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Vorderheide II: Stadt will einem Unternehmen Millionen-Entschädigung zahlen

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Hofheim in der Millionen-Falle: Ein Privatunternehmen, das vor 15 Jahren mit der Entwicklung des Baugebiets „Vorderheide II“ beauftragt wurde, soll über eine Million Euro von der Stadt bekommen. Der Bebauungsplan wurde Ende 2021 von einem Gericht für unwirksam erklärt, woraufhin das Unternehmen eine Entschädigung verlangte. Erst lehnte die Stadt ab, doch kürzlich wurde ein Vergleich vereinbart. Die Stadtverordneten erfuhren davon erst auf den letzten Drücker: CDU-Bürgermeister Christian Vogt verlangt von ihnen Zustimmung, und zwar auf die Schnelle. Andernfalls drohten der Stadt – sagt Vogt – noch höhere Kosten.

Es ist genau so eingetreten, wie vielfach befürchtet: „Vorderheide II“ wird für die Stadt Hofheim zum Millionengrab. Jahrelang hatten Lokalpolitiker versucht, auf dem Kapellenberg am Fuße des Stadtwaldes ein Luxusbaugebiet durchzusetzen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte dagegen Klage eingereicht, doch die Stadt beharrte auf ihre Pläne. Der Rechtsstreit zog sich über mehr als zehn Jahre hin – Ende 2021 erklärte der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan „Vorderheide II“ schließlich für unwirksam. Selbst da wollte Hofheims CDU-Bürgermeister noch nicht aufgeben und ging vor das Bundesverwaltungsgericht – ohne Erfolg, nur mit hohen Kosten.

Längst hat die Stadt allein für Anwälte und Gerichtsverfahren viele hunderttausende Euro, angeblich sogar über eine Million ausgegeben – am Ende für nichts.

Und jetzt wird’s noch einmal deutlich teurer: Der damals von der Stadt beauftragte Projektentwickler – die Entwicklungsgesellschaft Hofheim mbH & Co. KG, kurz EGH – verlangte nach dem Aus der Baupläne eine Entschädigung. Inzwischen deutet alles darauf hin, dass man sich einigen wird: Dem Unternehmen sollen aus der Stadtkasse 1,3 Millionen Euro überwiesen werden!

Nur am Rande: Rechnen wir Anwaltsvergütung und Verfahrenskosten hinzu, wird die Stadt – und damit der Steuerzahler – bei diesem Deal mutmaßlich mit mindestens 1,5 Millionen Euro belastet.

EGH Webseite 202311 1
So warb die Entwicklungsgesellschaft Hofheim mbH & Co. KG im Internet für Vorderheide II. Die Webseite – hier ein Screenshot – ist inzwischen offline.

Pikant: Hinter der EGH steht unter anderem die Frank Immobiliengruppe aus Hamburg. Einer der Frank-Geschäftsführer war bis 2023 Michael Henninger: Der Mann ist zugleich Stadtverordneter in Hofheim und heute Vorsitzender der CDU-Fraktion.

Auch interessant: Ein weiterer EGH-Gesellschafter ist die Firma Terramag. Das Unternehmen aus Hanau wurde inzwischen vom Magistrat damit beauftragt, die vorbereitenden Untersuchungen im geplanten Baugebiet „Marxheim II/Römerwiesen“ durchzuführen. Das ist schon sehr ungewöhnlich: Stadt und Unternehmen bekriegen sich vor Gericht – und arbeiten gleichzeitig zusammen…

In Hofheim sind vergangene und aktuelle Projekte, das politische Geschehen und Privatgeschäfte immer wieder eng miteinander verwoben. Der neue Millionen-Deal zwischen Stadt und Privatunternehmen geht jedoch noch einen Schritt weiter:

Denn die Stadtverordneten erfuhren von dem Vergleich erst, als alles festgezurrt war. Zeit, sich zu informieren, wird ihnen nicht eingeräumt. Der Bürgermeister drängt auf Zustimmung. Und zwar jetzt! Sofort!

Vogt: Millionenzahlung ist “sehr gutes Verhandlungsergebnis“

Die EGH hatte ursprünglich eigentlich 5,6 Millionen Euro gefordert und begründete das so: Laut einem im Jahre 2010 mit der Stadt abgeschlossenen Vertrag konnten beide Parteien aus wichtigem Grund kündigen, hätten dann aber der anderen Seite eine Entschädigung zahlen müssen. Nicht geregelt war der Fall, dass keine der beiden Parteien den Kündigungsgrund zu vertreten hat. Genau das war der Fall, als ein Gericht die Planung endgültig stoppte.

