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	<title>Nitsch Jörg &#8211; Hofheim/Kriftel-Newsletter</title>
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	<description>Wissen, worüber die Leute hier reden</description>
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	<title>Nitsch Jörg &#8211; Hofheim/Kriftel-Newsletter</title>
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		<title>Oberstes Gericht hat entschieden – Vorderheide II ist gerettet!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thomas Ruhmöller]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Jan 2023 16:10:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Backhaus Detlef]]></category>
		<category><![CDATA[Lindenthal Tanja]]></category>
		<category><![CDATA[Nitsch Jörg]]></category>
		<category><![CDATA[Vogt Christian]]></category>
		<category><![CDATA[Vorrath Jonathan]]></category>
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					<description><![CDATA[Das oberste Verwaltungsgericht Deutschlands hat gegen die Stadt Hofheim entschieden: Das juristische Tauziehen um das geplante Baugebiet Vorderheide II ist damit endgültig vorbei. Die Umwelt- und Naturschützer im BUND haben sich durchgesetzt: Die Pläne für ein Villenviertel auf dem Kapellenberg, für das wertvolle Streuobstwiesen plattgemacht werden sollten, sind jetzt nur noch Makulatur. Der BUND, der dafür mehr als elf Jahre lang gekämpft hatte, gab sich nach dem Urteil bescheiden – und reichte der Stadt die Hand.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Das geplante Luxusbaugebiet Vorderheide II auf dem Hofheimer Kapellenberg ist Geschichte! Bereits vor einem Jahr hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel den Bebauungsplan für ungültig erklärt. Die Stadt wollte dieses Urteil nicht akzeptieren, blitzte aber jetzt vorm Bundesverwaltungsgericht ab. Damit ist der Rechtsweg ausgeschöpft: Vorderheide II ist gerettet! Beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (kurz BUND) herrscht Freudenstimmung, Katzenjammer dagegen im Hofheimer Rathaus. Immerhin: Nach mehr als elf Jahren Prozessierei will man sich demnächst zusammensetzen.</strong></p>



<p>4 BN 18.22 – diese Buchstaben-Zahlen-Kombination signalisiert die Rettung von Vorderheide II. Und sie markiert zugleich eine äußerst schmerzhafte, weil ungemein teure Niederlage der Stadt Hofheim:</p>



<p>Unter dem Aktenzeichen 4 BN 18.22 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Antrag der Stadt Hofheim auf Zulassung einer Revision abgelehnt. Das klingt arg juristisch und damit kompliziert, hat aber ebenso klare wie weitreichende Folgen: Vorderheide II darf leben! Elf Hektar Streuobstwiesen auf dem Kapellenberg, die zu den größten und wertvollsten im Main-Taunus-Kreis zählen, bleiben erhalten. 200 Tierarten leben hier, darunter der Gartenrotschwanz, der Steinkauz, der Grünspecht oder der Kleinspecht sowie verschiedene Fledermausarten: Alle gerettet! </p>



<p>Ein Bebauungsplan, der ein Villengebiet inmitten des faktischen Vogelschutzgebietes möglich gemacht hätte, kann geschreddert werden: In Vorderheide II darf definitiv nicht gebaut werden! Das steht jetzt fest, unumstößlich!</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vorderheide II ist auch Niederlage des Bürgermeisters</h2>



<p>Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte ein entsprechendes Urteil bereits Ende 2021 gefällt. Zentraler Satz darin: <em>„Der Bebauungsplan Nr.134 VorderheideII der Stadt Hofheim am Taunus  (…) wird für unwirksam erklärt.“</em> Revision wurde nicht zugelassen, und eben diese Entscheidung wollte die Stadt vorm höchsten deutschen Verwaltungsgericht anfechten. Jetzt hat sie auch diese juristische Schlacht verloren. Es war die allerletzte. Der Rechtsweg ist ausgeschöpft.</p>



