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3x Hofheim exklusiv: Vogt-Verfügung, CDU übt Wahlkampf – und Kriftel amüsiert sich

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Drei neue Geschichten gibt es – drei Nachrichten, die Sie garantiert noch nicht kennen: Es geht um die einst geheime Rathaus-Verfügung von Noch-Bürgermeister Vogt, die er nun überarbeiten muss, wenigstens ein bisschen. Seine Partei, die CDU, versucht derweil beim Wallauer Gewerbegebiet zu punkten – schließlich drohen bald Kommunalwahlen. Und wir erzählen eine neue Klamotte aus dem Hofem-Schlofem-Rathaus, die in Kriftel für großes Amüsement sorgte.

Vogt muss Verfügung überarbeiten – irgendwie, ein bisschen

An diesem einen Blatt Papier wird Christian Vogt (CDU) noch lange zu knabbern haben. Im Mai 2022 unterzeichnete er als Bürgermeister der Kreisstadt auf einer DIN-A4-Seite eine Verfügung, von der außerhalb der Verwaltung niemand erfahren sollte. Er ernannte damit seinen engsten Vertrauten zu einer Art zweitem Bürgermeister. Der Hattersheimer Marc Schlüter sollte fortan gegenüber allen(!) Führungskräften im Rathaus weisungsbefugt sein.

Hofheim
Bürgermeister Christian Vogt mit Marc Schlüter, den er per Verfügung zu einer Art zweiten Bürgermeister von Hofheim gemacht hat. (Foto: Stadt Hofheim)

Vogts behördliche Anordnung wurde dem Hofheim/Kriftel-Newsletter übermittelt, der darüber Mitte März dieses Jahres berichtete. Große Aufregung im Städtchen! Wenig später verlor Vogt die Bürgermeisterwahl – ausgerechnet gegen den erst 29-jährigen Wilhelm Schultze. Den Schock darüber, erzählen sie im Rathaus, habe er bis heute nicht vollständig verarbeitet.

Die Kommunalaufsicht in der Kreisverwaltung kündigte damals an, die Verfügung prüfen zu wollen. Wobei man wissen muss: Landrat Michael Cyriax ist ein strammer CDU-Mann, und er gilt als gut befreundet mit Vogt. Dass seine Behörde die umstrittene Verfügung besonders streng unter die Lupe nehmen würde, war nicht zu erwarten – zumal Vogts Amtszeit in wenigen Wochen endet.

Wir haben jetzt nachgefragt, was die Prüfung ergeben hat. Die Reaktion des Landratsamts fiel ungewöhnlich wortkarg aus, Pressesprecher Latsch schickte vier dürre Sätze:

  1. Die Kommunalaufsicht hat die Verfügung als Ganzes nicht beanstandet.
  2. Der Büroleiter vertritt den Bürgermeister im internen Verwaltungsbetrieb.
  3. Hiervon unberührt bleiben die in der HGO verankerten Rechte des Ersten Stadtrats (und nachgeordnet dessen Vertretungen) und des Bürgermeisters.
  4. Die Kommunalaufsicht hat die Stadt gebeten, das zur Vermeidung von Missverständnissen klarzustellen und die Verfügung in diesem Punkt zu überarbeiten. 

Wir haben diese Sätze einem ausgewiesenen Verwaltungsexperten vorgelegt. Wir dokumentieren hier im Wortlaut, was der Jurist, der auch viele Jahre als Bürgermeister tätig war, dazu schrieb:

„Der Landrat nimmt die Rechtsaufsicht über die Stadt Hofheim wahr, deshalb sollte eine klare, unzweideutige und umfassende Rechtsauskunft erfolgen. Doch die Mitteilung aus dem Kreishaus ist sehr vage, vieldeutig und offensichtlich unvollständig.

Was ist damit gemeint, dass die Kommunalaufsicht „die Verfügung als Ganzes nicht beanstandet“? Was konkret hat sie denn beanstandet – und was nicht?

