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13-mal rechtswidrig! Gericht blamiert Rathaus-Volljuristen

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Hat es ein solches Urteil schon mal gegeben? Ein Gericht bescheinigt der Hofheimer Stadtverwaltung, gleich mehrfach rechtswidrig gehandelt zu haben. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt jetzt vor, sie verdient besondere Betrachtung. Denn es kommt heraus: Das Ordnungsamt erfand sogar eine Sitzung des Kreistags, um eine Anti-Querdenker-Demo des Bündnisses „MTK gegen Rechts“ mit möglichst harten Auflagen traktieren zu können. Der Fall ist mehr als eine peinliche Blamage für die Volljuristen im Rathaus. Er begründet zugleich den Vorwurf einer Ungleichbehandlung in dieser Stadt: Als letztens die rechte Querdenker-Szene gegen das Gesetz verstieß, gab sich Hofheims Ordnungsbehörde ausgesprochen lax – und schaute weg.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt erging „im Namen des Volkes“, und es ist von einer ebenso beeindruckenden wie bedrückenden Klarheit: Aktenzeichen 5 K 2697/22.F – auf 15 Seiten wiederholt der Richter die Worte „rechtswidrig“ bzw. „Rechtswidrigkeit“ gleich 13-mal. Deutlicher geht’s nicht.

Beklagt – so nennen es Juristen, Laien würden sagen: angeklagt – war die Stadt Hofheim, vertreten durch ihren Bürgermeister Christian Vogt (CDU).

Kläger war Thomas Völker, der Vorsitzender der Linken im Main-Taunus-Kreis ist und sich bei „MTK gegen Rechts“ engagiert. Hinter diesem Bündnis haben sich Parteien wie SPD, Grüne und auch die Linken versammelt, dazu Gewerkschaften und Schülervertretungen, Organisationen der katholischen wie evangelischen Kirche, eine islamische Religionsgemeinschaft und eine Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit

Es handelt sich also wirklich um „ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis für Demokratie und Vielfalt“, wie es sich im Internet darstellt. Allerdings: Die CDU macht nicht mit. Und auch nicht die FDP. Was im vorliegenden Fall vielleicht Einiges erklärt…

In dem Gerichtsverfahren ging es um eine Kundgebung am 3. September 2022 auf dem Kellereiplatz, die Thomas Völker für „MTK gegen Rechts“ organisiert hatte: Das Bündnis protestierte damals gegen die Querdenkerszene, die Verschwörungsmythen verbreitet und damit auch antisemitischen und rassistischen Weltbildern den Weg ebnet.

Ganz konkret hatte sich das Gericht mit den Auflagen zu befassen, die das städtische Ordnungsamt dem Bündnis mittels einer amtlichen Verfügung hatte zukommen lassen. Etliche der Auflagen waren, so ist dem Urteil zu entnehmen, schlichtweg rechtswidrig. In der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt ist nachzulesen:

Das Ordnungsamt hatte verlangt, dass die Demonstranten ihre Lautstärke drosseln müssten, um unbeteiligte Dritte nicht „unzumutbaren Geräuschbelästigungen“ auszusetzen. Der Richter: Das war in dieser Unbestimmtheit rechtswidrig.

Das Ordnungsamt hatte den Demonstranten auch eine „pausenlose Beschallung der Umwelt“ untersagt. Der Richter: Das war ebenso rechtswidrig.

Das Ordnungsamt hatte das Tragen von Fackeln und Transparenten strafbaren Inhalts untersagt. Der Richter sah „durchgreifende Bedenken“, denn die Formulierung sei auch hier viel zu unbestimmt. Deshalb: rechtswidrig.

Das Ordnungsamt hatte verlangt, dass Thomas Völker als einer von zwei Ordnern auftreten müsse. Der Richter: Ein Versammlungsleiter als Ordner? Das geht gar nicht! Rechtswidrig!

rechtswidrig
MIt diesem Flyer lud das „Bündnis gegen Rechts“ zur Kundgebung auf dem Kellereiplatz ein.

Nur einen Tag vor der Demo hatte das Ordnungsamt eine E-Mail an Völker geschickt: Weil eine Lokalzeitung die Demo angekündigt hatte, müsse das Bündnis für fünf Ordner sorgen. Der Richter: Dafür gab’s überhaupt keinen Grund, das war auch zu kurzfristig – und damit rechtswidrig.

