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Es ist entschieden: L 3011 vor Lorsbach wird für ein Jahr voll gesperrt

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Die Nachricht kam an diesem Freitag um 13.30 Uhr an: „Im Zusammenhang mit der notwendigen Erneuerung einer Stützwand an der Landesstraße L 3011 kurz vor Hofheim-Lorsbach kann die Klärwerksumfahrung nicht realisiert werden.“ Das teilte die Landesbehörde Hessen Mobil mit. Damit ist klar: Aller Kampf war vergebens, die Landstraße zwischen Hofheim und Lorsbach wird für ein Jahr komplett gesperrt. Die Entscheidung steht jetzt unumstößlich fest.

Die Menschen in Lorsbach haben monatelang dafür gekämpft, dass die Vollsperrung verhindert wird, auch Hofheims Verwaltung setzte sich dafür ein. Doch die Entscheidung, die sich längst angedeutet hatte, war jetzt nicht mehr zu vermeiden. Die Verhandlungen mit dem benachbarten Grundstückseigentümer – einem Reiterhof – wurden für gescheitert erklärt.

Die Mitteilung von Hessen Mobil hat folgenden Wortlaut:

„Für die Umfahrung während der Bauzeit ist die Inanspruchnahme zusätzlicher privater Flächen zwingend notwendig. Über diese Bereiche sollte eine einspurige Ausweichstrecke gebaut werden. Nach mehrmonatigen intensiven Verhandlungen hat sich aber herausgestellt, dass die Flächen seitens der privaten Grundstückseigentümer nicht zur Verfügung gestellt werden können.

Zunächst hatte Hessen Mobil Ende vergangenen Jahres diesbezügliche Gespräche geführt, die bis Dezember zu keinem Ergebnis geführt hatten. Anschließend setzte die Stadt Hofheim seit Januar die Verhandlungen fort. Auch diese blieben ohne Ergebnis. Mehrmals hatte Hessen Mobil der Stadt Fristen verlängert, um die Klärwerksumfahrung bis zuletzt doch noch zu ermöglichen. Auch der Baubeginn war dafür nochmals verschoben worden.

L 3011: Bauarbeiten beginnen im März 2023

Ohne diese erforderlichen Flächen für den Zeitraum der Bauarbeiten liegen die Voraussetzungen für Verkürzung der unvermeidbaren Dauer einer Vollsperrung nicht vor. Nach Prüfung sämtlicher Alternativen kann die Sanierung der Stützwand daher nur unter Vollsperrung der L 3011 zwischen Lorsbach und Hofheim erfolgen. Hessen Mobil wird weiterhin intensiv alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Dauer der Vollsperrung auf das absolute Mindestmaß zu reduzieren.

Markus Schmitt, Dezernatsleiter Planung und Bau Südhessen: ,Hessen Mobil hat die Planung erweitert und gemeinsam mit der Stadt Hofheim in den vergangenen Wochen und Monaten in intensiven Gesprächen nach einer Lösung gesucht, um die Klärwerksumfahrung umzusetzen. Wir bedauern sehr, dass die Voraussetzungen für ein Planänderungsverfahren nicht vorliegen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist ein weiterer Aufschub der dringend notwendigen Stützwandsanierung nicht zu verantworten.

Die Stützmauer im Zuge der L 3011 befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand, so dass sie dringend zeitnah erneuert werden muss. Die bauvorbereitenden Arbeiten haben bereits begonnen.

Der Baubeginn für die eigentliche Stützwanderneuerung erfolgt im März 2023. Die Erneuerung der Stützwand ist außerdem Voraussetzung für den geplanten Bau eines Radwegs entlang der L 3011 zwischen Hofheim und Lorsbach.“

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12 Kommentare

  1. Rolf Vreden

    Das war doch zu erwarten. Die gescheiterten Verhandlungen beruhen wiohl auf finanziellen Gründen, fehlender Kompromissbereitschaft und dem leidigen Naturschutz, sowie planerischer Einfallslosigkeit von Behörden. Damit ist das Aus der Tankstelle, der Apotheke und dem Kiosk vorprogammiert. Lorsbachs Infrastruktur ade. Dank Hessen Mobil, die von unseren Steuergeldern finanziert werden.

    8. April 2022
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  2. Einer

    Ich kann den Landwirt gut verstehen.

    Es muss jetzt endlich einer bei, der die Aussagen von Hessen Mobil hinsichtlich der dauerhaften Verrohrung des Mühlgrabens in Frage stellt und die Sache fachlich mit der Naturschutz- und Wasserbehörde verhandelt.

