nach aktuellem Stand der Forschung schützt die Einhaltung der Grenzwerte Erwachsene und Kinder selbst bei einer geringen Entfernung vom Wohngebäude zur Hochspannungsleitung vor allen nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen.&#8220;</p>
<p>Also ob 400 Meter überhaupt wissenschaftlich notwendig sind, ist  eher zu verneinen.  Das kommt in dem Artikel etwas anders rüber&#8230;.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Eberhard Schmidt		</title>
		<link>https://hk-newsletter.de/2023/12/11/stadt-baut-unter-hochspannungsleitung/#comment-3287</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eberhard Schmidt]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Dec 2023 16:55:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo Frau Lindenthal, Hallo Frau Brestel, Hallo Frau Grassel, lassen Sie sich von den selbstherrlichen Herren nicht einschüchtern, bitte stellen Sie weiter und immer wieder die nötigen Fragen. Wir alle haben ein Recht auf die Antworten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Frau Lindenthal, Hallo Frau Brestel, Hallo Frau Grassel, lassen Sie sich von den selbstherrlichen Herren nicht einschüchtern, bitte stellen Sie weiter und immer wieder die nötigen Fragen. Wir alle haben ein Recht auf die Antworten.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Karin Lübbers		</title>
		<link>https://hk-newsletter.de/2023/12/11/stadt-baut-unter-hochspannungsleitung/#comment-3286</link>

		<dc:creator><![CDATA[Karin Lübbers]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Dec 2023 11:18:42 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Klar, die alte Männerriege in Hofheim, jahrzehntelange Unterwürfigkeit der Stadtverordneten gewohnt, können halt einfach nicht damit umgehen, daß es mehr Gegenwind gibt als früher. Und dann auch noch von Frauen, die, wie wir alle wissen, doch hinter den Herd gehören und nicht bei den &#039;Großen&#039; mitzureden haben. Da kommen doch gleich Kastrationsängste auf. Weber und Co mit ihrer Frauenfeindlichkeit sollten sich langsam mal aus ihrem Mittelalter verabschieden und in der Neuzeit ankommen. Frau Lindenthal soll sich bitte von dem Platzhirschen nicht beindrucken lassen! 

So, nun zur Sache: 

Es gibt nicht nur die Empfehlung der Bimsch, sondern auch den LEP Hessen (Landesentwicklungsplan), der einen Mindestabstand von 400m von Stromleitungen festlegt. Um von diesen 400m abzuweichen, muß ein Zielabweichungsverfahren bei den Landesplanungsbehörden beantragt werden. Und welchen Grund sollten die haben, Hofheim das Baugebiet zu gewähren? Aber natürlich weiß man das im Rathaus besser, und, wissen wir ja nun, bei Baugebieten ist man dort sehr kreativ und läßt sich einiges einfallen, um durchzudrücken, was durchzudrücken ist, komme, was wolle.

Und wir können ja mal raten, wer das geplante Gebiet dann bebauen soll......]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Klar, die alte Männerriege in Hofheim, jahrzehntelange Unterwürfigkeit der Stadtverordneten gewohnt, können halt einfach nicht damit umgehen, daß es mehr Gegenwind gibt als früher. Und dann auch noch von Frauen, die, wie wir alle wissen, doch hinter den Herd gehören und nicht bei den &#8218;Großen&#8216; mitzureden haben. Da kommen doch gleich Kastrationsängste auf. Weber und Co mit ihrer Frauenfeindlichkeit sollten sich langsam mal aus ihrem Mittelalter verabschieden und in der Neuzeit ankommen. Frau Lindenthal soll sich bitte von dem Platzhirschen nicht beindrucken lassen! </p>
<p>So, nun zur Sache: </p>
<p>Es gibt nicht nur die Empfehlung der Bimsch, sondern auch den LEP Hessen (Landesentwicklungsplan), der einen Mindestabstand von 400m von Stromleitungen festlegt. Um von diesen 400m abzuweichen, muß ein Zielabweichungsverfahren bei den Landesplanungsbehörden beantragt werden. Und welchen Grund sollten die haben, Hofheim das Baugebiet zu gewähren? Aber natürlich weiß man das im Rathaus besser, und, wissen wir ja nun, bei Baugebieten ist man dort sehr kreativ und läßt sich einiges einfallen, um durchzudrücken, was durchzudrücken ist, komme, was wolle.</p>
<p>Und wir können ja mal raten, wer das geplante Gebiet dann bebauen soll&#8230;&#8230;</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Neutral		</title>
		<link>https://hk-newsletter.de/2023/12/11/stadt-baut-unter-hochspannungsleitung/#comment-3282</link>

		<dc:creator><![CDATA[Neutral]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Dec 2023 17:03:09 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wenn man von außen draufblickt, erkennt man die Frauenfeindlichkeit der gewählten Koalition. Scheinbar wird vergessen, dass auch Frauen wählen dürfen und diese Parteien mitgewählt haben. 
Die verbalen Ausfälle von Herrn Weber kann man nicht ernst nehmen. Da fehlt ebbes an Substanz, wie der Hesse sagen würde. Von den Anderen ist es ein Trauerspiel.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn man von außen draufblickt, erkennt man die Frauenfeindlichkeit der gewählten Koalition. Scheinbar wird vergessen, dass auch Frauen wählen dürfen und diese Parteien mitgewählt haben.<br />
Die verbalen Ausfälle von Herrn Weber kann man nicht ernst nehmen. Da fehlt ebbes an Substanz, wie der Hesse sagen würde. Von den Anderen ist es ein Trauerspiel.</p>
]]></content:encoded>
		
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