Nur am Rande: Die Notiz in der Hofheimer Zeitung erschien am 23. August. Elf Tage ließ sich das Ordnungsamt Zeit, um am 2. September – keine 24 Stunden vor der Demo – den Einsatz von fünf Ordnern zu verlangen.

Der Verdacht, dass die Stadtverwaltung schikanös handelte, erscheint nicht abwegig.

Stadtverwaltung versuchte Gericht zu stoppen

Als wäre die Vielzahl rechtswidriger Auflagen nicht genug, setzte das städtische Ordnungsamt noch einen Lüge obendrauf. Das Bündnis „MTK gegen Rechts“ bekam mitgeteilt: „Die Kreistagssitzung im Gebäudeinneren darf nicht gestört werden.“

Eine Kreistagssitzung hat allerdings am Tag der Demo nachweislich nicht stattgefunden. Hat man im Ordnungsamt geglaubt, dass solche Fake News nicht erkannt würden? Oder dachte man: Selbst wenn die Lüge durchschaut würde – wer wagt es schon, gegen die Kreisstadt Hofheim vor Gericht zu ziehen

Es wäre nicht das erste Mal, dass Hofheims Stadtverwaltung mit drangsalierenden Maßnahmen erfolgreich gegen Demonstranten vorgeht. Der Hofheim/Kriftel-Newsletter hatte vor einiger Zeit darüber berichtet: Das Bündnis „Hofheim bewegt sich“ hatte nach dem Vorbild der weltweiten Bewegung „Critical Mass“ (kritische Masse) mit spontanen Kolonnenfahrten gegen die radfahrer-unfreundliche Rathauspolitik in Hofheim demonstrieren wollen. Sie seien daraufhin von der Polizei gestoppt worden, berichteten Mitglieder später, und das Ordnungsamt habe sich gemeldet: Die Straßenverkehrsordnung erlaube solche Kolonnen? Ja, vielleicht – aber nicht in Hofheim. Mit Strafanzeigen und Gericht sei ihnen gedroht worden: Die Radfahrer steckten daraufhin zurück, obwohl sie sich im Recht fühlten…

Diesmal kam’s anders: Thomas Völker legte erst Widerspruch gegen die amtliche Verfügung ein, dann zog er vors Gericht.

Das Rathaus versuchte noch, den Prozess zu stoppen: Es bestehe keine Wiederholungsgefahr, argumentierte die Behörde. Und die erfundene Kreistagssitzung sei doch nur ein Versehen gewesen…

Doch der Richter ließ die Verwaltung abblitzen: Die Klage sei zulässig „aus der Betroffenheit im grundrechtsrelevanten Bereich wie einem Rehabilitierungsinteresse“. Die Stadt habe mit der ordnungsbehördlichen Verfügung „in das verfassungsrechtlich durch Art. 8 Abs. 1 GG garantierte Selbstbestimmungsrecht des Klägers eingegriffen, ohne dass dies berechtigt war“.

Vorsatz oder Schlamperei? Ordnungsamtsleiter schweigt

Das Ordnungsamt der Kreisstadt hat ohne Berechtigung in die Grundrechte von Bürgern eingegriffen: Wie kann so etwas nur passieren?

Wurde eine vielfach rechtswidrige Verfügung erstellt, weil in der Stadtverwaltung schlampig gearbeitet wird?

Oder sind die Juristen im Hofheimer Rathaus inkompetent oder mindestens überfordert?

Oder steckt gar Vorsatz dahinter? Sollte das Bündnis „MTK gegen Rechts“ mit überzogenen Auflagen mundtot gemacht werden, weil es andere politische Auffassungen vertritt als die Stadtspitze?

Wenn wir uns die handelnden Personen im Rathaus anschauen, finden wir vielleicht Antworten auf diese Fragen.

Das Ordnungsamt gehört zum Aufgabenbereich von Stadtrat Wolfgang Exner. Hofheims Ordnungsdezernent gilt als strammer CDU-Mann; in Sitzungen städtischer Gremien fällt der Verwaltungsbeamte regelmäßig auf, weil er schnell unangenehm unwirsch und auch ausfällig reagiert, wenn ihm die Meinung eines Stadtpolitikers nicht gefällt.

