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Hotspots lassen Inzidenzwert in einigen Orten nach oben schnellen

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Diese Zahlen sind schon ein Schock: Der Inzidenzwert in Hattersheim liegt bei 397! In Schwalbach bei 313! In Kelkheim bei 272! In Flörsheim bei 248!

In dieser Deutlichkeit sind die extrem hohen Zahlen bisher noch nie übermittelt worden. Wir finden sie in einer Grafik, die das Landratsamt soeben veröffentlichte.

Im Kreis-Durchschnitt sieht es etwas beruhigender aus: Da beträgt der Inzidenzwert an diesem Montag 153.

Aus Hofheim wird aktuell ein Inzidenzwert von 151 gemeldet, in Kriftel ist der Wert auf 134 heruntergegangen. Er liegt damit auf dem drittniedrigsten Niveau im Kreisgebiet. Bessere Zahlen nennen nur Eppstein (125) und Bad Soden (114).

Hotspots
Zum Vergrößern anklicken: Diese Grafik nennt den Inzidenzwert in den einzelnen MTK-Kommunen.

Landrat Michael Cyriax versucht in seinem Corona-Tagebuch auf Facebook eine Erklärung zu geben: In den letzten Tagen wurden vermehrt Infektionen in einzelnen Betrieben und Alteneinrichtungen nachgewiesen. „Wir hatten mit anderen Worten dort einzelne ,kleine‘ Hotspots.“

Insgesamt wurden übers Wochenende im Kreisgebiet 164 Neuinfizierte gemeldet. Damit sind derzeit 643 Menschen in MTK an Corona erkrankt.

In den Main-Taunus-Kliniken wurden heute Mittag 36 Patienten (5,6% der Gesamtinfizierten) mit bestätigter Covid-19-Infektion behandelt. 8 Patienten (1,2% der Gesamtinfizierten) müssen beatmet werden.

Diese neuen Regeln gelten ab dem 1. Dezember

Mit dem 1. Dezember gelten bei uns neue Corona-Regeln. Hier die aktuell wichtigsten Vorschriften, die bis zum 20. Dezember ihre Gültigkeit haben. Danach dürfen wir uns – hoffentlich – über Lockerungen freuen, wenigstens bis zum Jahreswechsel. Was danach kommt? Das lässt sich derzeit seriös in keinster Weise vorhersagen…

Wer tiefer in das Thema einsteigen will, für den veröffentlichen wir unten einige Links zu mehr Informationen.

Allgemein gilt…

 Die Kontakte im öffentlichen Raum werden auf 5 Personen aus zwei Hausständen beschränkt (bisher: 10 Personen). Dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren sind ausgenommen.

 Wohnungen sind ein besonders geschützter und privater Bereich, da will der Staat nicht reinreden. Es gibt aber die dringende Empfehlung, auch hier die Kontakte in gleicher Weise zu begrenzen.

 Öffentliche Veranstaltungen finden nur noch bei besonderem öffentlichen Interesse statt. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

 Private Veranstaltungen außerhalb der eigenen Wohnung sind untersagt.

 Zusammenkünfte und Feiern innerhalb der eigenen Wohnung sind nur einem engen privaten Kreis gestattet.

 Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist in der Zeit von 23 bis 6 Uhr verboten.

Maskenpflicht gilt…

 im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr, also in Bussen, Bahnen, Taxis, Schiffen, Fähren und Flugzeugen

 in Bahnhöfen und Flughäfen sowie Bushaltestellen, U-Bahn-Stationen und Bahnsteigen

 im Publikumsbereich aller öffentlich zugänglichen Gebäude (u.a. Behörden und Bürogebäude).

 bei der Abholung von Speisen in der Gastronomie sowie in Kantinen und Mensen bis zum Sitzplatz

 in Geschäften (Groß- und Einzelhandel), Bank- und Postfilialen und zwar überall dort, wo Kunden Zutritt haben

 auf Wochenmärkten, Flohmärkten etc.

 in allen Gesundheitseinrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern und Arztpraxen

 in überdachten Einkaufszentren und in überdachten Straßen und Flächen mit Geschäften

 beim Friseur und bei medizinisch notwendigen Dienstleistungen, wo sich Dienstleister und Kunden sehr nahekommen. Die Maskenpflicht gilt für beide.

