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„Vorderheide II“ am Tag danach: War’s das wirklich mit den Bauplänen?

Gepostet in Allgemein

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Der Bebauungsplan „Vorderheide II“ ist endgültig Makulatur: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat ihn für unwirksam erklärt. Für viele Hofheimer ist das ein Grund zum Jubeln, weil herrliche Natur mit wertvollen Streuobstwiesen erhalten bleibt. Einige Immobilien-Unternehmer, die das große Geschäft witterten, dürften sich dagegen in einem Alptraum wähnen: Das von ihnen erhoffte Luxus-Wohnviertel am Fuße des Kapellenbergs, direkt neben herrlichem Wald und mit Blick auf die Bergkapelle, wird es wohl nicht geben. Eine Stadt zwischen Sekt und Selters, wir schauen auf den Tag danach – mit Rückblick, ersten Stimmen und der spannenden Frage: War’s das wirklich mit den Bauplänen?

In der Hofheimer Kirschgartenstraße 15 gibt es eine Firma mit dem Namen „Entwicklungsgesellschaft Hofheim mbH & Co. KG“. Diese Firma, kurz EGH genannt, war 2008 von verschiedenen Unternehmen gegründet worden: von der Frank Heimbau Main/Taunus GmbH (Hofheim), der GEV Gesellschaft für Entwicklung und Vermarktung AG (Hamburg), der Taunus Sparkasse (Bad Homberg) und der Terramag GmbH (Hanau).

Gemeinsam wollte man über die EGH das Baugebiet „Vorderheide II“ entwickeln, erschließen und vermarkten.

Im Zentrum des Firmen-Geflechts steht die Frank Immobiliengruppe. Ihre Zentrale für das Rhein-Main-Gebiet ist ebenfalls an der Kirschgartenstraße 15 in Hofheim zu finden. Der Chef dort heißt Michael Henninger, er sitzt für die CDU im Stadtparlament und gilt als unermüdlicher Antreiber, wenn’s darum geht, Neubaugebiete zu entwickeln. Ist ja auch sein Geschäft.

So entstand das Projekt „Vorderheide II“: Auf 110.000 Quadratmeter sollten 171 Bauplätze entstehen. Überwiegend Einfamilienhäuser auf größeren Grundstücken. Ein exklusives Villen-Viertel, wo heute die ökologisch wertvollsten Streuobstbestände Hessens rund 200 Tierarten Lebensraum bieten. Den Firmen winkten Millionen-Gewinne.

Aber dann sind Naturschützer, denen das Prädikat „unbeugsam“ zu verleihen ist, den Unternehmen in die Quere gekommen. Und zwar richtig nachhaltig. Der Geschäftsführer der EGH, ein gewisser Herr Klein-Knott, dürfte recht bald geahnt haben, dass es für ihn vielleicht doch nicht gut ausgehen könnte. Jedenfalls reagierte er schon mal ausfallend, wenn die Rede auf „Vorderheide II“ kam. Öffentlich beschimpfte er die Naturschützer als „Ökoaktivisten“, die mit „Verfahrens-Tricksereien” wichtige Neubauprojekte torpedieren” würden.

Jetzt ist das Projekt tatsächlich geplatzt, allerdings ganz ohne Trickserei, dafür in absolut rechtsstaatlicher Manier: Ein in seiner Klarheit überraschend deutliches Gerichtsurteil entlarvt die großmäulige Attacke Klein-Knotts gegen engagierte Naturschützer als verbale Aufplusterei. All die großartigen Pläne, die teuren Gutachten und die aufwendigen Untersuchungsberichte sind wohl nur noch Makulatur:

Der 3. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am späten Mittwoch, wie berichtet, den Bebauungsplan „Vorderheide II“ für unwirksam erklärt. Jahrzehnte der Planung – alles für die Katz‘: Ist damit die Natur gerettet? War’s das jetzt mit der Geschäftsmacherei auf Kosten von Streuobstwiesen und seltenem Getier?

Für Christian Vogt waren die Diskussionen „Klamauk“

Der Bebauungsplan in seiner heutigen Form war vor genau zehn Jahren mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP, den Bürgern für Hofheim und fast allen Abgeordneten der Freien Wähler verabschiedet worden. Die Grünen und Linken hatten dagegen gestimmt. Von einer „dramatischen Fehlplanung“ sprach die damalige Grünen-Fraktionschefin Marianne Knöß. Sie sollte umfassend recht behalten.