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Ordnungsdezernent Wolfgang Exner. Foto: Stadt Hofheim

Unmittelbar nach der Demo, als erste Beschwerden über die rechtswidrigen Auflagen laut wurden, griff er die Kritiker an: „Die Anmelder wurden in ihrer Versammlungsfreiheit nicht beschränkt“, behauptete Exner öffentlich. Und ließ über die Lokalzeitung verbreiten, die Vorwürfe seien „haltlos“, „substanzlos“ und „durch nichts belegt“.

Exner versuchte auch, das Bündnis „MTK gegen Rechts“ in eine kriminelle Ecke zu stellen: Mit der haltlosen Kritik am neutralen, rechtsstaatlichen Handeln politischer Behörden werde Destabilisierungsversuchen Vorschub geleistet…

Inzwischen steht fest, dass Exner auf ganzer Linie daneben lag. Doch der Mann zeigt sich selbst nach dem eindeutigen Urteilsspruch wenig einsichtig, geschweige reumütig. Wir haben ihn gefragt, wie er seine damaligen Aussagen heute bewertet. Er schrieb zurück, er habe mit einer politischen Aussage auf eine politische Aussage geantwortet. „Entsprechend hat das Urteil keine Auswirkung auf meine politische Aussage.“

Der Mann hat offenbar nichts dazugelernt

Volljurist war für rechtswidrige Verfügung zuständig

Unmittelbar zuständig für die Demo-Verfügung zeichnete der Leiter des Hofheimer Ordnungsamtes: Philip Herbold kommt aus dem Hochtaunuskreis, wo er für die FDP politisch aktiv ist. Beruflich reist er seit Jahren auf dem Partei-Ticket durch den Main-Taunus-Kreis: 

Vor knapp zehn Jahren heuerte ihn Eschborns einstiger Skandal-Bürgermeister Mathias Geiger (FDP) an, Herbold diente ihm zuletzt als persönlicher Referent. 2015 wechselte er nach Hochheim, wo es Rathauschef Dirk Westedt (ebenfalls FDP) wichtig war zu versichern, dass Herbolds Einstieg „ein ganz normales Bewerbungsverfahren“ vorausgegangen sei. Natürlich!

Philip Herbold 20220115
Ordnungsamtsleiter Philip Herbold. Foto: Stadt Hofheim

Im Herbst 2020 kam Herbold nach Hofheim und wurde Leiter des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung. In Politkreisen wurde die Einstellung des Bad Homburgers als Lockangebot der CDU an die lokale FDP gewertet. Die revanchierte sich denn auch prompt und steht seither im Stadtparlament in Treue fest an der Seite der Christdemokraten.

Von Herbold, der nach eigenen Angaben „Rechtsassessor (2. Staatsexamen)“ ist, hätten wir gerne erfahren: Wie kann es einem Volljuristen „passieren“, dass eine amtliche Verfügung derart rechtswidrig ist?

Herbold will auf unsere Frage keine Antwort geben. Im verquasten Juristen-Deutsch teilt er mit, als „rechtlich verantwortliche und auch faktisch handelnde Rechtspersönlichkeit“ könne nicht er, sondern nur der Magistrat antworten.

Bürger fühlen sich „von oben herab“ behandelt

Es ist nicht das erste Mal, dass der Mann auffällt. Vor zwei Jahren hatten drei Hofheimer spontan gegen einen AfD-Wahlstand in der Kernstadt protestiert. Ein AfD-Landtagsabgeordneter alarmierte die Polizei und erstattete Strafanzeige. Er behauptete, die drei Leute bildeten eine „Versammlung“, die nicht angemeldet sei: Das sei ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.

Herbold kam vorbei, angeblich zufällig. Er hätte den Fall schnell klären können: Spontane Proteste sind schließlich erlaubt. Aber Herbold unternahm nichts, und so mussten die drei Bürger erst ihre Personalien abgeben und dann das Feld räumen. Die Staatsanwaltschaft wusste den Vorgang richtig einzuordnen: Sie stellte das Verfahren ein.

Wir hätten von Herrn Herbold gerne gewusst, warum er angesichts offensichtlich unzutreffender AfD-Vorwürfe nicht eingegriffen und den drei Bürgern nicht Beistand geleistet habe. Er wollte dazu nichts sagen.