Was vorab nicht geregelt wird, kann später schnell zum Streitthema werden. Die EGH verlangte Millionen für ihre Aufwendungen. Die Stadt wiederum hielt die Ansprüche „für grundsätzlich unbegründet“, wie Bürgermeister Christian Vogt in einer soeben herausgegeben Magistratsvorlage (Aktenzeichen: STV2025/086) schreibt.

Da keine außergerichtliche Einigung erzielt werden konnte, wurde – auch das war vertraglich so vereinbart – ein Schiedsgericht eingeschaltet. Dieses tagte Anfang Mai und kam zu dem Ergebnis, dass die 5,6 Millionen wohl eher einer Phantasiezahl entsprächen. Wenn überhaupt, so das Schiedsgericht, könne die EGH vielleicht 2,5 Millionen in Rechnung stellen – „bestenfalls“.

Ob die Stadt bei einem Entscheidung des Gerichts wirklich hätte zahlen müssen und wenn ja, wie viel: Das blieb offen. Und wird wohl auch nie geklärt werden.

Stadt
Vor allem die traditionellen Streuobstwiesen prägen Vorderheide II. Hier wollten Lokalpolitiker Villen bauen. Für diese Planung muss die Stadt heute einen hohen Preis zahlen.

Denn der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Krumb, der die Stadt vertritt, handelte einen Vergleich aus: Die Stadt soll der EGH 1,3 Millionen zahlen – damit müssten dann alle Forderungen des Unternehmens abgegolten sein.

Die EGH akzeptierte. Und auch der Hofheimer Magistrat erklärte sich bereits einverstanden.

Nur die Stadtverordneten, die für die Stadt zu entscheiden haben, erfuhren bisher: kein Wort.

Erst vor wenigen Tagen wurden sie von CDU-Bürgermeister Christian Vogt informiert. Es eilt plötzlich: Am nächsten Mittwoch, dem 25. Juni, tagt das Stadtparlament (ab 18 Uhr, Stadthalle). Dann sollen – genauer: dann müssen die Stadtverordneten über die Millionenzahlung befinden.

Sie können den Vergleich ablehnen, ja, das ist noch durchaus möglich. Allerdings wurde vor dem Schiedsgericht auch vereinbart: Die Widerrufsfrist endet am 26. Juni.

Das hat der Bürgermeister mal wieder ganz schlau eingefädelt: Er räumt den Lokalpolitikern keine Zeit ein, sich über eine Millionenausgabe zu informieren. Er setzt sie vielmehr regelrecht unter Druck: Sollte das Stadtparlament den Vergleich mit der Millionenzahlung am Mittwochabend nicht akzeptieren, könnten der Stadt – schreibt Vogt in seiner Magistratsvorlage – womöglich wesentlich höhere Kosten entstehen.

Nun gibt es viele gute Gründe, solche Äußerungen des noch amtierenden Bürgermeisters kritisch zu überprüfen. Doch wie gesagt: Dafür ist jetzt keine Zeit mehr.

Hofheims Lokalpolitiker sollen bei einer Millionen-Ausgabe zu einer verantwortungsvollen Entscheidung kommen – ganz auf die Schnelle und ohne jede Chance auf vertiefende Informationen.

Ein Ding der Unmöglichkeit.

Es kann noch teurer werden: Stadt will Land verklagen

Der Vergleich sieht vor, dass die Stadt das Geld „innerhalb von 30 Bankarbeitstagen“ nach Ablauf der Widerrufsfrist überweisen muss. Damit ist das Thema „Vorderheide II“ aber noch lange nicht abgeschlossen.

Schon vor drei Jahren hatte der Magistrat angedeutet, dass er sich seine Ausgaben – die sich dann auf über drei Millionen Euro belaufen dürften – vom Land zurückholen wolle. Schließlich habe die Landesregierung seinerzeit versäumt, Vorderheide II zum Vogelschutzgebiet zu erklären.

In Vogts aktueller Magistratsvorlage findet sich dazu nur ein einziger Satz: „Sollte ein Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden, wird eine mögliche Klage gegen das Land Hessen geprüft“, schreibt er knapp. 

Hinter dem harmlosen Wörtchen „geprüft“ verbirgt sich, dass eine solche Millionenforderung gegen die Landesregierung weitere – und sicher wieder horrende – Anwaltskosten zur Folge haben wird. Zahlen muss, wie immer, der Steuerzahler.