Die weiteren Aussagen sind widersprüchlich und mit den verbindlichen Bestimmungen des hessischen Kommunalrechts nicht im Einklang.

Nach § 70 Abs. 1 S. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) „leitet und beaufsichtigt“ der Bürgermeister „den Geschäftsgang der gesamten Verwaltung“. Er ist der Chef im Rathaus, und diese starke Stellung wird von der Direktwahl des Bürgermeisters, also seine unmittelbare Legitimation durch die Bürgerinnen und Bürger getragen.

Weil die Verwaltungsleitung so bedeutsam ist, regelt das Gesetz ebenso die Vertretung des Bürgermeisters klar und streng: Diese Vertretung obliegt dem Ersten Beigeordneten als Allgemeinen Vertreter (§ 47 S. 1 HGO). Und weil die Chef-Position und dementsprechend die Stellvertretung von so zentraler Bedeutung sind – sie sind im besten Sinne „mächtig“ -, bestimmt die Stadtverordnetenversammlung als kommunale Volksvertretung, wer als Allgemeiner Vertreter die Geschäfte im Rathaus leitet und beaufsichtigt, wenn der Bürgermeister diese Aufgabe nicht wahrnehmen kann.

Den Begriff eines „internen Verwaltungsbetriebs“, den die Kommunalaufsicht nun aus der fragwürdigen Verfügung des Bürgermeisters übernimmt, kennt das hessische Kommunalrecht nicht. Was soll damit gemeint sein? Nur der Allgemeine Vertreter ist vom Gesetz bestimmt und wird von den Stadtverordneten legitimiert, für den Bürgermeister im Falle der Verhinderung stellvertretend tätig zu werden. Dies betrifft nach § 70 Abs. 1 S. 2 HGO ausdrücklich die gesamte Verwaltung, es ist eine umfassende Kompetenz und Verantwortung.“

Wir lernen: Einen „internen Verwaltungsbetrieb“, von dem Vogt in seiner Verfügung schreibt, gibt es gar nicht, zumindest sieht das Gesetz ihn nicht vor. Wir haben deshalb noch einmal im Landratsamt nachgefragt, was damit gemeint ist. Wir dachten, der CDU-Landrat könnte uns den Begriff „Interner Verwaltungsbetrieb“ bestimmt schnell erklären, zumal er ihn jetzt selbst benutzt.

Aber da haben wir wohl einen sehr empfindlichen Punkt getroffen! Herr Latsch, der Sprecher der Kreisbehörde, reagierte regelrecht angezickt. Kurz angebunden und ohne jegliche Bereitschaft zur Erklärung teilte er mit:

„Der Landrat als Kommunalaufsicht hat das Nötige gesagt und seiner Auskunft nichts hinzuzufügen.“

Giga-Halle in Wallau: CDU versucht, die Wähler wohlgelaunt zu stimmen

Die geplante Giga-Halle in Wallau beunruhigt Hofheimer Kommunalpolitiker. Einige sind besorgt, da für den Bau mehr als 100.000 Quadratmeter bester Ackerboden planiert werden sollen.

Andere befürchten, dass eine solche Riesenhalle täglich von unzähligen Lastwagen angefahren werden wird. Das könnte für die Menschen in Wallau wie in Diedenbergen zu einer unerträglichen Belastung werden.

Wieder andere plagen ganz andere Befürchtungen. CDU-Bürgermeister Christian Vogt hatte unweit von Wallau entfernt das Gewerbegebiet „In der Lach“ in Diedenbergen durchgesetzt – mit der Begründung, die Eigentümer bereits ausgewiesener Gewerbeflächen in Wallau wollten ihre Grundstücke nicht verkaufen. Nur wenige Monate später meldete dann ein Investor aus Frankfurt, er habe sich das gesamte Gebiet gesichert. Er legte sogar ziemlich konkrete Pläne für einen Hallenneubau vor.

Hat der Bürgermeister die Bürgerinnen und Bürger getäuscht? Und wie steht die Stadtpolitik und insbesonder die CDU jetzt da ?