Anderes Beispiel: Als beim Wäldchestag im letzten Jahr in der Innenstadt bis Mitternacht laut Musik gemacht wurde, beklagten sich Anwohner, dass sie nicht informiert worden seien (üblicherweise enden Veranstaltungen spätestens 22 Uhr). Ein Bürger wollte sich am nächsten Tag im Ordnungsamt beschweren – und verließ das Rathaus sichtlich bestürzt: Herbold habe ihn abblitzen lassen, „von oben herab behandelt, abgewimmelt und nicht ernst genommen“.

Wir haben Herrn Herbold auch dazu befragt. Er schreibt zurück, an seiner Tonalität „hatte bislang niemand etwas auszusetzen, vielmehr werde ich meist als sehr freundlich beschrieben“. Dazu könne man sich gerne bei Dritten erkundigen, „etwa bei der heimischen Presse“.

Die merkwürdige E-Mail des Ordnungsamtsleiters

Noch einmal zurück zur Demo vom Bündnis „MTK gegen Rechts“: Gut eine Woche danach, am 9. September 2022, schickte Philip Herbold eine merkwürdige E-Mail an Thomas Völker: Aus der Rathaus-Mail vom 2. September, wonach fünf Ordner gestellt werden müssten, würden „keine Rechte abgeleitet“, schrieb der Ordnungsamtsleiter. Denn die E-Mail habe nicht die Schriftform gewahrt und werde deshalb nicht weiter verfolgt.

Was sollte das denn heißen? Müssen E-Mails aus dem Rathaus nicht beachtet werden? Und gilt das nur in ausgewählten Einzelfällen (wenn’s der Verwaltung grad gefällt), oder können E-Mails der Stadtverwaltung gleich getrasht werden?

Herbold wie auch der Magistrat nehmen dazu keine Stellung, und so bleibt die Vermutung: Der Leiter des Ordnungsamtes wollte auf diese Weise nachträglich versuchen, seine rechtswidrige Forderung nach fünf Ordnern für nichtig zu erklären. Er ahnte wahrscheinlich, dass es zu einem Gerichtsverfahren kommen könnte. Und dass dann die Rechtswidrigkeit seiner Verfügung aufgedeckt würde…

Herbold schickte auch noch diesen Satz per E-Mail an Thomas Völker: „Wir freuen uns, dass die seitens der Versammlungsbehörde per Verfügung und Realakte getroffenen Maßnahmen offensichtlich erfolgreich waren und Sie Ihre Recht auf Versammlungsfreiheit störungsfrei und ungehindert ausüben konnten.“

Nicht erst heute, mit dem Wissen um die gerichtlich attestierte Rechtswidrigkeit der amtlich verfügten Demo-Auflagen, klingt Herbolds Satz anmaßend und zynisch. Bürger, die sich vom Auftreten des Mannes brüskiert fühlen, werden sich bestätigt sehen.

Bei Querdenker-Plakaten schaut Ordnungsamt nicht hin 

Während der Streit um die Verfügung dank eines richterlichen „Machtworts“ geklärt sein dürfte, gärt der Vorwurf weiterhin, dass die Stadt bei links anmutendem Engagement schnell mit Repressalien agiert, während sie bei Auftritten von rechts stehenden Kräften eher Nachsicht walten lässt. Thomas Völker hatte es nach der Demo so formuliert: „Immer mehr drängt sich der Verdacht auf, dass hier nach politischem Belieben mit zweierlei Maß gemessen wird.“

Ist das wirklich wahr?

Eine schnelle Antwort bekommen wir von Stadtrat Exner: „Es gibt keine ,laxe Haltung’ oder Ungleichbehandlung, alle Anmelder von Versammlungen werden gleichbehandelt.“

Aber kann man dem Mann – siehe oben – noch vorbehaltslos glauben? Schauen wir lieber ganz genau hin!

Basis Demo 20220115
Die Demo von der Partei „Die Basis“ und den „Freiheitsboten“ Anfang dieses Jahres vorm Rathaus. Rechts im Bild (in gelber Jacke): Ordnungsamtsleiter Philip Herbold.