<p>Das Leipziger Urteil ist zugleich eine Ohrfeige für Hofheims <strong>CDU-Bürgermeister Christian Vogt</strong>. Der hatte die Interessen von Parteifreunden und Investoren sogar gegen das Stadtparlament durchzusetzen versucht. Wir erinnern uns:</p>



<p><strong>Dezember 2021: </strong>Der Hessische Verwaltungsgerichtshof erklärt den Bebauungsplan Vorderheide II <a href="https://hk-newsletter.de/2021/12/15/vorderheide-ii-gerichtsentscheidung/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">für unwirksam</a>, lässt eine Revision nicht zu.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-full"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="640" height="427" src="https://hk-newsletter.de/wp-content/uploads/2021/12/Gartenrotschwanz2.jpg.jpeg" alt="Vorderheide II" class="wp-image-15149" srcset="https://hk-newsletter.de/wp-content/uploads/2021/12/Gartenrotschwanz2.jpg.jpeg 640w, https://hk-newsletter.de/wp-content/uploads/2021/12/Gartenrotschwanz2.jpg-300x200.jpeg 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption class="wp-element-caption">Der Gartenrotschwanz lebt in Vorderheide II: &#8222;Ein kleiner Piepmatz lässt Baupläne platzen!&#8220; schrieb der Hofheim/Kriftel-Newsletter bereits im Dezember 2021. </figcaption></figure>
</div>


<p><strong>Januar 2022: </strong>Die SPD, die bis dahin für das Baugebiet war, will nicht mehr klagen. Damit hat Vorderheide II im Stadtparlament keine Mehrheit mehr. Nur noch die CDU-Stadtverordneten mit ihren Verbündeten aus FDP und FWG halten an dem Plan fest, ein wertvolles Naturschutzgebiet für große Villengrundstücke zu opfern. </p>



<p><strong>März 2022: </strong>Mit deutlicher Mehrheit spricht sich das Stadtparlament dafür aus, <a href="https://hk-newsletter.de/2022/03/25/stadtparlament-stoppt-vorderheide/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">das Kasseler Urteil zu akzeptieren</a>. Heißt auch: Vorderheide II wäre tot. </p>



<p><strong>Ende März letzten Jahres:</strong> Bürgermeister Christian Vogt (CDU) behauptet, das Stadtparlament sei gar nicht zuständig, nur der Magistrat habe über eine Nichtzulassungsbeschwerde zu entscheiden. Man müsse weiter Prozessieren, um mögliche Schadensersatzansprüche von den Projektentwicklern abwehren zu können, die bereits viel Geld in die Planung des Baugebiets gesteckt haben wollen. Außerdem könne man Amtshaftungsansprüche gegen das Land Hessen nur dann stellen, wenn der Rechtsweg voll ausgeschöpft worden sei.</p>



<p>Vogt setzt sich <a href="http://Rathaus Hofheim teilt mit: Vorderheide II geht weiter" target="_blank" rel="noreferrer noopener">über das Parlament hinweg</a> und schickt Anwälte nach Leipzig. Für die Juristen ist Vorderheide II längst zu einem Festschmaus geworden: Sie haben, obwohl sie stets erfolglos blieben, der Stadtkasse bereits mehr als 800.000 Euro in Rechnung stellen können.</p>



<p>Insgesamt sollen sich die städtischen Ausgaben für Vorderheide II auf mehr als 1,5 Millionen Euro belaufen. Bisher! Das Geld ist weg. Für nichts.</p>



<p>Vermutlich geht das Schröpfen der Stadtkasse weiter: Die Schlussabrechnung der Anwälte steht noch aus. Sollte die Stadt dann wirklich das Land verklagen: Die Anwälte sind bestimmt dabei. Eine Begründung für eine Fortsetzung der Vorderheide-Prozesse lautet beispielsweise: Das Land habe versäumt, Vorderheide II zum Vogelschutzgebiet zu erklären. Es müsse deshalb für alle Kosten aufkommen. Die Rede war mal von über drei Millionen Euro.</p>