Das dürfte Christian Vogt allerdings kaum noch interessieren. Egal wie die Sache mit Vorderheide II weitergeht: Er wird sie allenfalls von einem Tribünenplatz aus verfolgen.

Im September muss er das Chefzimmer im Rathaus räumen. Dort zieht dann Wilhelm Schultze von der Wählergemeinschaft „Bürger für Hofheim“ ein – als neuer Bürgermeister von Hofheim.

Die Erblast, die ihm sein CDU-Vorgänger hinterlässt, wiegt schon heute verdammt schwer.

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26 Comments

  1. Hebeling

    Und dann sind Radfahrer aus dem Rathaus noch mit platten Klapprädern unterwegs, die ihnen auf teuer geschwätzt worden.
    Einmal mit Profis in Hofheim.

    22. Juni 2025
    |Reply
  2. R.

    Woanders sind Bürgermeister für soche Machenschaften in den Knast gegangen.

    22. Juni 2025
    |Reply
    • Peter Neumeyer

      Knast ? Wofur? Das ist doch schlichtweg Blödsinn. Wie kann man nur so einen populistischen und sachlich unrichtigen Mist schreiben. Aber unter einem Kürzel R. schreibt sich’s ja auch ganz elegant. An dem Problem Vorderheide haben sich schon Vogts Vorgänger verhoben und vielleicht falsch eingeschätzt, ohne dass er, Vogt, je Einfluss darauf hatte. Jetzt hat Hofheim eben ein schickes aber teures Vogelschutzgebiet 🙂

      23. Juni 2025
      |Reply
  3. Ein Zuhörer

    Ich erinnere mich, dass nach der Pleite Vorderheide II unbedingt die Revision der Gerichtsentscheidung angegangen werden musste. Hohe Kosten durch die Rechtsanwälte für dieses Verfahren. Wenn die Stadtverordenten nicht zugestimmt hätten, knappe Mehrheit war dafür, könne die EGH immense Forderungen stellen.
    Was sie nun versuchen.
    Also waren die Ausgaben seinerzeit ein Geschenk an die Anwälte und sonst nichts. Wird nun die EGH noch schnell beschenkt?

    22. Juni 2025
    |Reply
    • Besserwisser

      Dieser Kommentar ist inhaltlich nicht korrekt: Die Mehrheit der Stadverordneten hatte entschieden, nach Verlust des Rechtsstreits in erster Instanz KEINE Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Tatsächlich hat dann der Bürgermeister nach einer Sondervorschrift der Hessischen Gemeindeordnung das Votum überstimmt und selbst die Einlegung beauftragt. Ob das rechtmäßig war, wurde nie geklärt, weil die Stadtverorndeten hiergegen nicht vorgegangen sind.

      23. Juni 2025
      |Reply
  4. EinBürger

    Vorderheide II: Wir reden hier über private Grundstücke, die von Bauerwartungsland in hochpreisige Baugrundstücke umgewandelt werden sollten. Treibende Kräfte waren hier Frau Stang, Herr Winkler, die SPD, die CDU in Hofheim und später auch Herr Vogt. Hier wurden Verträge geschlossen, teure Zäune gebaut (gegen die Einwanderung von Echsen), Gutachten erstellt und viele Rechtsanwälte beauftragt.

    Es kann doch nicht sein, dass nun der Steuerzahler für diese Maßnahmen aufkommen muss! Die Stadtverordneten müssen dringend beschließen, die gesamten Kosten dieses Projektes zu 50 Prozent den Grundstückseigentümern (Spekulation) in Rechnung zu stellen, die anderen 50 Prozent den verantwortlichen Parteien und deren Vorsitzenden. Die Bürger der Stadt Hofheim hatten zu keinem Zeitpunkt einen Nutzen oder einen Mehrwert an diesem Projekt. Hier wurden, politisch gestützt, private Interessen(!) vertreten, und die dafür entstandenen Kosten soll nun die Allgemeinheit tragen.
    Die Anmassung von Herrn Vogt, nach Beschluss der Stadtverordneten das Projekt Vorderheide II nochmals durch Anwälte prüfen zu lassen, entbehrt jeder Sinnhaftigkeit. Die dadurch angefallenen Kosten der Rechtsanwälte wurden im übrigen niemals offen gelegt und sind im Etat der Stadt Hofheim untergegangen. In diese Kosten fließt ebenso hinein, dass die gesamte Stromversorgung des Kapellenbergs im Bereich Vorderheide II bereits erhöht wurde, um genügend Kapazitäten für das Neubaugebiet zu schaffen, die Steinberg-Schule wurde mit erheblichen Kosten ausgebaut (finanziert von Kommune und Bund), um für den Bedarf an Kindern bereits gerüstet zu sein.
    Man kann darüber denken, wie man möchte, der Steuerzahler und Bürger sollte diese Kosten nicht tragen!