Anfang dieses Jahres machte die Partei „Die Basis“ mit den „Freiheitsboten“ wieder einmal einen „Montags-Spaziergang“ durch Hofheim. Beide Gruppierungen, die der Szene der Querdenker zugeordnet werden, gelten als Sammelbecken für Rechtspopulisten; Parteimitglieder äußerten sich bekanntlich antisemitisch oder relativierten den Nationalsozialismus.

Zu der Demo in Hofheim am 2. Januar war mit Plakaten aufgerufen worden, die nahezu flächendeckend in der Kernstadt aushingen. Unübersehbar.

Nun ist gesetzlich vorgeschrieben, dass auf allen(!) Plakaten ein Impressum angegeben werden muss: Das „Hessische Pressegesetz“ schreibt vor, dass sich Veranstalter mit Namen und Anschrift zu erkennen zu geben haben. 

Die Plakate von „Die Basis“ und „Freiheitsboten“ aber waren anonym: Ein Veranstalter war nicht angegeben.

Wir fragten im Rathaus nach: Für die Demo vom Bündnis „MTK gegen Rechts“ wurden extrem pingelige Auflagen gemacht – warum wird bei einer Querdenker-Demo nicht zumindest auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften geachtet bzw. deren Nicht-Einhaltung nicht verfolgt?

Die Verantwortlichen im Rathaus winden sich. Ihre Antwort lassen sie schließlich von der Rathaus-Pressestelle übermitteln: Es habe zu besagten Plakaten weder Anhaltspunkte noch Beschwerden gegeben. Natürlich würden Plakate durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes kontrolliert, und ja, „in Bezug auf die Impressumspflicht gilt in Hofheim die bundesweit einheitliche Rechtslage“. Aber es sei nicht möglich, so lässt der Magistrat ausrichten, „stets sämtliche Plakate im Stadtgebiet zu überprüfen“.

Basis Demo 20230113
Mit diesem Plakat direkt vorm Rathaus luden die Partei „Die Basis“ und die „Freiheitsboten“ zu einer Demo. Ein Veranstalter ist nicht angegeben.

Stets? Sämtliche? Plakate? Überprüfen? Davon hatte doch keiner geredet!

Mehrere Demo-Plakate hingen direkt vor dem Hofheimer Rathaus, genau dort, wo die Mitarbeiter des Ordnungsamtes jeden Tag vorbeikommen. Will wirklich keiner von ihnen gesehen haben, dass die Plakate gegen geltendes Recht verstießen?

Scheinbar gibt’s Unterschiede: Bei Demos von Linken gibt sich die Stadtverwaltung extrem pingelig, Gegenüber den Rechten zeigt man sich lax, schaut nicht so genau hin, manchmal auch einfach weg.

Im Hofheimer Rathaus wird, allen anderslautenden Beteuerungen des Magistrats zum Trotz, ganz offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen.


Brautmoden-Geschäft ist pleite: HWB bietet Büros in der Altstadt an

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„Main-Braut“ steht noch immer über der Tür. Doch das Geschäft über dem „Modewerk“ ist pleite, die Räume werden von der HWB wieder zur Miete angeboten.

Das ging ja nicht lange gut: Das Geschäft „Main-Braut“ über dem „Modewerk“ im Jean-Hammel-Haus mitten in Hofheim ist pleite. Die HWB sucht einen neuen Mieter für die 160 Quadratmeter. Er müsste knapp 3.000 Euro im Monat mitbringen.

Die Hofheimer Wohnungsbaugesellschaft hatte das Haus vor gut drei Jahren gekauft: Man wolle „Einfluss auf den Branchenmix in der Hauptstraße haben“, verbreitete die Geschäftsführung vollmundig, „den Einzelhandel weiterentwickeln und verhindern, dass eine eher schädliche Nutzung für die Hauptstraße entsteht“.

Den Einzug eines Brautmoden-Geschäfts im Herbst 2021 feierte die HWB als Bereicherung für die Innenstadt. CDU-Bürgermeister Christian Vogt – er ist zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der HWB – ließ die Rathaus-Pressestelle ein Loblied auf „Main-Braut“-Chefin Nicole Reinhard singen: Sie biete „nicht nur traumhafte Brautkleider verschiedener Stilrichtungen aus hochwertigen Stoffen und Materialien, sondern vor allem eine maßgeschneiderte, professionelle, typgerechte und herzliche Beratung“.

