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Hattersheimer Straße und Gewerbegebiet Diedenbergen: Die Beschlüsse im Wortlaut

Gepostet in Allgemein

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Die Beschlüsse aus der Sondersitzung von Hofheims Stadtverordneten zur Wohnbebauung an der Hattersheimer Straße und zum Gewerbegebiet in Diedenbergen liegen jetzt vor. Die Stadtverwaltung hat das Sitzungsprotokoll auf ihrer Webseite veröffentlicht. Beide Beschlüsse werden in den nächsten Jahren noch für viele Diskussionen sorgen. Da das Thema bereits jetzt auf breites Interesse stößt – abzulesen an den Zahlen der Seitenaufrufe dieser Webseite – veröffentlichen wir die Beschlüsse im Wortlaut.

UPDATE: Die Stadtverwaltung hat zu den Beschlüssen der Stadtverordneten jetzt sogar eine extra Pressemitteilung herausgegeben. Einen wichtigen dritten Beschluss aus der Sondersitzung unterschlägt sie allerdings: Darauf macht die Linke Barbara Grassel aufmerksam und nennt die Entscheidung in den Kommentaren (unter dem Bericht). Sie betrifft das geplante Mega-Möbelhaus – es soll wohl kommen dürfen.

Beschluss zum Bebauungsplan Hattersheimer Straße

  1. Der Bebauungsplan Nr. 152 „Hattersheimer Straße“ ist aufzustellen. Ziel ist die Entwicklung des Gebietes mit dem Schwerpunkt Wohnen / Mischgebiet.
  2. Die konkreten Ziele der Gebietsentwicklung und die Grundlagen des städtebaulichen Vertrages mit der Projektverwaltungsgesellschaft Horn, wie beispielsweise der Anteil des bezahlbaren Wohnraums oder Möglichkeiten zu Förderung der sozialen Infrastruktur sollen zunächst im geplanten Arbeitskreis fraktionsübergreifend erarbeitet werden und werden dann durch die Stadtverordnetenversammlung in nicht öffentlicher Sitzung festgesetzt.
  3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird entsprechend des anliegenden Lageplans begrenzt. 
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Bebauungsplankonzept zu erarbeiten, das Maßnahmen zum Schutz des Klimas, wie Schwammstadt, erneuerbare Energien, Begrünung und Lichtemission, verbindlich festsetzt.
Hattersheimer
Polar Mohr hat sein Betriebsgelände verkauft: Hier will der Kelkheimer Investor Horn einige Hundert Wohnungen hinsetzen.
  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit am Planverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist anhand des vom Magistrat beschlossenen Plankonzepts durchzuführen und wird der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
  2. Nach Beschluss des Plankonzepts durch die Stadtverordnetenversammlung soll dieses der Öffentlichkeit in einem Bürgerforum vorgestellt werden.
  3. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, sofern notwendig einen Antrag zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP 2010) beim Regionalverband FrankfurtRheinMain zur flächenhaften Darstellung einer geeigneten Baufläche an dem unter Punkt 1 genannten Standort zu stellen.
  4. Der Magistrat wird gebeten, nach einem Ortstermin mit den Mitgliedern des Ausschusses für Planung, Bauen, Umwelt und Verkehr Vertreter der Projektverwaltungsgesellschaft Horn in die nächstmögliche Sitzung des Ausschusses für Planung, Bauen, Umwelt und Verkehr einzuladen. Im Rahmen dieser Sitzung soll der Projektverwaltungsgesellschaft Horn die Möglichkeit gegeben werden, ihre Ideen für das Plangebiet vorzustellen, um frühzeitig mögliche Differenzen mit den Zielvorstellungen der Stadtverordnetenversammlung aufdecken und ausräumen zu können.
  5. Im Ausschuss für Planung, Bauen, Umwelt und Verkehr wird ein Dauertagesordnungspunkt „Entwicklungen Hattersheimer Straße“ eingerichtet, welcher dazu dient, die Stadtverordneten und die Öffentlichkeit fortwährend über Entwicklungen zu informieren.