Übrigens reicht die Zeit der Planung, darauf machten Leser des HK-Newsletters heute aufmerksam, viel weiter zurück. 2010 war in einem Bericht der Hofheimer Zeitung zu lesen, dass eine Wohnbebauung im Gebiet „Vorderheide II” bereits „seit Jahrzehnten“ im Gespräch sei.

Die CDU war’s irgendwann leid und brach die Diskussion kurzerhand ab. Überliefert ist der Satz: „Wir werden den politischen Klamauk um die Vorderheide nicht fortführen.“ So tönte ein gewisser Christian Vogt als damaliger Wortführer der CDU im Stadtparlament. Der Mann ist heute, zehn Jahre später, Bürgermeister und Chef der Stadtverwaltung. Ob er sich noch an seine derben Worte erinnert? Heute steht Vogt vor den Trümmern eines kommunalen Expansionsdrangs, den vor allem seine CDU ohne Rücksicht auf eine wertvolle und schützenswerte Natur betrieb. So darf eine Stadt heute nicht mehr planen und bauen, lässt sich das Urteil in Kurzform zusammenfassen.

Derselbe Christian Vogt, der vor wenigen Jahren andere Meinungen als Klamauk abtat, gibt sich heute kleinlaut. Das Urteil wolle er nicht kommentieren, lässt er über seine Rathaus-Pressestelle mitteilen: „Der Stadt Hofheim liegt die Begründung zum Urteil über den Bebauungsplan ,Vorderheide II‘ des VGH Kassel noch nicht vor.“ Ohne diese Begründung könne man die Entscheidung des Gerichts nicht bewerten und auch keine Aussage über die weitere Vorgehensweise der Stadt Hofheim machen.

Vorderheide
Zum Vergrößern anklicken: Um dieses Gebiet am Fuße des Kapellenbergs wird seit Jahren heftig gerungen. Noch ist es wertvoller Naturraum, einige Lokalpolitiker wollen dort bauen.

Am Anfang stand ein Täuschungsmanöver

Andere sehen das naturgemäß anders. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) spricht von einem wichtigen Erfolg: „Das Urteil hat große Bedeutung für den Naturschutz in Hessen“, sagt Jörg Nitsch. Er ist Vorsitzender des hessischen BUND-Landesverbands. Seine Organisation hatte den langen Marsch durch die Gerichte auf sich genommen, wurde dabei vom Verein „Lebenswertes Hofheim“ unterstützt.

Nitsch: „Die Lehre aus dem Urteil lautet, dass wertvolle, artenreiche Flächen geschützt und nicht bebaut werden sollten.“ Auch für Wohnungssuchende sei das Urteil eine gute Botschaft: Es fordere, in Neubaugebieten mehr Wohnraum in der Fläche zu schaffen „statt Villengebiete mit großen Grundstücken, aber nur wenig Wohnraum zu ermöglichen“.

Die Grünen wie auch die Linken in der Stadt Hofheim dürften sich mit dem Urteil in ihrer Politik voll bestätigt fühlen. Sie hatten von Anfang an gegen die Bebauung votiert.

Der heutige Bebauungsplan sei nur durch ein Täuschungsmanöver zustande gekommen. Daran erinnert der Linke Bernd Hausmann. Es hieß damals, man wolle steuerzahlende Einwohner nach Hofheim locken, um die Einnahmen der Stadt zu verbessern. Die SPD sei anfangs gegen die Ausweisung eines Villen-Viertels gewesen, habe aber später zugestimmt – in der Hoffnung auf lukrative Einnahmen der Stadtkasse. Hausmann: „Das war schlichte Unwissenheit.“ Der Gesetzgeber hatte den Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommenssteuer gedeckelt: Mehr Millionäre bringen einer Kommune nicht mehr Geld. Als diese Erkenntnis durchdrang, sei’s zu spät gewesen, so Hausmann. Der Bebauungsplan war beschlossene Sache.

Weg frei für eine schwarz-grüne Koalition in Hofheim?

Daniel Philipp, der heutige Fraktionsvorsitzende im Stadtparlament, sagt: „Drei Koalitionsverhandlungen habe ich mit der CDU erlebt: 2011, 2016 und in diesem Jahr. Jedesmal platzten die Gespräche, weil wir eine ganz klare Haltung zu Vorderheide II hatten.“ Erhalt der Naturkeine Wohnbebauung: Das sei unverhandelbar gewesen.

Ist jetzt, da das Dauerstreitthema vom Tisch ist, der Weg frei für eine schwarz-grüne Koalition?

Philipp legt sich fest: „Eine Koalition ist für mich in dieser Legislaturperiode ausgeschlossen.“ Man sei sich in den Verhandlungen nicht einig geworden, also aus und vorbei. Außerdem sei ihm die CDU in Hofheim derzeit „zu rückständig“, sagt er auch, mit vielen der handelnden Personen „ist keine Koalition möglich“.