<p>Vielleicht will auch die Projektentwicklungsgesellschaft ihre Kosten von der Stadt zurückhaben. Unvergessen, wie die Geschäftsführer breitbrustig vortrugen, sie erwarteten ein Urteil mit Gelassenheit, weil der BUND gar keine Argumente vorgetragen habe. „<em>Wir sind sehr positiv gestimmt“,</em> verbreitete die Firma. Heute steht fest, dass diese „Fachleute“ dramatisch daneben lagen. Einen siebenstelligen Betrag wollen sie an Planungskosten ausgegeben haben: Muss dafür jetzt die Stadt gerade stehen? Das ist noch offen&#8230;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der siegreiche BUND reicht der Stadt die Hand</h2>



<p>So steht Vorderheide II bereits heute als Mahnmal für eine Stadtpolitik, die zuerst die Interessen von Investoren bedient und dafür sogar bereit ist, ökologisch wertvolle Flächen, die der Naherholung und dem Landschaftsbild dienen, zu opfern. </p>



<p>Gleichzeitig kann Vorderheide II aber heute auch als ein Zeichen der Hoffnung gelten: dass sich streitbares Engagement für wertvolle Lebensräume lohnt, dass Gerichte kluge Entscheidungen zu treffen vermögen und der rücksichtslosen Gier von Investoren wie Lokalpolitikern ihre Grenzen aufzeigen.</p>



<p>Wie geht’s jetzt weiter? Die Rathaus-Pressestelle lässt wissen, dass der Magistrat das Urteil nur kenne, weil es der BUND <em>„freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat“.</em> Man werde sich erst nach Prüfung der Begründung der Gerichtsentscheidung äußern können. Die Stadt habe sich<em> „durch die völlige Rechtswegerschöpfung gegen mögliche Amtshaftungs- und Schadensersatzansprüche“</em> geschützt, heißt es auch; ob diese Aussage zutreffend ist, bleibt abzuwarten.</p>



<p>Der BUND, der die Klage gegen den Bebauungsplan Vorderheide II am 31. Oktober 2011(!) eingereicht hatte, zeigte sich glücklich: <em>„Wir sind sehr froh über die Entscheidung. Die Auseinandersetzung sendet das Signal aus, dass wertvolle und artenreiche Lebensräume geschützt und nicht zerstört werden sollten“,</em> wird<strong> Jörg Nitsch</strong> <a href="https://www.bund-hessen.de/pm/news/vorderheide-bleibt-streuobstwiese-bundesverwaltungsgericht-lehnt-revision-ab/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">zitiert</a>, der Vorsitzende des hessischen Landesverbandes..</p>



<p>Erst kürzlich hat der BUND in Hofheim eine Ortsgruppe gegründet. Deren Vorsitzender <strong>Detlef Backhaus</strong> blickt jetzt nach vorn, er gibt sich bescheiden und versucht sogar, den Verantwortlichen bei der Stadt entgegenzukommen: Man solle jetzt gemeinsam mit der Ausweisung des Vogelschutzgebietes angehen, sagt er.<em> „Für diesen Weg reichen wir der Stadt Hofheim die Hand.“</em></p>



<p>Die Stadt hat die ausgestreckte Hand angenommen: <strong>Rathaus-Sprecher Jonathan Vorrath</strong> teilte am Nachmittag mit, man habe sich mit dem Ortsverband des BUND zu einem Gespräch verabredet.</p>



<p class="has-text-align-center">+++++</p>



<h2 class="has-text-align-center wp-block-heading">Neuer BUND-Ortsverband trifft sich</h2>