So viel Lobhudelei für eine junge Geschäftsfrau sorgte in der Stadt für schwere Irritationen. Schließlich hatte kurz zuvor das Brautmoden-Geschäft „Zauberhaft“ eröffnet – ebenfalls in der Hauptstrasse, aber ganz ohne bürgermeisterlichen Segen.

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Da waren alle noch optimistisch: Bürgermeister Vogt und HWB-Geschäftsführer Norman Diehl (re.) stellten „Main-Braut“-Inhaberin Nicole Reinhard als neue Mieterin im Jean-Hammel-Haus vor. Foto: Stadt Hofheim

„Zauberhaft“ existiert noch immer – „Main-Braut“ dagegen überlebte gerade mal ein Jahr: Im Herbst letzten Jahres wurde das Insolvenzverfahren beim Amtsgericht Frankfurt eröffnet (Aktenzeichen: 810 IN 623/22 R-3-8). Die HWB will nach eigenen Angaben schon vorher das Vertragsverhältnis beendet haben, der Ausfall der Mieteinnahmen dürfte sich demnach bereits im fünfstelligen Bereich liegen.

Im Internet offeriert das städtische Unternehmen die leer stehenden 160 Quadratmeter aktuell als „großzügige Bürofläche“; erst auf Anfrage hieß es, die Fläche werde auch als Ladenfläche angeboten. 12,40 Euro soll der Quadratmeter kosten, das macht 1.984 Euro im Monat. Hinzu kommen 800 Euro Nebenkosten, plus 4.800 Euro Kaution

Ganz in der Nähe sind übrigens weitere Büroflächen frei: Die Anwaltskanzlei Seipel & Jilke ist umgezogen (jetzt: Am Untertor 6): Die bisherigen Kanzlei-Räume über der Parfümerie CB in der Hauptstraße 64, 215 Quadratmeter groß, können für 2.880 Euro im Monat gemietet werden (13,40 Euro/qm), dazu kommen 600 Euro Nebenkosten. Als Kaution werden 8.400 Euro verlangt.

Noch immer im Angebot: das ehemalige China-Restaurant im Chinon-Center, das zuletzt als Corona-Testzentrum diente. Die 397 Quadratmeter sollten schon mal 15 Euro/qm kosten, inzwischen werden nur noch 12,10 Euro verlangt. Macht 4.800 Euro im Monat, dazu kommen 1.400 Euro Nebenkosten

Auf halber Strecke zwischen diesen Objekten, am Untertorplatz über der Bar „Balthasar“, befand sich die Praxis des Physiotherapeuten Peter Bode. Die 111 Quadratmeter werden im Internet für monatlich 1.440 Euro (13,04 Euro/qm) zzgl. 450 Euro Nebenkosten angeboten.

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Die Ein-Satz-Zentrale für Hofheim/Kriftel

Die evangelische Kirchengemeinden St. Johannes in Hofheim, in Langenhain und in Kriftel sammeln abgebrannte Kerzenreste, aus denen Büchsenlichter zum Heizen und Kochen für die Ukraine hergestellt werden. Mehr hier, hier und hier.

Die Bürgervereinigung Hofheimer Altstadt hat das Adressbuch von 1925 bearbeitet und ins Internet gestellt. Mehr hier

Den Jahresbericht des TV 1860 Hofheim haben Peter Sander und Michael Schwerdtfeger ins Internet gestellt. Mehr hier.

Das „Wahrzeichen Kriftels“ – die Linde am Lindenplatz – musste gefällt worden: In den nächsten Tagen wird die Firma Laackmann eine Silberlinde anpflanzen und weitere gärtnerische Arbeiten durchführen. Mehr hier.

Die Freiwillige Feuerwehr Marxheim sucht Nachwuchs für ihre „Löschknotten“ (das sind Kinder zwischen 6 und 10). Mehr hier.

Der Frauenchor Choryfeen im Liederkranz Kriftel plant ein Oktoberkonzert und freut sich über neue Sängerinnen. Mehr hier.

24 kostenlose Fortbildungsveranstaltungen bietet der Main-Taunus-Kreis für Vereine an. Mehr hier.