Er sieht allerdings auch: Es ist noch absolut offen, wie es in „Vorderheide II“ weitergeht. Dass trotz des eindeutigen Gerichtsurteils eines Tages nicht doch noch Häuser in dem Gebiet gebaut werden: Das scheint nicht vollends ausgeschlossen.

Die Stadt kann zwar gegen das Urteil keine Revision einlegen. Sie kann gleichwohl gegen die Nichtzulassung der Revision juristisch vorgehen. Darauf hat der Verwaltungsgerichtshof gestern ausdrücklich hingewiesen. Die Stadt könnte demnach Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. Das ganze Verfahren würde sich allerdings hinziehen, es werden bestimmt weitere Jahre vergehen.

Vor einer Entscheidung, nach Leipzig zu gehen oder auch nicht, muss natürlich auf alle Fälle erst einmal das Urteil schriftlich vorliegen. Das dauert in der Regel etliche Wochen.

Theoretisch könnte die Stadt auch noch einen anderen Weg einschlagen: Sie könnte einen ganz neuen Bebauungsplan aufstellen, dann einen, der den Anforderungen des Gesetzgebers Genüge leistet. Auszuschließen ist das nicht: Der Flächennutzungsplan erlaubt Wohnbebauung, und in der CDU wirken bekanntlich starke Lobby-Kräfte aus der Immobilienbranche, die bisher schon keine Bedenken kannten, die alten Streuobstwiesen für ihre Beton-Pläne zu opfern.

An diesem „Tag danach“ haben sich weder CDU noch SPD noch die kleineren Parteien zu dem Urteil geäußert. Die weitere Vorgehensweise bleibt damit erst einmal offen. Nur die Linken haben sich längst klar positioniert, und auch die Grünen haben heute noch einmal unmissverständlich unterstrichen, dass sie standhaft bei ihrer Linie bleiben wollen:

„Jegliche Bebauungsplanung der Vorderheide II ist nun unverzüglich zu beenden“, forderte Daniel Philipp. Zudem habe das Gericht deutlich gemacht, dass das Gebiet als Vogelschutzgebiet hätte gemeldet werden müssen. „Dieses Versäumnis gilt es nun nachzuholen, um die wertvolle Streuobstwiesenlandschaft dauerhaft zu sichern.“

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7 Kommentare

  1. Kasseler

    Seinerzeit wurde die Zustimmung zur ersten Version Bebauungsplan auch mit dem Versprechen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ‚erschlichen‘.

    17. Dezember 2021
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  2. Norbert Preusche

    Wie wollen wir nun einmal eine Wachstumstheorie erklärlich deutlich machen – doch nur durch Wachstum. Schauen wir uns doch mal das Areal rund um den Kapellenberg vor rund 100 Jahren an: Das waren nur Streuobstwiesen. Und jetzt sind dort überall Menschen gesiedelt, die das Geld und die Kaufkraft haben, dort zu bauen, zu kaufen und letztendlich zu wohnen. Der Berg ist besiedelt worden. Und nichts anderes haben Menschen vor, die schon immer so in der Wachstumstheorie zu Hause sind.

    Hofheim muss wachsen und sich weiter entwickeln. Das ist unser Mantra, was uns treibt. Deshalb ist es doch bemerkenswert, wenn andere Lebewesen neben uns Menschen so ganz plötzlich Recht bekommen, dort weiter ihr ihnen zustehendes Treiben zu verwirklichen. Wer die Ökonomie und ihr ausuferndes Treiben als Sinngebung hat, der entwickelt, investiert und schöpft ab. Basta! Wir werden in erklärten Metropolregionen unser versteinertes Treiben weiter fortführen, weil ohne Investition und sichtbarerer Ding-Welt nichts wirklich zielführend ist.

    Wer den exotischen Vogel zum Leitbild seiner Lebensführung macht, der hat immer wieder einen schweren Stand in der auf Nutzen orientierten Welt der Renditemenschen. Wer wird denn dort wohnen, wo jetzt noch Frösche, Insekten und Vögel ihr Wesen treiben? Es ist der brachiale Mensch, der aus jedem Quadratmeter Zukunft gestalten will. Meine Meinung im Netto lautet: Einfach mal nachdenken, wie wir zur Zeit weiterleben wollen.

