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Mauschelei in Vorderheide: Wer zahlt für den Abbau der schwarzen Folie?

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In dieser Woche hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig sein Urteil zu Vorderheide II öffentlich zugänglich gemacht: Es ist jetzt vollständig im Internet nachzulesen (hier). Nahezu zeitgleich wurde in Vorderheide II ein langes schwarzes Kunststoffband von Mitarbeitern des städtischen Bauhofs eingepackt und abtransportiert. Das geschah still und leise, offenbar sollte es kein Mensch mitbekommen. Das gibt Grund zur Annahme: Wurde hier wieder zu mauscheln versucht?

Die pechschwarze Folie durchzog viele Jahre lang auf mehreren hundert Metern die grüne Natur auf dem Kapellenberg. Angeblich sollte sie dem Artenschutz dienen. Für Naturfreunde dagegen symbolisierte die Folie das rabiate Vorgehen von Hofheimer Lokalpolitikern: Die wollten die traditionell genutzten Streuobstwiesen mit altem Baumbestand opfern und den geschützten Lebensraum bedrohter Tierarten zerstören – für ein luxuriöses Villengebiet.

Dass das umstrittene Projekt gestoppt wurde, ist dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) zu verdanken: Der klagte mehr als zehn Jahre lang gegen die Baupläne, Ende letzten Jahres erklärte das Bundesverwaltungsgericht den Rechtsstreit für endgültig beendet. Die Stadt hatte verloren, auf ganzer Linie.

Die Folie blieb trotzdem stehen. Bei der Suche nach einer Erklärung, was mit ihr eigentlich bezweckt wurde, wird noch einmal erkennbar, wie selbstherrlich und rücksichtslos ein Privatunternehmen hier agieren konnte – im engen Schulterschluss mit Hofheims Stadtverwaltung.

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Die Folie liegt am Boden: Mitarbeiter des städtischen Bauhofs bauten den Anti-Eidechsen-Zaun in Vorderheide II ab. (Leserbilder: D.N.)

2011 war der Bebauungsplan „Wohngebiet Vorderheide II“ in Kraft getreten. Der Investor – eine Firma namens Entwicklungsgesellschaft Hofheim mbH & Co.KG, kurz: EGH genannt – wollte umgehend mit den Arbeiten starten. Doch dann begann das Gerichtsverfahren.

Man muss wissen: Hinter der EGH steht mehrheitlich der Frank Immobilienkonzern. Dessen Hofheimer Statthalter heißt Michael Henninger, und der sitzt für die CDU im Stadtparlament. Der Mann gilt als machtvoller Strippenzieher bei Bauthemen, wobei sein politische Engagement nicht unbedingt dem Wohl der Stadtgesellschaft dient, sondern immer wieder auffallend eng mit den Interessen des Frank-Konzerns verknüpft ist.

Wir hatten das bereits letztens aufgezeigt – am Beispiel eines möglichen Gewerbegebiets für Polar Mohr im Norden Hofheims: Bürgermeister Christian Vogt – ein Parteifreund von Henninger – hält die Fläche überraschend für nicht geeignet, nennt aber keinen Grund. Fakt ist: Henniger plant in der Nähe ein Wohngebiet – würde Polar Mohr hier angesiedelt, könnte das seinen Profit schmälern.

Vorderheide II: Jetzt mussten Bauhof-Mitarbeiter ran

So wird Politik in Hofheim gemacht! 2016 kündigte die Stadtverwaltung an, dass die EGH – trotz eines laufenden Gerichtsverfahrens – mit der Umsetzung des Bebauungsplanes beginnen werde. Und zwar, wie die Lokalzeitungen im Sinne der Stadtoberen verbreiteten, zunächst mit „Arbeiten zum Artenschutz“: 

Artenschutz? In Vorderheide II waren Zauneidechsen entdeckt worden, streng geschützte Tiere, deren Lebensräume nicht zerstört werden dürfen. Gleichwohl beschlossen Stadtspitze und Projektentwickler, die Reptilien umzusiedeln, und eben dafür wurde der lange Zaun aus schwarzer Folie aufgestellt. Der Plan dahinter: Der Kunststoff erwärmt sich bei Sonnenlicht, was die Tiere anlockt – so können sie leichter eingefangen und umgesetzt werden. Zugleich sollte der Zaun verhindern, dass die Eidechsen zurückwandern.

Jahre später wurde der angebliche „Artenschutz“ als Volksverdummung demaskiert: Die Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof bezeichneten die Wirksamkeit der Anti-Eidechsen-Maßnahme vielsagend als „zweifelhaft“.

Der schwarze Zaun blieb weiter stehen, über all die Jahre – bis letzte Woche.

Eigenartig: Jetzt wurde die Folie vom städtischen Bauhof abgebaut. Also auf Kosten von uns Steuerzahlern. Hätte dafür nicht die EGH aufkommen müssen?

Wir haben im Rathaus nachgefragt, warum vielbeschäftigte Bauhof-Mitarbeiter für derartige Arbeiten abkommandiert werden. Eine geschlagene Woche benötigte man, dann bekamen wir folgende Antwort: Der Abbau des Zauns  „erfolgte im Zuge der Gefahrenbeseitigung, nachdem Bürger hervorstehende Nägel und mangelnde Standfestigkeit in einigen Abschnitten des Zauns gemeldet hatten“. Wer für die Kosten aufkomme, „wird noch geklärt“.

Gut, dass wir gefragt haben! Jetzt sind wir gespannt, wann und wie das geklärt wird!

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