    22. Juni 2025
    |Reply
    • Der Bodenrichtwert liegt da im Moment bei 8 Euro/qm, die Grundstücke sind unverkäuflich. Abgesehen davon, dass die Belastung der Eigentümer mit diesen Kosten rechtswidrig wäre, wie sollen die Leute das bezahlen.

      Ach so, ich vergaß: die Eigentümer sind ja Spekulanten, die muss man abkassieren.

      23. Juni 2025
      |Reply
      • MP

        Bodenrichtwert war vor vier Jahren 500 Euro/qm. meine Familie besitzt dort ein Grundstück seit mehreren Jahrzehnten (musste zwischendurch an die Stadt verkauft werden, da damals die Steinberg-Schule dort gebaut werden sollte, konnte dann durch den anderen Standort wieder zurückgekauft werden). Also nicht jeder Besitzer im besagten Gebiet ist ein Spekulant 😉

        23. Juni 2025
        |Reply
  5. Ein Artikel im gewohnten agit prop Stil des Newsletters, immer feste druff, Fakten stören nur.
    Vorderheide II ging schief, stimmt. Aber warum? Weil der hesss. VGH ein Vogelschutzgebiet konstruierte, dass es so gar nicht gibt. Das darf man nicht vergessen. Nicht vergessen darf man auch, dass es für das Baugebiet breite Unterstützung gab und Vogt nicht alleine für dieses Projekt steht. Vogt hat eine ganze Reihe von Fehlern gemacht, das Scheitern von Vorderheide II geht aber nicht allein auf sein Konto.

    Ich bin in Hofheim geboren und lebe hier. Die Vorderheide war unser Abenteuerspielplatz in den 60er Jahren. Ich bin mit meinem Opa und einem Handwagen auf die Streuobstwiesen gezogen, um Äpfel, Birnen usw. zu ernten. Natürlich bedauere ich, dass diese Landschaft durch Bebauung verschwand und finde die Bebauung in Vorderheide I furchtbar. Hofheim braucht aber zusätzliche Flächen für die Bebauung. Lücken schließen oder Abriß und Neubau wie am Kapellenberg allerorts zu sehen, reicht nicht. Es gibt Potential z.B. auf dem Polar Mohr Gelände, aber davon war bei der Konzeption von Vorderheide II nichts, nicht einmal andeutungsweise zu sehen.

    Falsch wird behauptet, es sei da um den Bau von Villen gegangen. Es war eine gemischte Bebauung mit Einfamilienhäusern und Doppelhäusern geplant. Die Bausünden aus Vorderheide I sollten sich eben nicht wiederholen.

    Um den Deal mit der Entwicklungsgesellschaft zu beurteilen, müsste man mehr Details kennen. True to his character versucht Vogt allerdings wieder mal mit dem Hinweis auf einen bereits geschlossenen Vergleich die Stadtverordneten zu erpressen. Das ist der eigentliche Skandal.

    23. Juni 2025
    |Reply
    • Thomas Ruhmöller

      Kurze Entgegnung mit Richtigstellung: Der Verwaltungsgerichtshof hat hier nicht etwas konstruiert, sondern er hat sich – wenn man das Urteil liest – sehr intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und kommt zu der Feststellung, dass es sich um ein faktisches Vogelschutzgebiet handelt. Kleines Zitat: „Die beschriebene Artenvielfalt, Ausstattung, Vernetzung, Lage und Hochwertigkeit des Naturraums und seine daraus resultierende herausragende Bedeutung für eine große Anzahl von Vogelarten führt nach allem in Verbindung mit der im gesamthessischen Vergleich hohen Brutpaardichte des Gartenrotschwanzes zu der Wertung, dass der Bereich zu den zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebieten für die Erhaltung dieser Art zählt. (…) Vielmehr sprechen alle aufgezeigten ornithologischen Kriterien für seine Unterschutzstellung. Damit erweist sich die Nichtmeldung des fraglichen Naturraums als Vogelschutzgebiet als fachwissenschaftlich nicht haltbar.“

      Mit der Formulierung „Villen“ habe ich verkürzt wiedergegeben, was die Richter im Urteil schrieben: „Mit der somit geplanten Schaffung einer im Gesamtkontext vergleichsweise geringen Zahl an Wohneinheiten, die überdies auf gehobene Wohnstandards abzielt, wird lediglich der Bedarf einer kleinen Bevölkerungsgruppe angesprochen und abgedeckt.“ Insgesamt ziele die Planung darauf ab, „dass keine hohen Wohndichten entstehen, sondern großzügige Freiflächen das Wohngebiet prägen“.