    Ich denke Hessen Mobil schiebt die Gründe der Behörden vor um nicht neu planen zu müssen…..

    Da hilft alles nix, an der Stelle muss endlich Butter zu den Fischen…..

    8. April 2022
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  3. Ein Ansässiger

    Kann man aufgrund der Sperrung Schadensersatzansprüche bedingt durch erheblichen Umweg (längere Fahrtzeiten + Verbrauch), drastische Senkung der Laufkundschaft (Durchfahrtsverkehr) etc. für ansässige Gewerbe geltend machen? Gibt es dazu ggfs. die Möglichkeit einer Sammelklage? Weiß Jemand ggfs. schon von existierenden Vereinigungen/ Fällen zu dieser Angelegenheit?

    Wie einer der Vorredner schon erwähnte, wird dies für die ansässigen Gewerbetreibenden einen massiven Wettbewerbsnachteil mitsichbringen, welcher in dem ein oder anderen Fall sicherlich bis hin zur kompletten Aufgabe der Tätigkeit und damit zur Zerstörung der Existenzgrundlage führen wird, da nicht mehr rentable oder bis auf (fast) 0 heruntergefahren.

    8. April 2022
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    • Steffen

      Um erfolgreich klagen zu können, muss ein Schaden beziffert werden können.

      9. April 2022
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  4. Habe Ich

    Die Vollsperrung ist eine Katastrophe für Lorsbach!
    Die zusätzlich benötigte Fläche wurde vom Reiterhof sowieso weitestgehend nicht aktiv genutzt. Und die wenige Stellfläche, welche noch zum Unterstellen für Geräte genutzt wird, hätte gut am Bach, wo eh schon der Strohanhänger steht, für diese Zeit Platz gefunden.

    8. April 2022
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  5. Aja

    Die Fläche wird sehr wohl für den Auslauf der Pferde genutzt. Diese Paddocks hätten seitens des Betreibers auf den Lagerplatz auf der anderen Bachseite verlegt werden. Das Lager kann aber nicht durch die nicht mehr nutzbaren Paddockflächen verwendet werden, da nicht befahrbar mit den Erntemaschinen.

    Daher wollte der Betreiber Ausgleichsflächen für die entfallene Lagerfläche. Diese konnte die Stadt nicht in ausreichender Fläche garantieren und eine Anteil an der Finanzierung einer Lagerhalle könnte auch nicht gezahlt werden.

    Ich kann dann Betreiber gut verstehen ….

    8. April 2022
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  6. Das kann was werden

    Bleibt zu hoffen, daß dem Betreiber des Reiterhofes nicht auch die Kundschaft wegen zu großer Umwege davonläuft. Dann hätten wirklich alle verloren. 2.Problem – viele Autofahrer müssen sich eine Ausweichstrecke suchen. Nicht wenige werden durch Kelkheim fahren. Dort steht man heute bereits zu Stoßzeiten bis zu 20 Minuten wartend aus Fischbach heraus zum Bahnübergang.

    9. April 2022
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  7. Macbeth

    Ich bin der Meinung, dass hier das Gemeinwohl der Anwohner gegenüber den Patikularinteressen des Reiterhofes unzureichend berücksichtigt wird. Der Reiterhof ist ein Gewerbebetrieb, der durch Ablehnung mehrere andere Gewerbetreibende und die Einwohner erheblich benachteiligt, wenn nicht sogar gefährdet.
    Die Verlagerung des Reiterbetriebes in benachbarte Betriebe ist möglich.
    Die Diskussion um die Lagerhalle ist eine Farce, da meistens die Mehrzahl der Geräte draussen stehen.
    Der Magistrat muss hier in Abwägung von Partikularinteresse und Gefährdung des Gemeinwohls eine Enteignung in Betracht ziehen, ansonsten macht er sich im Falle von zeitkritischen Notfalleinsätzen mitschuldig an evtl dafurch verursachten Todesfällen.

    9. April 2022
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    • @Macbeth

      Wie soll der Reitbetrieb denn in andere Betriebe verlegt werden ?

      Der Betreiber lebt von den Einstellern, die für die Versorgung der Pferde zahlen. Wenn die Einsteller woanders hingehen, bleiben die Einnahmen weg.

      Der Betreiber hat bereits Land abgegeben um einen eventuellen Bau des Radweges zu ermöglichen und wird stetig weiter eingeengt.

