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Schon wieder: Gericht wirft Stadt rechtswidriges Handeln vor

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In der Lokalzeitung ist ein interessanter Bericht zu lesen: Die Stadt Hofheim hatte in Lorsbach die Gebühren für die Leerung privater Abwasser-Sammelgruben drastisch erhöhen wollen. Das Blatt titelt heute: „Klatsche für die Stadt: Gebühren rechtswidrig“. Was die Zeitung nicht schreibt: Das ist kein Einzelfall! Für eine recht kleine Stadt musste sich Hofheims Verwaltung in den letzten Jahren ziemlich häufig rechtswidriges Handeln von Gerichten vorwerfen lassen.

Erst Anfang dieses Jahres waren die Verantwortlichen im Rathaus von einem Gericht „abgewatscht“ worden: Das Ordnungsamt hatte das Bündnis „MTK gegen rechts“ unmittelbar vor einer geplanten Demo mit maßlos überzogenen Forderungen drangsaliert. Ein Lokalpolitiker der Linken zog dagegen vor Gericht, der Richter sprach Klartext: Hofheims Stadtverwaltung habe gegen Recht und Gesetz verstoßen.

Nur am Rande: Die Linken im Stadtparlament hatten zum Vorgehen des Ordnungsamtes eine Anfrage im Stadtparlament gestellt – das war bereits im September letzten Jahres. Die Fragen wurden bis heute nicht beantwortet.

Im Januar dieses Jahres verlangte dann auch die SPD-Fraktion – ausdrücklich mit Hinweis auf die offenen Linken-Fragen – Antworten vom Magistrat. Und was passierte? Genau – nichts.

Das ist nicht mehr nur Unfähigkeit. Das ist Willkür. Hofheims Stadtspitze glaubt offenbar, außerhalb von Regeln und Gesetze agieren zu können.

Noch gut in Erinnerung: Im Zusammenhang mit vorbereitende Untersuchungen für das geplante Baugebiet Römerwiesen/Marxheim II hatte die Stadtverwaltung einer Firma einen Auftrag zuschanzen wollen, die wirtschaftliche Verbindungen zu einem CDU-Stadtverordneten pflegt. Auch hier muckten die Linken auf: Das Vorgehen der Behörde sei eindeutig rechtswidrig, monierten sie. Volltreffer: Die ertappte Stadtverwaltung zog die Auftragsvergabe schleunigst zurück.

Nicht nur bei Bau- und Finanzthemen liegen die „Experten“ in der Stadtverwaltung wiederholt daneben: Mit einem Magistratsbeschluss wurde der frühere Marxheimer Wehr-Chef und Vorsitzende des Feuerwehrvereins aus der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr ausgeschlossen. Das ruppig-rücksichtslose Vorgehen der Stadtspitze – hier vor allem des 1. Beigeordneten Wolfgang Exner, CDU – empörte viele Bürger. Schon das erste Urteil war eindeutig, aber der Magistrat wollte den Richterspruch nicht akzeptieren: Er zog weiter zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof – und erlitt auch hier eine Niederlage: Auch die Richter in Kassel befanden: Dem Feuerwehrmann war Unrecht geschehen – das Vorgehen der Stadt war rechtswidrig.

Der größte, langwierigste und teuerste Fall von versuchtem Gesetzesbruch im Rathaus ist natürlich Vorderheide II: Mitten in einem faktischen Vogelschutzgebiet sollte ein Villenviertel entstehen. Bei diesem Thema zeigte sich die Führung der Stadtverwaltung – wo man doch eigentlich juristischen Sachverstand vermuten sollte – über Jahre hinweg völlig beratungsresistent. Am Ende erlitt sie vorm Bundesverwaltungsgerichtshof eine krachende und endgültige Niederlage.

Gericht sah grobe handwerkliche Mängel im Rathaus

Im Zusammenhang mit Vorderheide II hat Christian Vogt den Spieß umzudrehen versucht: Als das Stadtparlament – es war vor genau einem Jahr – aus der Planung des Baugebiets aussteigen wollte, warf der CDU-Bürgermeister den Stadtverordneten öffentlich vor, rechtswidrig zu handeln. Und unter Missachtung einer eindeutigen Entscheidung der gewählten Bürgervertreter zerrte er den Fall vors Bundesverwaltungsgericht. Das kostete an die 100.000 Euro und brachte: nichts, gar nichts. Das höchste Verwaltungsgericht kickte die verkorkste Hofheimer Planung in die Mülltonne: Vogt blitzte mit seiner Klage ab, und das viele schöne Geld ist futsch. Vorderheide II darf Natur bleiben.

Man sollte meinen: Die Stadtverwaltung lernt aus solchen Fällen. Man muss leider feststellen: nicht in Hofheim! Das zeigt der aktuelle Fall in Lorsbach:

Am Hasenberg fließt das Abwasser einiger Anwohner in private Sammelgruben. Die Stadt muss diese Gruben durch ein Unternehmen regelmäßig leeren lassen. Kosten für die Anwohner: rund 200 Euro im Jahr.

2019 schrieb die Stadt die Leistungen neu aus: Plötzlich sollte die Leerung der Sammelgrube für einen Anlieger deutlich über 1.000 Euro kosten.

Einer zog dagegen vors Gericht – und bekam jetzt Recht. Nach dem Urteil gab selbst die normalerweise rathaus-freundliche Lokalzeitung ihre Zurückhaltung auf und titelte im Boulevardstil: „Klatsche für die Stadt“. Das Urteil sei „eine schallende Ohrfeige für die Stadt“, schrieb der Redakteur.

In dem Rechtsstreit wurde aufgedeckt, wie schlampig im Rathaus gearbeitet wird. Das Gericht sah grobe handwerkliche Fehler in der Behörde: So war eine Bau-, aber nicht eine Dienstleistung ausgeschrieben worden – was preiswerte Firmen abgeschreckt haben könnte.

Der Fall zeigt auch, dass man bei dieser Stadtverwaltung sehr genau hinschauen sollte. Das kann sich sogar bezahlt machen: Laut Zeitung hat die Stadt inzwischen eine neue Ausschreibung im Fall Lorsbach gemacht. Es wurde billiger, die Gebühren gesenkt werden: Sie sollen sogar unter den früheren Beträgen liegen.

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Ein Kommentar

  1. pb

    Thema Klärgrubenleerung Lorsbach
    Nur zur Klarstellung:
    • eine Leerung der Gruben muss je nach Grösse der Gruben 4 bis 6 mal pro Jahr erfolgen; pro Jahr fielen 600 bis 1200 Euro Abwassergebühren an. Nach der Erhöhung beliefen sich die jährlichen Gebühren auf ca. 4000 bis 6000 Euro
    • geklagt hatten drei Parteien; allen drei Klagen wurde recht gegeben

    3. August 2023
    |Antworten

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