      Aber wir wollen hier ja nicht das Urteil aufarbeiten. Sie bescheinigen dem Bürgermeister „eine ganze Reihe von Fehlern“. Sie sind Rechtsanwalt und werden das einschätzen können: Sie schreiben auch, Vogt versuche “die Stadtverordneten zu erpressen”.

      Dem ist nichts hinzuzufügen.

      23. Juni 2025
      |Reply
      • Na ja
        faktisches Vogelschutzgebiet… das ist eine Konstruktion, hätte die Stadt bei Beschluss des Bebauungsplans ahnen können, dass ein “faktisches” Vogelschutzgebiet vorliegt…. eher nicht.

        das waren keine Villen, sondern vielmehr eine aufgelockerte Bebauung die da geplant wurden, wie gesagt, man wollte die Fehler aus dem BPlan Vorderheide I nicht wiederholen, wo Objekte mit 8 Eigentumswohnungen neben einer Villa im norddeutschen Stil stehen.

        23. Juni 2025
        |Reply
      • Peter Braun

        👍

        23. Juni 2025
        |Reply
    • Gretel

      Also mal ganz ehrlich: wenn ich im Screenshot der ehemaligen Darstellung der EGH lese, dass Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Stadtvillen gebaut werden sollen, und dazu nochmal individuelle Eigenheime in hoher Qualität verwirklicht werden können, dann stelle ich mir hier keinen sozialen Wohnungsbau vor.
      Also nicht das, was in Hofheim – und andernorts – wirklich nötig wäre.
      Alten Hofheimern, wie ich auch eine bin, war immer klar, dass die Vorderheide II ein Baugebiet für sehr solvente Personen ist – ein Villengebiet!
      Dass es sich um eine Vogelschutzgebiet handelt, konnte man eigentlich schon immer mit eigenen Ohren und mit Augen für die Natur feststellen.
      Schade, dass das heute immer erst durch wissenschaftliche Untersuchungen festgestellt werden muss.
      Mir scheint, dass man in den 60er-Jahren doch etwas mehr gesunden Menschenverstand hatte als heute.
      Man hat von der Landschaft gelebt, sie aber auch wertgeschätzt und weniger ausgebeutet.
      Ich persönlich bin dankbar, dass mit der Vorderheide II ein wunderbares Stück Natur erhalten geblieben ist.
      Meine Großeltern hatten einen Garten in der Vorderheide I, in dem ich als Kind sehr schöne Tage verbracht habe.
      Schweren Herzens mussten meine Großeltern bei Entstehung des Baugebietes diesen verkaufen. Mir gefällt das bebaute Gebiet Vorderheide I auch nicht.
      Und übrigens: ich lese lieber mal Klartext statt der gemäßigt formulierten Artikel in der Presse.
      Auch wenn hier etwas provokanter formuliert ist, bleibt der Autor doch immer aufs Thema fokussiert und liefert Fakten, die ich in der Presse vermisse.

      23. Juni 2025
      |Reply
  6. Dipl.-Ing. Silvia Stengel

    Eigentlich sollte jeder Vertrag eine „Force-Majeure-Klausel“ zur höheren Gewalt haben, in der Regelungen für diesen Fall vereinbart werden.
    Es liegt dann in der Beweispflicht des Leistungspflichtigen, den Tatbestand der höheren Gewalt nachzuweisen. Jedoch ist in der Regel ein Gerichtsurteil KEINE höhere Gewalt, da es ein rechtlicher Akt und keine unvorhersehbare Naturerscheinung ist.

    Demnach sieht der Verhandlungsspielraum für die Stadt im Vertragsrecht eher schlecht aus. Bereits geleistete Leistungen müssen sowieso gezahlt werden. Zudem besteht das Recht auf Entschädigung der entgangenen AGKs (Allgemeine Geschäftskosten) und dem leistungsbezogenen Gewinn. Durch Offenlegung der Urkalkulation lassen sich diese Kosten nachvollziehbar berechnen. Ein ganz normales Vorgehen bei Mindermengen oder Vertragsaufhebung durch den AG, wenn der AN keine Mitschuld trägt.