 auf stark frequentierten Straßen und Plätzen unter freiem Himmel, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sichergestellt werden kann. Das gilt insbesondere in Fußgängerzonen.

 in Fahrzeugen, wenn sich in einem Fahrzeug Personen aus mehr als zwei Hausständen befinden.

 in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind

 an Orten in Innenstädten mit viel Publikumsverkehr (Festlegung erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden)

 in Arbeits- und Betriebsstätten (nicht am Platz, wenn der Abstand von 1,5 Metern sicher eingehalten werden kann)

Für Geschäfte gilt…

 Auf die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche darf höchstens eine Kundin oder ein Kunde je angefangener 10 Quadratmetern eingelassen werden.

 Auf die 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche darf höchstens eine Kundin oder ein Kunde je angefangener 20 Quadratmeter eingelassen werden.

 Während des gesamten Einkaufs muss eine Mund-Nasenbedeckung getragen werden. Dies gilt auch in überdachten oder überdeckten Ladenstraßen von Einkaufszentren, überdachten Einkaufspassagen, auf Wochen- und Weihnachtsmärkten, Trödel- oder Antikmärkten etc. sowie vor den Geschäften und auf den dazugehörigen Parkflächen.

 Auf Wochen- und Spezialmärkten gibt es keine Begrenzung der Kundenzahl. Daher ist es besonders wichtig, dass Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Gegessen und getrunken werden darf nur in bestimmten, ausgewiesenen Bereichen, am Rande des Marktes und abseits der üblichen Verkehrswege. Die Städte und Gemeinden können auch mehrere Bereiche für den Verzehr von Speisen und Getränken ausweisen, sollte die Fläche für den Markt groß genug sein.

 Diese Regelungen gelten auch für Märkte mit erheblichem gastronomischen Angebot. Hier ist zudem wichtig, dass es beim Abholen von Speisen und Getränken nicht zu Gedränge kommt. Sollte es zu Wartezeiten kommen, muss genügend Platz zur Verfügung gestellt werden, um den Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten zu können.

Restaurants und Hotels

Bis zum 20. Dezember müssen Restaurants auf jeden Fall geschlossen bleiben, nur Speisen zum Mitnehmen sind erlaubt. Hotels dürfen nur Geschäftsreisende beherbergen. Überlegungen, Hotels über Weihnachten für Privatreisenden zu öffnen, gibt es, eine Entscheidung darüber aber steht noch aus.

Kulturbetriebe

Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, bleiben untersagt. Museen, Schlössern, Theatern, Opern, Konzerthäuser, Kinos und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Dort sind aber kulturpädagogische Angebote für einzelne Gruppen oder Klassen von Kitas, Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen möglich.

Schulen

Die Regeln für die Schulen ändern sich nicht. Es gilt weiterhin eine Maskenpflicht außerhalb des Klassenraums, also auf dem Schulhof und in den Gängen und ab der Klasse 5 auch im Unterricht. Es gibt „Maskenpausen“, zum Beispiel, wenn gerade gelüftet wird.

Ab einer Inzidenz von 200 sollen weitere Maßnahmen ergriffen werden. Es gibt aber keinen Automatismus. Vielmehr muss vor Ort entschieden werden, welche Regeln hier jeweils am wirksamsten sind.

Über die Feiertage

In der Zeit vom 23. Dezember bis 1. Januar sollen die Kontaktbeschränkungen angepasst werden: Dann dürfen sich 10 Personen, ohne eine Begrenzung der Hausstände, treffen. Dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zählen nicht mit.

Zum Jahreswechsel soll das Böllern im privaten Kreis erlaubt bleiben. Auf öffentlichen Plätzen und in belebten Straßen soll dies untersagt werden.

Weiterführende Links

Die Stadt Hofheim hat nützliche lokale wie allgemeine Corona-Informationen auf mehreren Seiten ihres Internetportals verteilt. 

Die Gemeinde Kriftel hat eine Seite mit Informationen und weiterführenden Links auf ihrer Homepage eingerichtet (hier).