<p>Das Treffen war schon länger geplant, nach diesem Urteil macht&#8217;s sicher doppelt Spaß: An diesem Donnerstag, 26. Januar, trifft sich der neue BUND-Ortsverband Hofheim um 19 Uhr in der Gaststätte Beef&#8217;n Beer. Eingeladen sind neben den Mitgliedern alle, die Interesse am Mitmachen haben. Es sollen Ideen ausgetauscht und Themen rund um die Verbesserung der Umwelt und den Schutz der Natur in und um Hofheim besprochen werden. Sollten vorab Fragen sein: <strong>Tanja Lindenthal</strong> anrufen (Tel. 0176 10449 334) oder anschreiben (<a href="mailto:t.lindenthal@gmx.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">t.lindenthal@gmx.de</a>).</p>
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			</item>
		<item>
		<title>&#8222;Vorderheide II&#8220; am Tag danach: War&#8217;s das wirklich mit den Bauplänen?</title>
		<link>https://hk-newsletter.de/2021/12/16/vorderheide-ii-am-tag-danach/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Thomas Ruhmöller]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Dec 2021 18:39:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Hausmann Bernd]]></category>
		<category><![CDATA[Henninger Michael]]></category>
		<category><![CDATA[Knöß Marianne]]></category>
		<category><![CDATA[Nitsch Jörg]]></category>
		<category><![CDATA[Philipp Daniel]]></category>
		<category><![CDATA[Vogt Christian]]></category>
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					<description><![CDATA[Der in seiner Klarheit bemerkenswerte Richterspruch zum Bebauungsplan  "Vorderheide II" ("nicht wirksam") hat in Hofheim heute für mächtig Aufregung gesorgt: Die einen können nicht fassen, dass wertvolle Natur von einem Gericht gerettet wurde. Einige Immobilien-Geschäftsleute dagegen trauern erhofften Millionen-Gewinnen nach. Wie geht's nun weiter? War's das wirklich? Die Stadt will sich noch nicht äußern. Die Frage - und damit die Befürchtung – bleibt: Wird die Bau-Lobby in der CDU darauf pochen, ihre Pläne doch noch umsetzen zu können?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Der Bebauungsplan &#8222;Vorderheide II&#8220; ist endgültig Makulatur: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat ihn für unwirksam erklärt. Für viele Hofheimer ist das ein Grund zum Jubeln, weil herrliche Natur mit wertvollen Streuobstwiesen erhalten bleibt. Einige Immobilien-Unternehmer, die das große Geschäft witterten, dürften sich dagegen in einem Alptraum wähnen: Das von ihnen erhoffte Luxus-Wohnviertel am Fuße des Kapellenbergs, direkt neben herrlichem Wald und mit Blick auf die Bergkapelle, wird es wohl nicht geben. Eine Stadt zwischen Sekt und Selters, wir schauen auf den Tag danach – mit Rückblick, ersten Stimmen und der spannenden Frage: War&#8217;s das wirklich mit den Bauplänen?</strong></p>



<p>In der <strong>Hofheimer Kirschgartenstraße 15 </strong>gibt es eine<strong> </strong> Firma mit dem Namen <strong>&#8222;Entwicklungsgesellschaft Hofheim mbH &amp; Co. KG&#8220;</strong>. Diese Firma, kurz <strong>EGH</strong> genannt, war 2008 von verschiedenen Unternehmen gegründet worden: von der <strong>Frank Heimbau Main/Taunus GmbH</strong> (Hofheim), der <strong>GEV Gesellschaft für Entwicklung und Vermarktung AG</strong> (Hamburg), der <strong>Taunus Sparkasse</strong> (Bad Homberg) und der <strong>Terramag</strong> <strong>GmbH</strong> (Hanau).</p>



<p>Gemeinsam wollte man<strong> über die EGH</strong> das Baugebiet &#8222;Vorderheide II&#8220; <strong>entwickeln</strong>, <strong>erschließen</strong> und <strong>vermarkten</strong>. </p>



<p>Im <strong>Zentrum des Firmen-Geflechts</strong> steht die<strong> Frank Immobiliengruppe</strong>. Ihre Zentrale für das Rhein-Main-Gebiet ist ebenfalls an der <strong>Kirschgartenstraße 15 in Hofheim</strong> zu finden. Der Chef dort heißt <strong>Michael Henninger</strong>, er sitzt für die <strong>CDU</strong> im Stadtparlament und gilt als <strong>unermüdlicher Antreiber,</strong> wenn&#8217;s darum geht, Neubaugebiete zu entwickeln. Ist ja auch sein <strong>Geschäft</strong>.</p>