Beschluss zum Bebauungsplan Gewerbepark In der Lach

  1. Die Stadt Hofheim verfolgt unter anderem das Ziel, die Arbeitsplätze von Polar Cutting Technologies in Hofheim zu erhalten.
  2. Der Magistrat wird gebeten, alle zur Verfügung stehenden Gewerbeflächen Hofheims einer intensiven Prüfung zu unterziehen, ob sie für eine Ansiedelung von Polar Cutting Technologies geeignet sind.
  3. Sollte es aktuell keine für Polar Cutting Technologies geeigneten Gewerbeflächen in Hofheim geben, wird der Magistrat gebeten, einen Antrag auf Zielabweichung von den Zielen des Regionalen Flächennutzungsplans/Regionalplans 2010 (RegFNP) zur Realisierung gewerblicher Bauflächen zu stellen. Dabei ist aufgrund der Lage außerhalb des Vorranggebietes Siedlung sowie des Vorranggebiets Industrie und Gewerbe insbesondere von der Freiraumfestlegung des Vorranggebiets Regionaler Grünzug und des Vorranggebiets für Landwirtschaft sowie von den einzelhandelsbezogenen Zielen des RegFNPs abzuweichen.Soweit das Vorhaben auch eine Abweichung von Zielen des Landesentwicklungsplans (LEP) erfordert oder ergänzend ein Raumordnungsverfahren notwendig wird, sind diese ebenfalls zu beantragen.
  4. Weiterhin wird der Magistrat unter diesen Umständen gebeten, einen Antrag zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP 2010) beim Regionalverband Frankfurt RheinMain zur flächenhaften Darstellung von Bauflächen für die genannte Nutzung gewerbliche Baufläche sowie für die geplante Verbindungsstraße, zu stellen. Einer Rückgabe der in der Vorlage genannten geplanten Baugebietsflächen des RegFNP 2010 wird zugestimmt. Sofern diese Flächen nicht ausreichen, ist die Liste durch die Stadtverordnetenversammlung zu ändern und/oder zu ergänzen.
Gewerbegebiet
So stellt sich die Stadt das Gewerbegebiet in Diedenbergen vor: Im Zentrum soll ein riesiges Möbelhaus („Höffner“) entstehen, drumherum sollen Gewerbebetriebe – unter anderem Polar Mohr – angesiedelt werden.
  1. Unter diesen Bedingungen ist der Bebauungsplan Nr. 151 „Gewerbepark In der Lach“ aufzustellen. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung gewerblicher Bauflächen auf Flächen in der Gemarkung Diedenbergen sowie die Realisierung einer Verbindungsstraße zwischen der L 3264 und der K 785. Der Geltungsbereich umfasst Teile der Gemarkung Diedenbergen in den Fluren 36, 37 und 38 in einem Bereich nördlich bzw. nordöstlich der Autobahnanschlussstelle Diedenbergen.
  2. Unter diesen Umständen wird der Magistrat gebeten, ein Bebauungsplankonzept zu erarbeiten und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
  3. Der Magistrat wird gebeten, Vertreter der Krieger Grundstücksgesellschaft in eine Sitzung des Ausschusses für Planung, Bauen, Umwelt und Verkehr einzuladen. Im Rahmen dieser Sitzung soll der Krieger Grundstücksgesellschaft die Möglichkeit gegeben werden, ihre Ideen für den Gewerbepark vorzustellen.
  4. Im Rahmen des unter diesen Umständen durchzuführenden Verkehrsgutachtens sollen die Auswirkungen des Gewerbeparks auf die Verkehrslage in Diedenbergen, insbesondere die Gesamtlänge der Casteller Straße, überprüft werden.
  5. Im Ausschuss für Planung, Bauen, Umwelt und Verkehr wird ein Dauertagesordnungspunkt „Entwicklungen In der Lach“ eingerichtet, welcher dazu dient, die Stadtverordneten und die Öffentlichkeit fortwährend über Entwicklungen zu informieren.
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3 Kommentare

  1. Friedhelm König

    „gebeten, alle zur Verfügung stehenden Gewerbeflächen Hofheims einer intensiven Prüfung zu unterziehen, ob sie für eine Ansiedelung von Polar Cutting Technologies geeignet sind.“

    Darüber lacht der Bürgermeister heute noch! Das Parlament bittet… wie ein Kind um ein Eis beim Venezia. Papa kann auch nein sagen.

    „Geeignet“… ja tschuldigung, wir ham mal geschaut…, war halt leider nicht so geeignet. Ham wir Euch ja schon vorher gesagt, wa?

    20. März 2023
    |Antworten
  2. Barbara Grassel

    Ein Beschluss fehlt:
    Stadtv. Dr. Grassel stellt folgenden Antrag:

    „Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihren Beschluss vom 25.04.2007, wonach die Ansiedlung eines großflächigen Möbelmarktes verhindert werden soll.“

    Abstimmung über den Antrag von Stadtv. Dr. Grassel:

    – 16 dafür –
    – 19 dagegen –
    – 7 Enthaltungen –

    Damit ist der Antrag abgelehnt.

    20. März 2023
    |Antworten

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