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	Kommentare zu: Neue Grundsteuer B: Gehören Sie zu den Gewinnern? Oder zu den Verlierern?	</title>
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	<description>Wissen, worüber die Leute hier reden</description>
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		<title>
		Von: Uwe Seidel		</title>
		<link>https://hk-newsletter.de/2025/01/22/grundsteuer/#comment-13380</link>

		<dc:creator><![CDATA[Uwe Seidel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Feb 2025 22:02:19 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ich kann Herrn Wanner-Laufer nur zustimmen....
Jeder kann sich aufgrund des Hebesatzes und seines Messbetrages auch jetzt schon ausrechnen, wie hoch seine Grundsteuer ab Januar 2025 sein wird. 
Allgemeines Getöse über die &quot;unverschämte&quot; Anhebung des Hebesatzes ist zunächst mal unangebracht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich kann Herrn Wanner-Laufer nur zustimmen&#8230;.<br />
Jeder kann sich aufgrund des Hebesatzes und seines Messbetrages auch jetzt schon ausrechnen, wie hoch seine Grundsteuer ab Januar 2025 sein wird.<br />
Allgemeines Getöse über die &#8222;unverschämte&#8220; Anhebung des Hebesatzes ist zunächst mal unangebracht.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: Ulrich Wanner-Laufer		</title>
		<link>https://hk-newsletter.de/2025/01/22/grundsteuer/#comment-12554</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ulrich Wanner-Laufer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Jan 2025 23:20:57 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://hk-newsletter.de/2025/01/22/grundsteuer/#comment-12440&quot;&gt;Roland S.&lt;/a&gt;.

Nicht ganz falsch, aber wie hoch die Steuer sein wird, kann ein Grundschüler ausrechnen : Messzahl x 658,23%=Steuer, so schwer ist das nicht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://hk-newsletter.de/2025/01/22/grundsteuer/#comment-12440">Roland S.</a>.</p>
<p>Nicht ganz falsch, aber wie hoch die Steuer sein wird, kann ein Grundschüler ausrechnen : Messzahl x 658,23%=Steuer, so schwer ist das nicht.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: Ulrich Wanner-Laufer		</title>
		<link>https://hk-newsletter.de/2025/01/22/grundsteuer/#comment-12553</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ulrich Wanner-Laufer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Jan 2025 23:16:29 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://hk-newsletter.de/2025/01/22/grundsteuer/#comment-12541&quot;&gt;Ein alter Hofheimer&lt;/a&gt;.

Hofheim hat sich genau an die Empfehlungen aus Wiesbaden gehalten, dh durch das neue HGrStG kommt nicht 1 € mehr über Grundsteuer in die Stadtkasse: Wo genau sind da jetzt Raubritter tätig?

Es ist schlicht falsch, dass vom Land für die Kommunen eine Rechnung aufgemacht worden sei, &quot;wie sie kein Geld verlieren ohne Anhebung des Hebesatzes&quot;. Das Gegenteil ist der Fall: für alle Gemeinden wurde individuell die Anpassung des Hebesatzes nach oben oder nach unten empfohlen. Eine Beibehaltung des &quot;alten&quot; Hebesatzes wurde keiner einzigen Gemeinde empfohlen 

Der Bund der Steuerzahler wendet sich gegen das wertbasierte Bundesmodell, das in Hessen aber gar nicht gilt, das hat Herr Ruhmöller nur angedeutet. Wer es genau wissen, geht auf die Website des hessischen Finanzministers, da wird sehr anschaulich erklärt, wie die Messzahlen ermittelt werden.

Wer liest, ist klar im Vorteil. 