Mehr als 100 Künstlerinnen und Künstler im Kulturkreis Wallauer Fachwerk stellen sich auf einer neu gestalteten Seite auf der Homepage des Vereins vor. Mehr hier

Der Förderverein des Krifteler Schulmuseums feiert demnächst sein 40-jähriges Bestehen feiert und will Kreisbeigeordneten Axel Fink zum Vorsitzenden wählen. Mehr hier.

Kinder aus der katholischen Pfarrei St. Elisabeth Hofheim-Kriftel-Eppstein haben als Sternsinger dem Krifteler Rat- und Bürgerhaus einen Besuch abgestattet. Mehr hier.

Zur Diamantenen Hochzeit – 60 Jahre verheiratet! – gratulierte Kriftels Bürgermeister Christian Seitz den Eheleuten Annlis und Horst Schröder. Mehr hier.

90 neue Fahrradabstellplätze werden im Rahmen einer Bike+Ride-Offensive am Krifteler Bahnhof geschaffen. Mehr hier.

Die Live-Multivisionsshow „Irland – Bis ans Ende der Welt“ in der Stadthalle wird auf Mittwoch, 18. Januar, vorverlegt. Mehr hier.

Zum ThemaResilienz – Krisen in Chancen verwandeln“ spricht Wissenschaftsjournalistin Dr. Christina Berndt im Stadtmuseum am Donnerstag, 19. Januar, ab 19 Uhr. Mehr hier.

Im Stadtmuseum Hofheim läuft noch bis zum 19. Februar die Sonderausstellung „Maskenball. Taunus-Kunst-Triennale“. Mehr hier.

Einen Neujahrs-Wunsch-Punsch veranstaltet die Evangelische Kirchengemeinde Diedenbergen am 20. Januar im Gemeindehaus. Mehr hier.

Die Vereinigung Krifteler Selbständiger (VKS) lädt am Sonntag, 22. Januar, zu ihrem Neujahrsempfang im und vorm Rat- und Bürgerhaus ein. Mehr hier.

Ihren Neujahrsempfang veranstaltet die Stadt Hofheim am Sonntag, 22. Januar. Mehr hier

Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen weist im Landratsamt bis zum 20. Januar mit einer Ausstellung auf die Gefährdung von Kindern in aller Welt hin. Mehr hier.

Das Repaircafé Diedenbergen öffnet am Samstag, dem 21. Januar von 12.30 bis 15 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus an der Weilbacher Str. 2. Mehr hier.

Die Komödie „Das Huhn auf dem Rücken“ wird am Donnerstag, 26. Januar, ab 20 Uhr von der Komödie am Kurfürstendamm in der Stadthalle aufgeführt. Mehr hier.

Peter Kolar liest am 26. Januar aus seinem Buch „Vom Böhmerwald nach Hofheim“ bei der Senioren-Nachbarschaftshilfe vor. Mehr hier.

Die Stadtmeisterschaft der Jugendfußballmannschaften wird vom 27. bis 29. Januar in der neuen Ländcheshalle Wallau ausgetragen. Mehr hier.

Ein Tag der offenen Tür findet in Hofheims Kindertagesstätten und bei den Kindertagespflege-Personen am Samstag, 28. Januar, statt. Mehr hier.

Die internationale Frauengruppe lädt zu Samstag, 28. Januar, zum offenen Treff ein. Mehr hier.

Das Spielmobil präsentiert den Kinderfilm „Sing 2“ in allen Ortsteilen. Mehr hier.

Die Senioren-Nachbarschaftshilfe bietet ab sofort wieder einen Malkurs für Senioren an. Mehr hier.

Das Kulturforum Kriftel startet eine neue Vortragsreihe, die von Anne Richter und Erika Mitsch organisiert wird. Mehr hier.

Das Versorgungsamt Wiesbaden bietet Sprechstunden im Hofheimer Rathaus an. Mehr hier.

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Aus den Akten der Polizei

Gleich drei Einbrüche in Marxheim meldet die Polizei: Aus dem Vereinsheim des Tennisclubs an der Schloßstraße klauten Einbrecher ein elektronisches Gerät sowie mehrere Kisten Bier. Aus einem Restaurant in derselben Straße entwendeten Unbekannte Lebensmittel sowie Bargeld, außerdem brachen sie den Zigarettenautomaten auf. Aus einem Baucontainer im Meisenweg wurde Werkzeug im Wert von etwa 3.000 Euro gestohlen. 