Wallau Ost II und In der Lach
Erst hieß es, Hofheim benötige dringend Gewerbeflächen – deshalb wurde das Gebiet „In der Lach“ in Diedenbergen neu ausgewiesen. Kurz danach kam heraus: Wallau Ost III, nur 500 Meter Luftlinie entfernt, steht doch zur Verfügung.

Inzwischen treiben die Pläne für Wallau Ost III einigen Partei-Funktionären kalten Angstschweiß auf die Stirn. Prinzipiell hat man nichts gegen ein weiteres Gewerbegebiet und auch nichts gegen eine Giga-Halle. Aber in sechs Monaten sind Kommunalwahlen! Und schon die Bürgermeisterwahl hat gezeigt, dass sich die Wähler von der CDU abwenden. Die Wallau-Pläne könnten diesen Trend noch verstärken.

Was jetzt tun?

Die Hofheimer CDU, die seit der Vertreibung aus dem Rathaus-Chefzimmer wie von schweren Depressionen geplagt wirkt, versucht, mit einem Trick das Wohlwollen der Bürger zu gewinnen. Fraktionschef Michael Henninger und sein Stellvertreter Armin Thaler haben eine Anfrage eingereicht: Der Magistrat soll Auskunft darüber geben, welche Gewerbesteuereinnahmen durch die geplante Giga-Halle zu erwarten sind.

Standesamt Kriftel Hofheim
Der CDU-Antrag: Mit einem Klick aufs Bild kann er als PDF heruntergeladen werden.

Im umständlichen Polit-Kauderwelsch klingt das so: „Angesichts der aktuellen kolportierten Investitionssumme von ca. 125 Millionen Euro für die Flächen des Gewerbegebiets Wallau bitten wir um eine grobe prognostische Einschätzung der zu erwartenden Grundsteuereinnahmen für die Stadt Hofheim, die sich aus dieser Entwicklung ergeben könnten.“

Dieser Satz ist aus zwei Gründen merkwürdig. Warum spricht die CDU von einer „kolportierten Investitionssumme“? Kolportieren bedeutet ungesicherte und womöglich unzutreffende Informationen zu verbreiten. Hält die CDU den Investor etwa für nicht glaubwürdig?

Sodann weiß heute niemand, welche Unternehmen eines Tages in die Halle einziehen werden. Die Bitte nach einer „groben prognostischen Einschätzung der zu erwartenden Grundsteuereinnahmen” klingt deshalb wie eine Aufforderung zur Kaffeesatzleserei.

„Wir bitten um Beantwortung dieser Anfrage, um eine fundierte politische Diskussion und Entscheidungsfindung innerhalb der Fraktion und der städtischen Gremien zu ermöglichen“, schreibt die CDU in ihrer Anfrage.

Ob Bürgermeister Vogt sich in seiner letzten Sitzung – sie findet Anfang September statt – zu der CDU-Frage noch eine Antwort ausdenkt? Wird er gar fette Einnahmen versprechen, um potentielle Wähler seiner Partei wieder wohlgesonnen zu stimmen?

Zu verlieren hat er ja nichts mehr. 

Hofem-Schlofem-Rathaus: Schulden der Krifteler jahrelang vergessen

Und dann gibt es noch diese kleine Geschichte, die wir durch Zufall in der Lokalpresse entdeckt haben. Klein und unauffällig stand sie dort, als solle es niemand mitkriegen: Kriftel hat Schulden bei Hofheim – und niemand hat es bemerkt.

Kriftel Ortsschild

Die kleine Gemeinde hatte vor etwas mehr als zehn Jahren mit der großen Kreisstadt eine sogenannte „interkommunale Zusammenarbeit“ vereinbart: Die Aufgaben des Standesamts sollten von Mitarbeitern des Hofheimer Rathauses wahrgenommen werden. Im Gegenzug wollten die Krifteler den Hofheimern jährlich 2,45 Euro pro Einwohner zahlen.