    Der Fehler liegt also weit in der Vergangenheit, als man das Gebiet erstmalig bezüglich der schon damals geltenden FFH-Richtlinie (FFH-Verträglichkeitsprüfung) geprüft hat oder hätte prüfen müssen. Die Pflicht zur Prüfung nach „faktischen Vogelschutzgebieten“, auch wenn sie nicht als solche ausgewiesen sind, liegt bei der Kommune. Daher wird auch eine Klage gegen das Land nicht erfolgversprechend sein.

    Es werden hier nun also Fehler aus einer nicht sauber durchgeführten Voruntersuchung bzw. den nicht ausreichend ausgearbeiteten Schutzmaßnahmen für die betroffene Art ausgebadet,

    Da kann man jetzt nur noch den geringsten möglichen Betrag verhandeln, der der Projektfirma nach Vertragsrecht nun mal als Entschädigung zusteht. (Paragraph 37 VGV). Ob einem das gefällt oder nicht.

    Da der AN nachweisen muss, welcher Schaden ihm durch die Vertragsauflösung / Wegfall von Leistungen tatsächlich entstanden ist, sollten die Stadtverordneten zumindest diese, durch die Fachabteilung/ Nachtragsstelle/ Rechtsanwälte geprüfte Aufstellung als Nachweis zu sehen bekommen, um nach bestem Gewissen abstimmen zu können.

    Ggf. kann durch anderweitige zusätzliche Aufträge (solange sie vergaberechtskonform sind!) die Entschädigungssumme reduziert werden, da dann der entgangene Gewinn reduziert wird und eine Ausgleichsrechnung vorgenommen werden kann.

    Bei den Summen die im Raum stehen, wird das natürlich schwer. Wobei mir die Entschädigungssumme für einen Honorarvertrag recht hoch vor kommt, da man eigentlich immer nur stufenweise beauftragt und der AN kein Anrecht auf Beauftragung der zweiten Stufe hat. Hier gab es ggf. Versäumnisse in der Vertragsgestaltung- also alles in allem eine komplexe Angelegenheit für die die Stadtverordneten zur Nachvollziehung sicher mehr Zeit benötigen, was aus nachvollziehbaren Gründen eine Fristverlängerung beim Schiedsgericht begründet.

    Fazit: Fristverlängerung beantragen und genau prüfen!

    23. Juni 2025
    |Reply
    • Peter Neumeyer

      Hervorragende Analyse und Darstellung der tatsächlichen Gegebenheiten. Wenn Verträge mit voraussehbarer (auch vermögenswerter) Tragweite und eventuell rechtlich/sachlich nicht gut zu kalkulierendem Ausgang geschlossen werden, steht am Ende eine regelmäßig vertragliche Ausgleichregelung, die den erkennbaren Interessen der Beteiligten Rechnung tragen muss. Den Stadtverordneten sollte binnen angemessener, eher kurzer Frist Gelegenheit geben werden, diese Interessenlage zu prüfen und zu würdigen. Dazu gehört auch eine Würdigung des angestrebten Vergleichs, auf dessen Angemessenheit hin.

      23. Juni 2025
      |Reply
      • Dipl.-Ing. Silvia Stengel

        👍 genauso siehts aus.
        Es bleibt den Stadtverordneten nur die Prüfung ob die Höhe der geforderten Entschädigung bzw. der Vergleich angemessen ist
        oder das Vertrauen, dass das Bestmöglichste für die Stadt ausgehandelt wurde.

        Beim Beschluss für die Bebauung der Vorderheide wurde damals ja anscheinend auch blind vertraut ohne die Richtigkeit der Vorprüfungen in Frage zu stellen, trotz bekannten Streuobstwiesen und Biotopen.

        Alles können Stadtverordnete im Ehrenamt auch nicht nochmal prüfen, bei großen Bauvorhaben sollte aber immer genauer hinterfragt werden.

        23. Juni 2025
        |Reply
  7. Dipl.-Ing. Silvia Stengel

    Was aus dem HK-Newsletter falsch rüberkommt, ist jedoch, dass Bürgermeister Christian Vogt hier für alles gerade stehen muss. Dabei sind es Vorplanungsfehler aus der Vergangenheit, die nun so gut wie möglich abgewiegelt werden müssen.

    Auch unser zukünftige Bürgermeister wird Fehler der Vergangenheit – vielleicht zu Marxheim 2- ausbaden müssen. Trägt er dann auch die Schuld?