Einspruch gegen Messbescheide dürften verfristet sein, wer auf seinen Einspruch eine Ablehnung durch Einspruchsentscheidung bekommt, dem bleibt nur die Klage vor dem Finanzgericht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://hk-newsletter.de/2025/01/22/grundsteuer/#comment-12541">Ein alter Hofheimer</a>.</p>
<p>Hofheim hat sich genau an die Empfehlungen aus Wiesbaden gehalten, dh durch das neue HGrStG kommt nicht 1 € mehr über Grundsteuer in die Stadtkasse: Wo genau sind da jetzt Raubritter tätig?</p>
<p>Es ist schlicht falsch, dass vom Land für die Kommunen eine Rechnung aufgemacht worden sei, &#8222;wie sie kein Geld verlieren ohne Anhebung des Hebesatzes&#8220;. Das Gegenteil ist der Fall: für alle Gemeinden wurde individuell die Anpassung des Hebesatzes nach oben oder nach unten empfohlen. Eine Beibehaltung des &#8222;alten&#8220; Hebesatzes wurde keiner einzigen Gemeinde empfohlen </p>
<p>Der Bund der Steuerzahler wendet sich gegen das wertbasierte Bundesmodell, das in Hessen aber gar nicht gilt, das hat Herr Ruhmöller nur angedeutet. Wer es genau wissen, geht auf die Website des hessischen Finanzministers, da wird sehr anschaulich erklärt, wie die Messzahlen ermittelt werden.</p>
<p>Wer liest, ist klar im Vorteil. </p>
<p>Einspruch gegen Messbescheide dürften verfristet sein, wer auf seinen Einspruch eine Ablehnung durch Einspruchsentscheidung bekommt, dem bleibt nur die Klage vor dem Finanzgericht.</p>
]]></content:encoded>
		
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		<title>
		Von: Ein alter Hofheimer		</title>
		<link>https://hk-newsletter.de/2025/01/22/grundsteuer/#comment-12541</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ein alter Hofheimer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Jan 2025 18:07:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die Erhöhung des Hebesatzes von 510% auf 658% ist unverschämt. Früher sagte man dazu &quot;Raubrittertum&quot;. Herr Scholz hatte als Finanzminister bei Merkel gesagt: &quot;Es wird für Niemand teurer&quot;. Das weiß er wahrscheinlich heute nicht mehr. Das Land Hessen hat den Kommunen eine Rechnung aufgemacht, wie sie kein Geld verlieren ohne Anhebung des Hebesatzes. Das war aber nur eine Empfehlung, und die Kommunen brauchen sich nicht dran zu halten. Außerdem sind die Bewertungen der Häuser und Grundstücke schon höher ausgefallen und die Kommunen hätten davon profitiert. Der Bund der Steuerzahler und der Verein der Hausbesitzer hat schon alle Betroffenen zum Widerspruch aufgerufen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Erhöhung des Hebesatzes von 510% auf 658% ist unverschämt. Früher sagte man dazu &#8222;Raubrittertum&#8220;. Herr Scholz hatte als Finanzminister bei Merkel gesagt: &#8222;Es wird für Niemand teurer&#8220;. Das weiß er wahrscheinlich heute nicht mehr. Das Land Hessen hat den Kommunen eine Rechnung aufgemacht, wie sie kein Geld verlieren ohne Anhebung des Hebesatzes. Das war aber nur eine Empfehlung, und die Kommunen brauchen sich nicht dran zu halten. Außerdem sind die Bewertungen der Häuser und Grundstücke schon höher ausgefallen und die Kommunen hätten davon profitiert. Der Bund der Steuerzahler und der Verein der Hausbesitzer hat schon alle Betroffenen zum Widerspruch aufgerufen.</p>
]]></content:encoded>
		
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		<title>
		Von: Axel		</title>
		<link>https://hk-newsletter.de/2025/01/22/grundsteuer/#comment-12472</link>

		<dc:creator><![CDATA[Axel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Jan 2025 10:06:19 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wieso braucht die Stadt Hofheim für die Zustellung der Bescheide bis Mitte Mai, andere Gemeinden, Städte (z.B. Frankfurt) haben diese bereits Mitte Januar verteilt!  Das gleiche gilt auch für das Finanzamt Hofheim (zwischen Abgabe der Erklärung und dem Bescheid liegen i.d.R. 4 Monate, auch hier gilt für Frankfurt ca. 4 - 6 Wochen)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wieso braucht die Stadt Hofheim für die Zustellung der Bescheide bis Mitte Mai, andere Gemeinden, Städte (z.B. Frankfurt) haben diese bereits Mitte Januar verteilt!  Das gleiche gilt auch für das Finanzamt Hofheim (zwischen Abgabe der Erklärung und dem Bescheid liegen i.d.R. 4 Monate, auch hier gilt für Frankfurt ca. 4 &#8211; 6 Wochen)</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: DererVonZiethen		</title>
		<link>https://hk-newsletter.de/2025/01/22/grundsteuer/#comment-12470</link>