      Er war sogar kooperativ seine Paddocks unter für ihn Mehraufwand auf die andere Seite zu verlegen (mehr Laufweg, höhere Arbeitszeit), wenn nur die Stadt einen sicheren Stand für seine Geräte in der Erntezeit bietet. Diese stehen in der Saison draußen, aber in der Nähe des Hofes und können so kaum gestohlen werden. Außerorts wäre eine Halle von Nöten, um Diebstähle zu verhindern.

      Als Ausgleich seitens Hessen Mobil oder der Stadt ist es wohl kaum zu viel verlangt das Darlehen für eine Lagerhalle teil zu finanzieren. Zumal auf lange Sicht dort eh Aussieldlung droht….

      Alle vorherigen Missstände haben auch die Stadt und/oder Hessen Mobil bzw beteiligte Behörden zu verantworten !!! (Verrohrung etc

      10. April 2022
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  8. Einer

    Ich kenne den Reiterhofbesitzer nicht und fahre immer nur dran vorbei…

    Aber eines ist klar, er soll hier dafür herhalten, das Unvermögen von

    – Hessen Mobil
    – Naturschutzbehörde
    – Wasserbehörde
    – Stadt Hofheim
    – Eigentümer des Mühlbachs
    – Eigentümer des anschliessenden Geländes (Bahn)

    auszugleichen. Das kann doch nicht sein.

    Der Mühlbach sollte nicht vorübergehend, sondern dauerhaft auf 200 m verrohrt werden.
    Die Flächen müssen erworben werden. Es muss eine ordentliche Strasse mit einem ordentlichen Fahrradweg gebaut werden.

    Das kann doch kein Problem sein.

    Der Pferdehofbesitzer soll nun herhalten, nachdem alle anderen versagt haben, und wird dafür auch noch bedrängt, das kann doch nicht sein…

    10. April 2022
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  9. DererVonZiethen

    Wird die Lorsbacher Str. wirklich gesperrt, gibt’s morgens, da bin ich mir sicher, sogleich den „Schleichverkehr“ Ortskundiger durch die kleine Münsterer Straße in Richtung der Waldgaststätte Gundelhard, kurz davor rechts den Königsteiner Weg, dann kurz danach links bergab zur Viehweide und weiter nach Hofheim über die Reifenberger Straße. Sind nur ca. 8,5km. Da wird auf Dauer auch die eine eiserne Schranke nix dran ändern.
    Der Weg über Kelkheim nach Hofheim wäre mit 17km gut doppelt so lang.
    Man könnte ja auch von Lorsbach über Langenhain, an dem XXL-Restaurant „Waldgeist“ vorbei nach Marxheim bis Hofheim fahren. Sind auch nur 9 KM. Wobei vorher der direkte Weg Lorsbach-Hofheim ja nur 4,9km betrug und nur weniger als die halbe Zeit dieser Alternative brauchte…

    10. April 2022
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  10. Barbara Grassel

    Auch wenn die Weigerung des Reiterhof-Betreibers, eine Umfahrung über sein Grundstück zuzulassen, weil die Bauzeit dann 16 statt 12 Monate betragen würde, schwer nachvollziehbar ist, da sein Betrieb unter der 12-monatigen Sperrung wohl auch nicht viel weniger zu leiden hätte, so sollte sich jetzt, wie „Einer“ schrieb, nicht die ganze Wut gegen ihn richten. Eigentliche Verursacher der Katastrophe, die die einjährige Vollsperrung für Lorsbach ohne Zweifel bedeuten wird, sind Hessen Mobil und die Naturschutzbehörde des MTK. Zum einen muss die L 3011 nicht ausgebaut werden, weil nach den Arbeiten an der Mauer die Fahrbahndecke wieder hergestellt werden muss. Die Wiederherstellung ist schließlich kein Neubau, deshalb muss auch nicht neu trassiert werden. Zum anderen scheint die Naturschutzbehörde nicht zu wissen, was ein Mühlbach ist. Dort wird der Wasserzufluss auch manchmal abgestellt. Zudem fließt das Wasser nach dem Auslauf aus dem Schwarzbach auch – z.B. unter der L 3011 – im Rohr und später wieder im Rohr unter der L 3011 zurück zum Schwarzbach. Weshalb es denn nicht weitere ca. 250 Meter verrohrt werden kann, erschließt sich außerhalb der Naturschutzbehörde wohl niemandem! Dazu kommt die von Hessen Mobil gewählte Ausführung, zur Erneuerung der Stützmauer am Mühlbächlein 12 Meter tiefe Betonpfeiler und eine Betonwand gießen zu wollen, statt eine Spunwand aus Stahl einzubringen. Wieso hat der Magistrat dagegen eigentlich keine Einwände erhoben?

    10. April 2022
    |Antworten

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