Mit einem Gullydeckel haben Unbekannte nachts die Fensterscheibe eines Getränkemarkts in der Hessenstraße in Wallau zertrümmert. Sie flüchteten ohne Beute.

In Lorsbachs Tankstelle wollten Unbekannte einbrechen. Beim Aufhebeln der Tür löste allerdings die Alarmanlage aus – die Täter verschwanden.

Sechs Baustellen-Container wurden auf dem Gelände der Konrad-Adenauer-Schule in Kriftel aufgebrochen: Werkzeug, Computer und Baumaschinen im Wert von ca. 40.000 Euro sind weg.

Diesel-Diebe haben in Lorsbach zugeschlagen: Auf einer Baustellen am Ortsausgang pumpten sie aus dem Tank eines Kettenbaggers etwa 600 Liter Diesel ab.

Die BMW-Autobande ist wieder aktiv: In Kriftel schlugen sie am Robert-Schumann-Ring das Fenster eines weißen BMW 520 ein und bauten den Airbag aus dem Lenkrad aus. Ähnliche Straftaten meldet die Polizei aus anderen Kommunen. Allein in Eschborn wurden Ende letzter Woche in nur einer Nacht sieben BMW „geplündert“.

Schägerei unter jungen Männern in der Hattersheimer Straße in Hofheim. Die alarmierte Polizei traf einen 17-Jährigen aus Liederbach an, der noch schnell ein Päckchen ins Gebüsch warf – Drogen! Er wurde festgenommen.

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Der Lindenhof Kriftel lädt zum Winterzauber: Am Sonntag, 22. Januar, gibt’s von 16 bis 21 Uhr Essen, Trinken, Feuerstellen, Betriebsführungen, Live-Kelterei, Live-Schnapsbrennerei… Mehr hier.

Carolins Kids on Stage am Freizeitpark in Kriftel eröffnet ein neues Kursangebot – Dienstags für „Eulchen“ und Donnerstags für „Eulen“. Bei einer verbindlichen Anmeldung bis zum 23. Januar gibt’s zusätzlich zwei Schnupperstunden. Mehr hier.

Coaching für Kinder, Jugendliche und Eltern heißt ein Angebot von Beate Kropp. Jetzt sucht sie eine Praxis oder ein kleines Appartement für ihre „therapeutische“ Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Hofheim. Mehr hier und hier.

Das Vital-Center Kriftel lockt mit einem ungewöhnlichen Angebot: Wer sich im Januar anmeldet, spart zwei Euro pro Lebensjahr. Mehr hier

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Einen Kommentar

  1. Berthold Neitzel

    Ich stimme dem Autor des Artikels bezüglich Herrn Herbold zu. Dies muss man auch mal sagen dürfen. Im Jahr 2020/2021 hatten die sog. „Freiheitsboten“ in Hofheim, um es mal drastisch zu sagen, die Sau raus gelassen. Es wurde laut gesungen „ein bisschen Sars muss sein“, und Verschwörungstheorien wurden zum besten gegeben. Corona wurde geleugnet, und Opfer wurden verhöhnt. Dies geschah damals fast uneingeschränkt jede Woche. Ich kritisierte das sehr deutlich vor Ort und in den sozialen Medien.

    Herr Herbold rief mich plötzlich im Büro meiner Firma an und meinte, ich solle vorsichtig sein, was ich da poste, es könnte auf die Partei zurückfallen. Herr Herbold als Internet-Sheriff? Es gehen ihn weder meine Parteizugehörigkeit noch meine privaten Äußerungen etwas an. Er drohte mir auch, die Polizei würde ermitteln wegen Verstosses gegen das Versammlungsgesetz, den ich natürlich nie begangen hatte. Ist das die Aufgabe eines Ordnungsamtsleiters, Bürger zu drangsalieren?

    Er sollte sich selbst hinterfragen und vielleicht die Stellenbeschreibung nochmal lesen. Unter Herrn Wilken (seinem Vorgänger) wäre so etwas nie passiert.

    19. Januar 2023
    |Antworten

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