    Zudem ist kein Geld der Welt umsonst ausgegeben, wenn das Ergebnis der Untersuchungen ist, das wertvoller Boden, Fauna, Flora erhalten bleibt!

    Dann ist dies eben der Preis dieser Erkenntnis!
    Hätte man natürlich in einem objektiveren Abwägungsprozess auch früher entscheiden können….

    23. Juni 2025
    |Reply
    • Thomas Ruhmöller

      Da haben Sie etwas grundsätzlich falsch verstanden, liebe Frau Stengel. Der Bürgermeister wird keineswegs für Planungsfehler der Vergangenheit verantwortlich gemacht. Davon war nie und nirgends die Rede. Es geht um Vogts aktuelles Verhalten gegenüber den gewählten Stadtverordneten.

      Wenn Millionenforderungen eines Unternehmens gegen die Stadt Hofheim im Raum stehen, dann sollten die Stadtverordneten doch eigentlich so schnell wie möglich informiert werden, oder? Hier wurde die Stadt vor ein Schiedsgericht gezerrt – und kein Stadtpolitiker erfuhr davon. Ein ausgehandelter Vergleich blieb im Rathaus liegen – auch davon erfuhren die Stadtverordneten erst einmal nichts.

      Erst am letzten Freitag wurde eine entsprechende Magistratsvorlage auf die städtische Website in das „Ratsinformationssystem” gestellt, wo sie kaum auffällt. Bereits übermorgen, in der Stadtverordnetenversammlung am Mittwochabend, sollen die Stadtverordneten eine Entscheidung treffen. Sie sollen über eine Millionenausgabe befinden, ohne alle Details zu kennen: Wie absurd ist das denn?

      Wenn die Stadtverordneten nach umfassender Information und kritischer Überprüfung aller Fakten zu dem Ergebnis kommen würden, dass 1,3 Millionen gezahlt werden müssen, wäre das zu akzeptieren, keine Frage. Wenn der Bürgermeister ihnen jedoch kurzfristig und ohne Offenlegung der Details eine Entscheidung abverlangt, ist das unseriös – und übrigens auch verantwortungslos gegenüber Hofheim.

      23. Juni 2025
      |Reply
      • Dipl.-Ing. Silvia Stengel

        Das die Entscheidungsfrist zu kurz ist, sehe ich auch so – aber so eine Frist kann mit entsprechender Begründung immer verlängert werden, und das sollte man tun, um den Stadtverordneten die Zeit zu geben, alles nachvollziehen zu können.

        Warum eine Verhandlung vom Mai erst jetzt auf die Tagesordnung kommt, kann ich nicht beurteilen – die Vorgänge mit Unterschriftengang können im öffentlichen Dienst aber aus eigener Erfahrung manchmal länger dauern, und es muss daher nicht einmal ein Vorsatz vorliegen. Dieses wird aber im Newsletter unterstellt.

        Durch eine Beantragung der Fristverlängerung beim Schiedsgericht, könnte dieser Missstand aber behoben werden.

        23. Juni 2025
        |Reply
  8. Ohne am Verfahren beteiligt gewesen zu sein, will ich das Augenmerk auf zwei Punkte legen: Wenn 5,5 Mio eingeklagt sind und 1,3 Mio gezahlt werden, müssten die Kosten des Scheidsverfahrens eigentlich gequotelt werden (§ 92 ZPO). Danach müsste die Stadt nur ein Viertel der Verfahrenskosten (Anwäte und Schiedsgericht) übernehmen und die Kläger drei Viertel. Die Stadtverordneten sollten prüfen, warum hier in Ziffer 4 etwas Abweichendes vereinbart wurde.

    Zum Zweiten: Sofern sich die Stadtverordneten nicht unter Zeitdruck setzen lassen wollen, bedeutet dies, dass sie JETZT nicht zustimmen müssen, sondern allenfalls, nachdem sie vollständig informiert wurden. Dann muss der Bürgermeister grundsätzlich den Vergleich widerrufen. Möglich wäre aber auch – sofern es am Zeitdruck liegt – dass man sich mit der Gegenseite darauf einigt, die Widerrufsfrist zu verlängern, damit die StVV eine wohlüberlegte Entscheidung treffen kann. Nachdem das Drama so viele Jahre gedauert hat, wird es auf drei weitere Monate mutmaßlich auch nicht mehr ankommen.