<p>So entstand das Projekt <meta charset="utf-8"><strong>&#8222;Vorderheide II&#8220;</strong>: Auf 110.000 Quadratmeter sollten <strong>171 Bauplätze</strong> entstehen. Überwiegend <strong>Einfamilienhäuser</strong> auf <strong>größeren</strong> <strong>Grundstücken</strong>. Ein exklusives <strong>Villen-Viertel</strong>, wo heute die ökologisch wertvollsten Streuobstbestände Hessens rund 200 Tierarten <strong>Lebensraum</strong> bieten. Den Firmen winkten<strong> Millionen-Gewinne</strong>.</p>



<p>Aber dann sind <strong>Naturschützer</strong>, denen das Prädikat &#8222;<strong>unbeugsam</strong>&#8220; zu verleihen ist, den Unternehmen <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Quere</strong> gekommen. Und zwar richtig <strong>nachhaltig</strong>. Der Geschäftsführer der EGH, ein gewisser Herr Klein-Knott, dürfte recht bald <strong>geahnt</strong> haben, dass es für ihn vielleicht doch <strong>nicht</strong> <strong>gut</strong> ausgehen könnte. Jedenfalls reagierte er schon mal <strong>ausfallend</strong>, wenn die Rede auf &#8222;Vorderheide II&#8220; kam. Öffentlich beschimpfte er die Naturschützer als <em>&#8222;Ökoaktivisten&#8220;</em>, die mit <em>&#8222;Verfahrens-Tricksereien”</em> wichtige Neubauprojekte <strong><em>&#8222;</em></strong><em>torpedieren</em>” würden.</p>



<p>Jetzt ist das Projekt tatsächlich <strong>geplatzt</strong>, allerdings ganz <strong>ohne</strong> <strong>Trickserei</strong>, dafür in absolut <strong>rechtsstaatlicher</strong> <strong>Manier</strong>: Ein in seiner Klarheit <strong>überraschend</strong> <strong>deutliches</strong> <strong>Gerichtsurteil</strong> entlarvt die <strong>großmäulige</strong> <strong>Attacke</strong> Klein-Knotts gegen engagierte Naturschützer als <strong>verbale</strong> <strong>Aufplusterei</strong>. All die großartigen <strong>Pläne</strong>, die teuren <strong>Gutachten</strong> und die aufwendigen <strong>Untersuchungsberichte</strong> sind wohl nur noch <strong>Makulatur</strong>:</p>



<p>Der <strong>3. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshof</strong> (VGH) hat am späten Mittwoch, <a href="https://hk-newsletter.de/2021/12/15/vorderheide-ii-gerichtsentscheidung/">wie berichtet</a>, den Bebauungsplan <meta charset="utf-8">&#8222;Vorderheide II&#8220; für <strong>unwirksam</strong> erklärt. Jahrzehnte der Planung – alles für die Katz&#8216;: Ist damit die Natur gerettet? War&#8217;s das jetzt mit der <strong>Geschäftsmacherei</strong> auf Kosten von <strong>Streuobstwiesen</strong> und <strong>seltenem</strong> <strong>Getier</strong>?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Für Christian Vogt waren die Diskussionen &#8222;Klamauk&#8220;</h2>



<p>Der Bebauungsplan in seiner heutigen Form war <strong>vor genau zehn Jahren</strong> mit den Stimmen von <strong>CDU, SPD, FDP</strong>, den <strong>Bürgern für Hofheim</strong> und fast allen Abgeordneten der <strong>Freien Wähler </strong>verabschiedet worden. Die <strong>Grünen</strong> und <strong>Linken</strong> hatten dagegen gestimmt. Von einer <em>„dramatischen Fehlplanung“ </em>sprach die damalige Grünen-Fraktionschefin <strong>Marianne Knöß</strong>. Sie sollte umfassend recht behalten.</p>