Eine klassische Win-win-Situation: Die Hofheimer Verwaltung konnte jedes Jahr ein hübsches Sümmchen für die Stadtkasse einstreichen. Und die Krifteler freuten sich, weil sie einen erklecklichen Betrag bei ihren Personalkosten einsparen konnten.

Alle waren zufrieden, all die Jahre. 

Nun heißt die Stadtverwaltung in Hofheim nicht umsonst „Hofem Schlofem“: Hier hatte man in den letzten Jahren total vergessen, eine Rechnung an die Nachbargemeinde zu schicken – zuständig für Finanzen: das Dezernat von Bürgermeister Christian Vogt.

Standesamt Kriftel 2012
Im Internet gefunden: So wurde die Kooperation mit Kriftel vorbereitet. Ein Klick auf das Bild öffnet die Magistratsvorlage aus dem Jahr 2012.

Ob die Krifteler das nicht gemerkt haben oder einfach nur die Füße still hielten, wollen wir hier nicht hinterfragen. Im Hofheimer Rathaus sind sie irgendwann dann doch wieder aufgewacht. Und mit Datum vom 3. Juni dieses Jahres verlangten sie vom Rathaus Kriftel eine Nachzahlung für die Jahre 2022 bis 2024. In Summe: genau 66.588 Euro.

So viel Geld haben die Krifteler natürlich nicht einfach so herumliegen. Die Verwaltung musste sich extra eine „überplanmäßige Aufwendung“ vom Gemeindeparlament genehmigen lassen. Das geschah auch ohne größere Diskussionen, na klar, man wollte es sich mit dem großen Nachbarn nicht verscherzen.

Da stimmt doch einiges nicht, werden Sie als aufmerksamer Leser jetzt bestimmt sagen. In Kriftel leben inzwischen über 11.000 Menschen – bei 2,45 Euro pro Einwohner müsste Hofheim demnach jedes Jahr über 27.000 Euro bekommen! Und was ist mit der Rechnung für das Jahr 2025? Die Hofheimer könnten das Geld doch am besten gleich einfordern, bevor sie es wieder vergessen…

Beides richtig! Fangen wir mit dem Preis an, das ist schon etwas nebulös. 2012 schlug der Hofheimer Magistrat den Stadtverordneten 2,45 Euro vor (nachzulesen hier): Das wurde genehmigt! Heute spricht der Krifteler Bürgermeister von 2 Euro. Wie es zu dieser Preissenkung kam? Unklar! In den öffentlich zugänglichen Internet-Archiven beider Rathäuser finden sich dazu keine Angaben.

Das Geld für 2025 muss natürlich noch gezahlt werden. Weil der Hofheime Bürgermeister ein netter Mensch ist, wollte er die Krifteler nicht übermäßig belasten. Er erklärte sich bereit, dass die Rechnung für 2025 erst im nächsten Jahr fällig wird. 

Angesichts dieser großmütigen Geste dürfte man in der Kreisstadt mit leichter Verbitterung zur Kenntnis genommen haben, dass der stellvertretende Vorsitzende der Krifteler CDU-Fraktion gesagt hat – und das auch noch öffentlich! -, dass die Schuld für das finanzielle Durcheinander „nicht unbedingt bei uns“ liege. Und dann fügte er noch hinzu: Hofheims Verwaltung bekleckere sich ja allgemein nicht unbedingt mit Ruhm…

Das war ganz schön fies! Dem Mann sei versichert:

Es wird alles besser! Schon bald, ab September 😉

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Einen Kommentar

  1. Oh wei…. Hofheim schenkt Kriftel Geld, also wenn das vor 30 Jahren passiert wäre, hätten aufgebrachte Hofheimer Bürger den verantwortlichen (Wahl-)Beamten geteert und gefedert, um ihn anschließend im Wasserschloss bei Wasser und Brot in den Kerker zu sperren…..

    14. Juli 2025
    |Reply

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