		<dc:creator><![CDATA[DererVonZiethen]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Jan 2025 08:57:01 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Zitat:
&quot;Wichtigste Nachricht darin: Der Stadtverwaltung liegen angeblich erst rund 90 Prozent aller zu bewertenden Grundstücke vor. Deshalb würden die Grundsteuerbescheide ,voraussichtlich im Mai 2025&#039; verschickt.

Das heißt auch: Die Rechnungen gehen erst nach der Bürgermeisterwahl raus&quot;

Ein Schelm, wer Böses denkt!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zitat:<br />
&#8222;Wichtigste Nachricht darin: Der Stadtverwaltung liegen angeblich erst rund 90 Prozent aller zu bewertenden Grundstücke vor. Deshalb würden die Grundsteuerbescheide ,voraussichtlich im Mai 2025&#8242; verschickt.</p>
<p>Das heißt auch: Die Rechnungen gehen erst nach der Bürgermeisterwahl raus&#8220;</p>
<p>Ein Schelm, wer Böses denkt!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Ulrich Wanner-Laufer		</title>
		<link>https://hk-newsletter.de/2025/01/22/grundsteuer/#comment-12466</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ulrich Wanner-Laufer]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Jan 2025 06:09:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://hk-newsletter.de/?p=52788#comment-12466</guid>

					<description><![CDATA[Die eigentliche Skandal liegt an anderer Stelle, nämlich bei der hessischen Finanzverwaltung. Diese begann nämlich schon im Herbst letzten Jahres damit, Einsprüche von Steuerpflichtigen gegen die neuen Grundsteuer Messbescheide mit Einspruchsentscheidungen zurückzuweisen, obwohl die jeweiligen Gemeinden noch gar keine Entscheidung zum Hebesatz ab 2025 getroffen hatten. Der Steuerpflichtige war also gezwungen, beim hessischen Finanzgericht in Kassel Klage gegen den Messbescheid zu erheben, obwohl er gar nicht wissen konnte, welche Grundsteuer denn zu zahlen sein würde.

Ich führe über 20 Verfahren in Kassel wegen solcher Messbescheide, meine eigenen Verfahren für Immobilien in Hofheim habe ich zurück genommen, weil ich zu den Gewinnern gehöre, um im Duktus des Artikels zu bleiben

Der ausschließlich für die Grundsteuer zuständige 3. Senat des hessischen Finanzgerichts ersäuft derweil in Klageverfahren]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die eigentliche Skandal liegt an anderer Stelle, nämlich bei der hessischen Finanzverwaltung. Diese begann nämlich schon im Herbst letzten Jahres damit, Einsprüche von Steuerpflichtigen gegen die neuen Grundsteuer Messbescheide mit Einspruchsentscheidungen zurückzuweisen, obwohl die jeweiligen Gemeinden noch gar keine Entscheidung zum Hebesatz ab 2025 getroffen hatten. Der Steuerpflichtige war also gezwungen, beim hessischen Finanzgericht in Kassel Klage gegen den Messbescheid zu erheben, obwohl er gar nicht wissen konnte, welche Grundsteuer denn zu zahlen sein würde.</p>
<p>Ich führe über 20 Verfahren in Kassel wegen solcher Messbescheide, meine eigenen Verfahren für Immobilien in Hofheim habe ich zurück genommen, weil ich zu den Gewinnern gehöre, um im Duktus des Artikels zu bleiben</p>
<p>Der ausschließlich für die Grundsteuer zuständige 3. Senat des hessischen Finanzgerichts ersäuft derweil in Klageverfahren</p>
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