<p>Übrigens reicht die <strong>Zeit der Planung</strong>, darauf machten Leser des HK-Newsletters heute aufmerksam, viel weiter zurück. <strong>2010</strong> war in einem Bericht der <strong>Hofheimer Zeitung</strong> zu lesen, dass eine <strong>Wohnbebauung</strong> im Gebiet &#8222;Vorderheide II” bereits <em>&#8222;seit Jahrzehnten&#8220; </em><strong>im</strong> <strong>Gespräch</strong> sei.</p>



<p>Die CDU war&#8217;s irgendwann leid und brach die <strong>Diskussion</strong> kurzerhand ab. <strong>Überliefert</strong> ist der Satz: <em>„Wir werden den politischen Klamauk um die Vorderheide nicht fortführen.“</em> So tönte ein gewisser <strong>Christian Vogt</strong> als damaliger Wortführer der CDU im Stadtparlament. Der Mann ist heute, zehn Jahre später, <strong>Bürgermeister</strong> und <strong>Chef</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadtverwaltung</strong>. Ob er sich noch an seine <strong>derben</strong> <strong>Worte</strong> erinnert? Heute steht Vogt vor den <strong>Trümmern</strong> <strong>eines</strong> <strong>kommunalen</strong> <strong>Expansionsdrangs</strong>, den vor allem seine CDU <strong>ohne</strong> <strong>Rücksicht</strong> auf eine <strong>wertvolle und schützenswerte Natur </strong>betrieb. So darf eine Stadt heute nicht mehr planen und bauen, lässt sich das <strong>Urteil in Kurzform</strong> zusammenfassen.</p>



<p>Derselbe <strong>Christian</strong> <strong>Vogt</strong>, der vor wenigen Jahren andere Meinungen als <strong>Klamauk</strong> abtat, gibt sich heute <strong>kleinlaut</strong>. Das Urteil wolle er <strong>nicht</strong> <strong>kommentieren</strong>, lässt er über seine Rathaus-Pressestelle mitteilen: <em>&#8222;Der Stadt Hofheim liegt die Begründung zum Urteil über den Bebauungsplan ,Vorderheide II&#8216; des VGH Kassel noch nicht vor.&#8220; </em>Ohne diese <strong>Begründung</strong> könne man die <strong>Entscheidung</strong> des Gerichts nicht <strong>bewerten</strong> und auch keine <strong>Aussage</strong> über die weitere <strong>Vorgehensweise</strong> der Stadt Hofheim machen.</p>



<div class="wp-block-image is-style-default"><figure class="aligncenter size-full is-resized"><a href="https://hk-newsletter.de/wp-content/uploads/2021/12/011_134_vorderheide_ii_teilplaene_a_b_u_c__verschoben_.jpg"><img decoding="async" src="https://hk-newsletter.de/wp-content/uploads/2021/12/011_134_vorderheide_ii_teilplaene_a_b_u_c__verschoben_.jpg" alt="Vorderheide" class="wp-image-15235" width="688" height="715" srcset="https://hk-newsletter.de/wp-content/uploads/2021/12/011_134_vorderheide_ii_teilplaene_a_b_u_c__verschoben_.jpg 961w, https://hk-newsletter.de/wp-content/uploads/2021/12/011_134_vorderheide_ii_teilplaene_a_b_u_c__verschoben_-288x300.jpg 288w, https://hk-newsletter.de/wp-content/uploads/2021/12/011_134_vorderheide_ii_teilplaene_a_b_u_c__verschoben_-768x799.jpg 768w" sizes="(max-width: 688px) 100vw, 688px" /></a><figcaption>Zum Vergrößern anklicken: Um dieses Gebiet am Fuße des Kapellenbergs wird seit Jahren heftig gerungen. Noch ist es wertvoller Naturraum, einige Lokalpolitiker wollen dort bauen. </figcaption></figure></div>