Der Landkreis Main-Taunus-Kreis informiert über neue Nachrichten und auch über die aktuellen Infizierten-Zahlen auf seiner Internetseite.

Das Land Hessen informiert auf dieser Webseite.

Eltern von Kita-Kindern finden umfassende Informationen auf einer Webseite, die von der Servicestelle KitaEltern Hessen angelegt wurde.


Corona-Regeln
Das Landratsamt des Main-Taunus-Kreises in Hofheim.

Kreistag-Sitzung mit vielen Themen

Hofheims Kommunalpolitiker wollen sich in eine Art Polit-Quarantäne zurückziehen und haben bereits die Sitzungen wichtiger Ausschüsse abgesagt (hier). Die Abgeordneten auf Kreisebene dagegen wollen arbeiten:

Am 7. Dezember kommt der Ausschuss für Eigenbetriebe und wirtschaftliche Beteiligungen zusammen. Er tagt ab 14.30 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes. Die Tagesordnung ist hier einzusehen.

Am 14. Dezembertagt dann das Plenum: Die Abgeordneten treffen sich zu einer öffentlichen Sitzung um 16 Uhr in der Stadthalle Flörsheim. Die Tagesordnung steht hier.


Im Altpapier geblättert


„Aufwind“ als Podcast

Für Hofheimer Leser bietet das Kreisblatt auch heute wieder wenig Neues: Wir finden einen Bericht über das wahre Alter des Stadtmuseum-Altbaus – Quelle ist ein Artikel auf der Homepage der Stadtverwaltung, vor Tagen hier und hier zu lesen. Kitas küren ihr Lieblingsbuch, Kreis zahlt mehr für Jugendsport – alles bekannt. Neu ist lediglich ein kleiner Artikel über eine Podcast-Reihe, die ein Team des Refugiums im Hofheimer Exerzitienhaus unter dem Namen „Aufwind“ herausbringt. Als Zielgruppe nennt Caritas-Pfarrer Ludwig Reichert: Menschen, die sich beruflich oder ehrenamtlich um andere kümmern – und natürlich auch die Menschen, die besucht und betreut werden. Das Original des Artikels findet sich auf der Webseite des Bistum Limburgs (hier), die „Aufwind“-Podcasts können hier gehört werden.

Selbständige sagen alles ab

Die Krifteler Kreisblatt-Leser erfahren die Pläne der Vereinigung Krifteler Selbständiger – genauer: dass man für 2021 keine Pläne schmiedet. Der Neujahrsempfang wird abgesagt, auch die kleine lokale Ausstellung „Kriftel aktiv“ wird nicht stattfinden. Falls sich die Lage entspannt, sagt der stellvertretende Vorsitzende Roland Stübene, werde man 2022 wieder durchstarten.


Rehkitz-Retter wieder aktiv

20201130 Rehkitz

Es war ein wenig ruhig geworden um sie: Eine vor Monaten gegründete Rehkitz-Retter-Gruppe meldete sich nach langer Zeit wieder auf Facebook und stellt ein neues Logo vor. Im Juni hatte Ramona Köhler erstmals aufgerufen, organisiert durch Wiesen und Felder zu streifen und Kitze zu retten. Jetzt schreibt Nicole Kraft, dass mal viele Pläne schmiede, organisiere, Konzepte entwickele… und eben ein neues Logo gefunden habe. Für Interessierte: Auf der Facebookseite finden sich Kontaktadressen.


Letzte Meldung: Frauen-Überschuss

Jetzt haben wir es amtlich: Hofheim hatte Mitte dieses Jahres exakt 39.793 Einwohner, das sind 154 oder 0,4 Prozent mehr als Ende 2019. Es leben hier, so verrät uns die Statistik, exakt 20.307 Frauen – das sind deutlich mehr als Männer, von denen es nur 19.486 gibt.

Kriftel hatte Mitte dieses Jahres 2020 11.177 Einwohner, das sind 43 oder 0,4 Prozent weniger als am 31. Dezember 2019. Auch hier ein leichter Frauenüberschuss: In der Gemeinde leben 5.428 Männer und 5.749 Frauen.

Diese Zahlen veröffentlicht das Landratsamt heute als Amtliche Bekanntmachung.

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