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	<title>Norgall Thomas &#8211; Hofheim/Kriftel-Newsletter</title>
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	<description>Wissen, worüber die Leute hier reden</description>
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	<title>Norgall Thomas &#8211; Hofheim/Kriftel-Newsletter</title>
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		<title>Rathaus Hofheim teilt mit: Vorderheide II geht weiter</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thomas Ruhmöller]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Mar 2022 10:49:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Hausmann Bernd]]></category>
		<category><![CDATA[Henninger Michael]]></category>
		<category><![CDATA[Norgall Thomas]]></category>
		<category><![CDATA[Vogt Christian]]></category>
		<category><![CDATA[Wintermeyer Axel]]></category>
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					<description><![CDATA[Hofheims Bürgermeister Christian Vogt hat entschieden: Er will, dass die Stadt weiter für das Baugebiet Vorderheide II klagt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte den Bebauungsplan für ungültig erklärt. Ende letzter Woche hatte das Stadtparlament mehrheitlich ein Ende des Prozessierens und Geldausgebens beschlossen: Das "faktische Vogelschutzgebiet" Vorderheide II wäre damit gerettet gewesen. Doch der CDU-Bürgermeister stuft diesen Beschluss jetzt als einen Verstoß gegen geltendes Recht ein. Nun sollen Rechtsanwälte im Auftrag der Stadt vor den Bundesverwaltungsgerichtshof nach Leipzig ziehen. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Er hat&#8217;s getan. Hofheims CDU-Bürgermeister hat sich gegen sein eigenes Stadtparlament gestellt. Er will einen Beschluss, der Ende letzter Woche gefasst wurde, nicht akzeptieren: Die Stadtverordneten hatten sich dafür ausgesprochen, das Thema &#8222;Bebauungsplan Vorderheide II&#8220; nach jahrelangen Gerichtsverfahren und angesichts siebenstelliger Kosten endgültig zu begraben. Christian Vogt und seine CDU aber wollen das nicht, und so hat er jetzt entschieden: Die Stadt Hofheim soll weiter prozessieren, auch wenn die Mehrheit der Stadtverordneten das ablehnt. </strong></p>



<p>Das war zuvor geschehen: Der oberste<strong> Hessische Verwaltungsgerichtshof</strong> (VGH) in Kassel hatte Ende letzten Jahres den Bebauungsplan <a href="https://hk-newsletter.de/2021/12/15/vorderheide-ii-gerichtsentscheidung/">für ungültig erklärt</a>. Hauptgrund: Es handele sich um ein<strong> &#8222;faktisches&#8220; Vogelschutzgebiet</strong>. &#8222;Faktisch&#8220; deshalb, weil das Land das Vogelschutzgebiet längst hätte ausweisen müssen.</p>



<p>Gegen das VGH-Urteil wurde <strong>keine</strong> <strong>Revision</strong> zugelassen. Dagegen aber kann die Stadt eine sogenannte <strong>Nichtzulassungsbeschwerde</strong> vor dem <strong>Bundesverwaltungsgerichtshof</strong> in Leipzig einlegen.</p>



<p>Der <strong>Magistrat</strong> – hier stellt die <strong>CDU</strong> mit <strong>FDP</strong> und <strong>FWG</strong>&nbsp; die Mehrheit – beschloss kürzlich, den Weg nach Leipzig zu gehen. Daraufhin kam letzte Woche das <strong>Stadtparlament</strong> zu einer Sondersitzung zusammen. Hier hat die Opposition (<strong>Grüne</strong>, <strong>SPD</strong>, <strong>Bürger für Hofheim </strong>und <strong>Linke</strong>) eine klare Mehrheit; nach längerer Debatte wurde abgestimmt: Mit 19 gegen 14 Stimmen wurde <a href="https://hk-newsletter.de/2022/03/25/stadtparlament-stoppt-vorderheide/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">entschieden</a>, nicht weiter zu prozessieren.</p>



<p>Nun ist es so, dass ein Bürgermeister einer Entscheidung des Stadtparlaments <strong>widersprechen</strong> kann und muss, wenn er eine <strong>Rechtsverletzung</strong> sieht. Dabei muss die Rechtsverletzung <strong>nicht</strong> <strong>objektiv</strong> <strong>unbestreitbar</strong> sein, sondern kann der <strong>subjektiven</strong> <strong>Überzeugung</strong> des Bürgermeisters entspringen. </p>