<div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Am Anfang stand ein Täuschungsmanöver</h2>



<p>Andere sehen das naturgemäß anders. Der <strong>Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland</strong> (BUND) spricht von einem wichtigen Erfolg: „<em>Das Urteil hat große Bedeutung für den Naturschutz in Hessen&#8220;</em>, sagt <strong>Jörg Nitsch</strong>. Er ist Vorsitzender des hessischen BUND-Landesverbands. Seine Organisation hatte den<strong> langen Marsch durch die Gerichte</strong> auf sich genommen, wurde dabei vom <strong>Verein „Lebenswertes Hofheim“ </strong>unterstützt.</p>



<p>Nitsch: <em>&#8222;Die Lehre aus dem Urteil lautet, dass wertvolle, artenreiche Flächen geschützt und nicht bebaut werden sollten.“ </em>Auch für Wohnungssuchende sei das Urteil eine gute Botschaft: Es fordere, in Neubaugebieten mehr Wohnraum in der Fläche zu schaffen <em>&#8222;statt Villengebiete mit großen Grundstücken, aber nur wenig Wohnraum zu ermöglichen&#8220;.</em></p>



<p>Die <strong>Grünen</strong> wie auch die Linken<strong> </strong>in der Stadt Hofheim dürften sich mit dem <strong>Urteil</strong> in ihrer Politik <strong>voll</strong> <strong>bestätigt</strong> fühlen. Sie hatten von Anfang an <strong>gegen</strong> <strong>die</strong> <strong>Bebauung</strong> votiert.</p>



<p>Der heutige Bebauungsplan sei nur durch ein <strong>Täuschungsmanöver</strong> zustande gekommen. Daran erinnert der Linke <strong>Bernd Hausmann</strong>. Es hieß damals, man wolle <strong>steuerzahlende Einwohner</strong> nach Hofheim locken, um die <strong>Einnahmen der Stadt</strong> zu verbessern. Die <strong>SPD</strong> sei anfangs gegen die Ausweisung eines Villen-Viertels gewesen, habe aber später zugestimmt – in der Hoffnung auf<strong> lukrative Einnahmen</strong> der Stadtkasse. Hausmann: <em>&#8222;Das war schlichte Unwissenheit.&#8220; </em>Der <strong>Gesetzgeber</strong> hatte den Gemeindeanteil an der<strong> Lohn- und Einkommenssteuer </strong>gedeckelt: <strong>Mehr</strong> <strong>Millionäre</strong> bringen einer Kommune <strong>nicht</strong> <strong>mehr</strong> <strong>Geld</strong>. Als diese <strong>Erkenntnis</strong> durchdrang, sei&#8217;s <strong>zu</strong> <strong>spät</strong> gewesen, so Hausmann. Der Bebauungsplan war <strong>beschlossene</strong> <strong>Sache</strong>. </p>



<h2 class="wp-block-heading"><meta charset="utf-8">Weg frei für eine schwarz-grüne Koalition in Hofheim?</h2>



<p><strong>Daniel Philipp</strong>, der heutige <strong>Fraktionsvorsitzende</strong> im Stadtparlament, sagt: <em>&#8222;Drei Koalitionsverhandlungen habe ich mit der CDU erlebt: 2011, 2016 und in diesem Jahr. Jedesmal platzten die Gespräche, weil wir eine ganz klare Haltung zu Vorderheide II hatten.&#8220; </em><strong>Erhalt</strong> <strong>der</strong> <strong>Natur</strong> – <strong>keine</strong> <strong>Wohnbebauung</strong>: Das sei <strong>unverhandelbar</strong> gewesen.</p>



<p>Ist jetzt, da das <strong>Dauerstreitthema</strong> vom Tisch ist, der Weg frei für eine <strong>schwarz-grüne Koalition</strong>?</p>