    Anschließend müssten dann aber die Fraktionen “ans Arbeiten kommen”. Denn ob diese Einigung ein für die Stadt guter oder schlechter Deal ist, kann nur derjenige beurteilen, der folgende Dokumente kennt und verstanden hat
    a) den Ausgangsvertrag
    b) den Schiedsantrag
    c) die Forderungsaufstellung der Entwicklungsgesellschaft
    d) die Argumentation der Stadt zur Abwehr der Forderung.

    Um diese Arbeit zu verhindern, gibt es die Stellungnahme des eigenen Rechtsanwalts, die der Magistrat in seiner Vorlage wiedergegeben hat.

    Schließlich muss jede/r einzelne Stadtverordente entscheiden, ob er anhand der im Antrag weitergegebenen Begründung das Risiko in Kauf nehmen möchte, dass die Entwicklungsgesellschaft die Stadt auf eine Forderung in Höhe mehrerer Millionen verklagt, also ob er meint, dass die Stadt eine solche Klage erfolgreich abwehren könnte. Wenn aber schon das Schiedsgericht durchblicken lässt, dass die Forderung nicht belegt ist, könnte man es gelassen auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Dieser wäre schon “gewonnen”, wenn die Stadt am Ende weniger als 1,3 Mio zahlen müsste. Erst Recht, wenn eine Klage abgewiesen würde.

    Nicht zu übersehen ist der Hinweis, dass noch € 160.000 offenstehen, die auf jeden Fall gezahlt werden müssen.

    23. Juni 2025
    |Reply
    • Barbara Grassel

      Die aufgeführten Dokumente b) bis d) kennen wir Stadtverordneten nicht. Vielleicht erhalten wir sie morgen in der Sondersitzung als Tischvorlage. Und der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist gemäß den Vereinbarungen von 2010 und 2015 (Vorlage 2009/144 und 2015/183) ausgeschlossen!

      23. Juni 2025
      |Reply
  9. Der der alles weiß

    Wer weiß, wie viel Humbug vom Noch-Bürgermeister Vogt noch auftaucht?

    23. Juni 2025
    |Reply
  10. Stefan

    Eine tolle und lehrreiche Diskussion. Wunderbar, dass diese mittels des HK-Newsletters möglich wird. Lieber ein flotter Stil als die große Leere ohne Informationen.

    23. Juni 2025
    |Reply
  11. Eines vielleicht noch: wenn der Widerrufsvergleich (dh. der Vergleich ist bereits abgeschlossen, kann aber von einer oder beiden Parteien widerrufen werden) auf Vorschlag des Schiedsgerichts geschlossen wurde, sollte man den Vergleich nicht platzen lassen.
    Schiedsgerichtsverfahren werden viel häufiger als die Verfahren vor den ordentlichen Gerichten durch Vergleich beendet. Ich habe es mehrfach erlebt, dass ein Schiedsspruch so ergeht wie es der Vergleichsvorschlag des Schiedsgerichts vorsah, wenn dieser Vorschlag vorher durch Parteien abgelehnt wurde. Nur entstehen dann – je nach Schiedsgerichtsvereinbarung – zusätzliche Kosten für den Schiedsspruch und Schiedsverfahren sind in der Regel deutlich teurer als Verfahren vor den ordentlichen Gerichten.
    Warum Bürgermeister Vogt bis kurz vor Ablauf der Frist wartet, um die Stadtverordnetenversammlung zu informieren, versteht nur er selbst.

    24. Juni 2025
    |Reply
  12. Lügenbaronessa

    An irgend einer Stelle werden hier die Stadtverordneten und die Bürger vom Bürgermeister ver****scht: Vogt hatte sich im Jahr 2022 über den Beschluss der StVV “keine Nichtzulassungsbeschwerde” hinweggesetzt. In der Pressemeldung zu seiner Beanstandung hatte er zwei Argumente gebracht:
    – nur so könne man beim Land Rückforderungen stellen
    – nur so könne man verhindern, dass die Entwicklungsgesellschaft Schadenersatz von der Stadt verlangen kann.

    Wenn er daran glaubte, dann muss er jetzt den Vergleich ablehnen. Denn er hat uns doch weisgemacht, es gäbe dann keine Ansprüche der EGH, wenn das Bundesverwaltungsgericht den Bebauungsplan endgültig kippt.

    Also, entweder hat er bei der Beanstandung nicht die Wahrheit gesagt – oder heute.

    Leider ist die Pressemeldung “Bürgermeister beanstandet und erhält Rückendeckung vom Magistrat” aus dem März 2022 nicht mehr auffindbar.

    24. Juni 2025
    |Reply

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