<p>Mit Hinweis auf diese Möglichkeit hat <strong>Christian Vogt </strong>am Mittwochabend den Magistrat informiert: Er wird den Parlamentsbeschluss nicht akzeptieren, er will weiter prozessieren.</p>



<p>An diesem Donnerstag wurde dann vom <strong>Rathaus</strong> eine vierseitige Pressemitteilung verteilt: <em>&#8222;Bürgermeister erhält Rückendeckung durch den Magistrat&#8220;</em> lautet die Überschrift. Leider wird im Text nicht verraten, wie viele Magistratsmitglieder in dieser Sache wirklich <strong>hinter dem Bürgermeiste</strong>r <strong>stehen</strong> – und wie viele <strong>seinen juristischen Feldzug ablehnen</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vorderheide II hat schon 3,2 Mio Euro gekostet</h2>



<p>Vogt begründet sein Vorgehen so: Der Beschluss des Stadtparlaments, nicht weiter zu klagen, <strong>verstoße gegen geltendes Recht</strong>:</p>



<p>Das <strong>Stadtparlament</strong> sei für die Nichtzulassungsbeschwerde gar <strong>nicht</strong> <strong>zuständig</strong>, die sei ausschließlich Sache des <strong>Magistrats</strong>.</p>



<p>Außerdem hätten der <strong>Magistrat</strong> wie auch die <strong>Stadtverordneten</strong> laut Gemeindeordnung <strong>alle</strong> <strong>finanziellen Risiken der Stadt zu minimieren</strong>.</p>



<p>Die Stadt habe inzwischen <strong>viel Geld </strong>für Vorderheide II ausgegeben. <strong>1,1 Millionen Euro </strong>kosteten Anwälte und Gutachter, weitere <strong>400.000 Euro</strong> wurden für Entwässerungskonzepte ausgegeben.&nbsp;</p>



<p>Daneben hätten auch die Unternehmen <strong>Terramag GmbH</strong> und <strong>Entwicklungsgesellschaft Hofheim GmbH</strong> (EGH) investiert: Die Terramag will<strong> 1,5 Millionen Euro</strong> in die Planung von Vorderheide II gesteckt haben. Die Ausgaben der EGH werden mit <strong>200.000 Euro </strong>angegeben.</p>



<p>In der Rathaus-Mitteilung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass noch nicht alle Aufwendungen <strong>verifiziert</strong> seien: Die Beträge könnten <em>&#8222;nicht unerheblich steigen&#8220;.</em> Das trifft sicher vor allem auf die <strong>städtischen Ausgaben </strong>zu: Die werden von Fachleuten längst als <strong>wesentlich höher </strong>eingeschätzt.</p>



<p>Sollte <strong>Vorderheide II </strong>eines Tages endgültig vor Gericht scheitern, dann möchte die Stadt all dieses Geld – in Summe derzeit also mindestens<strong> 3,2 Millionen Euro </strong>– vom Land Hessen einfordern können. <strong>Amtshaftung</strong> nennt sich das: Das Land habe seinerzeit schließlich <strong>versäumt</strong>, Vorderheide II zum Vogelschutzgebiet zu erklären.&nbsp;</p>



<p>Interessant in diesem Zusammenhang: Ein hochrangiges Mitglied der hessischen Landesregierung, <strong>Staatsminister Axel Wintermeyer</strong>, sitzt im Hofheimer Stadtparlament. Der CDU-Mann hatte in der Sondersitzung der Stadtverordneten gesagt, eine <strong>Entscheidung des Stadtparlament </strong>sei <strong>demokratisch</strong>, und die müsse man <strong>akzeptieren</strong>, <em>„das ist überhaupt keine Frage“.</em> Bei &#8222;seinem&#8220; Bürgermeister fand der erfahrene Politiker offensichtlich <strong>kein Gehör</strong>&#8230;</p>



<p>Christian Vogt will weiter klagen. Wenn die Stadt nicht den<strong> gesamten Rechtsweg</strong> ausschöpfe, dann könne sie <strong>keine</strong> <strong>Amtshaftungsansprüche</strong> gegen das Land stellen, argumentiert er. Die Firmen wiederum könnten in einem solchen Fall – also bei <strong>Verzicht auf eine Nichtzulassungsbeschwerd</strong>e – <strong>erfolgreich</strong> <strong>Schadensersatzklagen</strong> gegen die Stadt anstrengen.</p>