<p>Philipp legt sich fest:<em> &#8222;Eine Koalition ist für mich in dieser Legislaturperiode ausgeschlossen.&#8220; </em>Man sei sich in den Verhandlungen nicht einig geworden, also aus und vorbei. Außerdem sei ihm die CDU in Hofheim derzeit<em> &#8222;zu rückständig&#8220;,</em> sagt er auch, mit vielen der handelnden Personen <em>&#8222;ist keine Koalition möglich&#8220;.</em></p>



<p>Er sieht allerdings auch: Es ist noch <strong>absolut offen</strong>, wie es in &#8222;Vorderheide II&#8220; <strong>weitergeht</strong>. Dass trotz des eindeutigen <strong>Gerichtsurteils</strong> eines Tages nicht doch noch <strong>Häuser</strong> in dem Gebiet gebaut werden: Das scheint <strong>nicht</strong> <strong>vollends</strong> <strong>ausgeschlossen</strong>.</p>



<p>Die Stadt kann zwar gegen das Urteil <strong>keine Revision</strong> einlegen. Sie kann gleichwohl gegen die <strong>Nichtzulassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Revision</strong> juristisch vorgehen. Darauf hat der <strong>Verwaltungsgerichtshof</strong> gestern ausdrücklich hingewiesen. Die Stadt könnte demnach <strong>Beschwerde</strong> beim <strong>Bundesverwaltungsgericht</strong> <strong>in</strong> <strong>Leipzig</strong> einlegen. Das ganze Verfahren würde sich allerdings <strong>hinziehen</strong>, es werden bestimmt <strong>weitere</strong> <strong>Jahre</strong> vergehen.</p>



<p>Vor einer <strong>Entscheidung</strong>, nach <strong>Leipzig</strong> zu gehen oder auch nicht, muss natürlich auf alle Fälle erst einmal das <strong>Urteil</strong> <strong>schriftlich</strong> vorliegen. Das dauert in der Regel <strong>etliche</strong> <strong>Wochen</strong>.</p>



<p>Theoretisch könnte die <strong>Stadt</strong> auch noch einen<strong> anderen</strong> <strong>Weg</strong> einschlagen: Sie könnte einen <strong>ganz neuen</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> aufstellen, dann einen, der den <strong>Anforderungen des Gesetzgebers</strong> Genüge leistet. Auszuschließen ist das nicht: Der <strong>Flächennutzungsplan</strong> erlaubt <strong>Wohnbebauung</strong>, und in der <strong>CDU</strong> wirken <strong>bekanntlich</strong> <strong>starke</strong> <strong>Lobby-Kräfte </strong>aus der Immobilienbranche, die bisher schon <strong>keine</strong> <strong>Bedenken</strong> kannten, die alten <strong>Streuobstwiesen</strong> für ihre <strong>Beton-Pläne</strong> zu <strong>opfern</strong>.</p>



<p>An diesem <strong>&#8222;Tag danach&#8220;</strong> haben sich weder <strong>CDU </strong>noch<strong> SPD</strong> noch die <strong>kleineren</strong> <strong>Parteien</strong> zu dem Urteil geäußert. Die weitere <strong>Vorgehensweise</strong> bleibt damit erst einmal offen. Nur die Linken haben sich längst klar positioniert, und auch die <strong>Grünen</strong> haben heute noch einmal  unmissverständlich unterstrichen, dass sie standhaft bei ihrer Linie bleiben wollen:</p>



<p><em>„Jegliche Bebauungsplanung der Vorderheide II ist nun unverzüglich zu beenden&#8220;</em>, forderte Daniel Philipp. Zudem habe das Gericht <strong>deutlich</strong> <strong>gemacht</strong>, dass das Gebiet als <strong>Vogelschutzgebiet</strong> hätte gemeldet werden müssen. <em>&#8222;Dieses Versäumnis gilt es nun nachzuholen, um die wertvolle Streuobstwiesenlandschaft dauerhaft zu sichern.“</em></p>
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