    17. Dezember 2021
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    • Kasseler

      Mir wird übel, wenn ich mich immer wieder mit solchen Wachstumsideologen auseinander setzen muss… Wenn Sie dann wenigstens erklären, welches Wachstum Sie meinen. Ein Ökonom oder einfach nachdenkende Menschen unterscheiden quantitatives- und qualitatives Wachstum. Erstes meinen Sie, letzteres meine ich.

      Das von Ihnen unreflektierte Wachstum (Mantra?!!) wird uns in nicht allzu vielen Generationen die Welt unbelebbar machen. Haben Sie mal bedacht, dass Grund und Boden begrenzt sind und unsere Lebensbasis sind, solange er nicht zubetoniert ist.

      Und überhaupt: wären Sie so redlich, sich den Tenor des Urteils durchzulesen, dann würden Sie erkennen, dass es eine Vielzahl von Gründen für das gute Urteil gibt. Ich erwarte vom Vernunftmensch, dass er die Rechtsprechung akzeptiert und nicht mit konservativen Sprüchen negiert.

      17. Dezember 2021
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  3. Tanja Lindenthal Bürger für Hofheim

    Bekanntlich kämpfe ich persönlich seit Jahren für den Erhalt und den Artenschutz insbesondere der Vorderheide 2. Abgesehen davon macht es auch m.E. absolut keinen Sinn, das Thema weiter zu verfolgen, denn der Verlauf des Verfahrens hat gezeigt, es sprechen einige Aspekte dagegen dieses hochwertige Aareal zu bebauen. Auch wir als Bürger für Hofheim sehen in diesem Fall klar den Schutz der Natur im Vordergrund und sind somit gegen die weitere Verfolgung des Verfahrens.

    17. Dezember 2021
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  4. Florian Dietrich

    Was wäre denn, wenn dort von einem staatlichen Unternehmen ohne Gewinn Wohnungen für Familien gebaut werden? So etwas kann auch immer im Einklang mit der Natur durchgeführt werden. Menschen bekommen nun mal Kinder, und die müssen auch zu vernünftigen Preisen wohnen dürfen, oder nicht? Das Zauberwort ist „mit Maß und Mitte“.

    18. Dezember 2021
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  5. Norbert Preusche

    Leider wurde mein Beitrag missverstanden. Ich wollte erst einmal darauf hinweisen, woher solche Bebauungspläne kommen. Das Beispiel Besiedlung Kapellenberg zeigt es doch, wo und warum diese Antriebskräfte führen. Ich bin deutlich beim kleinen wunderbaren Vogel, der uns Menschen in die Quere kommt. Ich habe doch ausdrücklich mit dem letzten Satz versucht deutlich zu machen, dass wir – nicht zuletzt durch das Urteil – einfach anhalten sollten und nachdenken, wie wir leben wollen. Keiner sagt doch in dieser Stadt, lasst uns anhalten und über weitere Entwicklungspläne nicht zuletzt vor den bekannten Tatsachen nachdenken. Es geht doch immer weiter mit Investitionen, Vermarktungen und Suche nach neuen Möglichkeiten. Das war meine Meinung. Norbert Preusche

    18. Dezember 2021
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    • Stengel Silvia, Dipl. Ing. Landespflege

      Bin ganz bei Ihnen!

      Eine nachhaltige Stadtentwicklung kann nur im Einklang mit der Natur und mit dem Schutz funktionshoher Böden einhergehen.

      Darum steht auch das hessische Ministerium für Umwelt für Bodenschutz und gibt den Kommunen Leitfäden für eine nachhaltige Stadtentwicklung.

      Auch in Bezug auf einen neuen Stadtteil Marxheim 2 – ich bleibe bei M2, denn die Verniedlichung zu einem „Quartier“ mit dem Namen „Römerwiesen“ 300.000 Quadratmeter kasernenenartiger Blockbebauung entspricht nicht der Realität der Bebauung – sollte im Hinblick auf Erhalt von Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen in Ruhe angegangen und ggf. überdacht werden.

      Eine Bodenfunktionswert-Kartierung ist der Bauplan für nachhaltige Stadtplanung, anders darf eine Stadt nicht mehr bauen.

      Und die Kernfrage hinter allem Wachstum und Stadtentwicklung bleibt: wie wollen wir leben und was wollen wir sein: ländlich geprägt, was den Reiz Hofheims und seiner Stadtteile noch ausmacht – oder städtisch a la Frankfurt-Höchst?

      Stadt oder Land – das ist hier die Kernfrage!

      Bauen ja, aber gewusst wo und eher kleinteilig für eine harmonische Stadtentwicklung.

      Die Homburger Straße ist hier ein gutes Beispiel nachhaltiger, verträglicher Stadtentwicklung!

      3. Januar 2022
      |Antworten

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