<p>Beide Forderungen – gegen das Land wie auch von den Firmen – wurden von <strong>Juristen</strong> <strong>unter den Stadtverordneten</strong> nach Einblick in die Vertragsunterlagen für <strong>unwahrscheinlich</strong>, da <strong>aussichtslos</strong> eingestuft. Der Bürgermeister aber verweist auf eine Aussage, die er sich bei einer <strong>Frankfurter Kanzlei</strong> besorgt hat: Ohne Nichtzulassungsbeschwerde könne es <em>&#8222;im schlimmsten Fall&#8220;</em> zu Schadensersatzansprüchen gegen die Stadt kommen. </p>



<p>Die <strong>Rechtsanwälte der Stadt </strong>verlangen für die Nichtzulassungsbeschwerde nach jetzigem Kenntnisstand<strong> 40.000 Euro</strong>. Dazu kommen <strong>5000 bis 10.000 Euro Gerichtskosten</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Linke wollen weitere Sondersitzung des Stadtparlaments</h2>



<p>Unterdessen schreibt der <strong>Linke Bernd Hausmann</strong> in einer Stellungnahme, seine Fraktion werde sich für eine <strong>zweite Sondersitzung</strong> des Stadtparlaments einsetzen: Dann solle der beanstandete Beschluss noch einmal bekräftigt werden, <em>&#8222;auch um Schaden für das Ansehen des Hofheimer Magistrates abzuwenden&#8220;.</em></p>



<p>Hausmann <strong>zerpflückt</strong> die Argumente des Bürgermeisters: <strong>Schadensersatzansprüche</strong> der Stadt<strong> gegen das Land </strong>sehe er als <em>&#8222;völlig absurd&#8220;</em> an. Auch Gründe für etwaige <strong>Schadensersatzansprüche der Firmen</strong> seien bisher nicht genannt worden.</p>



<p>Hausmann verweist auf ein <strong>Rechtsgutachten</strong>, das die Stadt hierzu in Auftrag gegeben hatte, und in dem es heißt – wörtlich: <em>&#8222;Liegt eine vertretbare gerichtliche Entscheidung vor, muss gegen diese im Grundsatz nicht vorgegangen werden. Ein (Mit-)Verschuldensvorwurf wegen Nichteinlegens eines Rechtsbehelfs gegen die Entscheidung ist in diesem Fall eher nicht zu befürchten.&#8220;</em></p>



<h2 class="wp-block-heading">BUND: Bürgermeister ist auf dem Irrweg</h2>



<p>Der <strong>Bund für Natur- und Umweltschutz</strong> (BUND) hatte wegen Vorderheide II gegen die Stadt geklagt. <strong>Thomas Norgall, </strong>der Naturschutzreferent des BUND Hessen, sagte heute zu Vogts Entscheidung:</p>



<p><em>„Der Bürgermeister ist auf dem Irrweg. Die Stadt hat hinsichtlich des Vogelschutzgebietes einen eigenen Planungsfehler begangen. Daraus kann man keine Ansprüche an das Land Hessen ableiten.“</em></p>



<p>Norgall hält die These, die Verantwortung für <strong>die fehlende Ausweisung des Vogelschutzgebietes</strong> läge allein beim Land Hessen, für <strong>nicht</strong> <strong>haltbar</strong>: Der BUND Hessen habe in seiner Stellungnahme zur zweiten Offenlage des Bebauungsplans im Jahr 2015 ausführlich erläutert, warum das Gebiet <strong>Vorderheide</strong> und <strong>Bauerlöcher Wiesen </strong>ein faktisches Vogelschutzgebiet für den Gartenrotschwanz sei. Diese Argumentation des BUND habe der VGH Kassel in seinem Urteil <strong>bestätigt</strong>.</p>



<p>Die Stadt dagegen habe die Auffassung des BUND bei der Entscheidung über den B-Plan <strong>verworfen</strong> und den B-Plan erneut <strong>beschlossen</strong>. Die Stadt habe also <strong>in</strong> <strong>voller</strong> <strong>Kenntnis</strong> der Situation entschieden und damit einen <strong>Planungsfehler</strong> begangen. </p>
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