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Privatgeschäfte im „Chalet“? Magistrat weiß angeblich von nichts…

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Topaktuelle Nachrichten gibt es zur nachösterlichen Wochenmitte – Sie erfahren sie nur im Hofheim/Kriftel-Newsletter: Der Magistrat verweigert den Stadtverordneten wichtige Informationen zum umstrittenen Weinstand „Chalet“. Das Chinon-Center erfreut sich neuer Popularität: Einer der erfolgreichsten deutschen Judo-Clubs zieht demnächst ein. Die Polizei-Statistik schmiert ab: Ohne die Super-Zahlen von Landrat Cyriax wird das wohl nix mehr mit Rekorden. Und: Hofheims SPD-Stadtrat versucht, behördliches Vollversagen als Erfolg zu verkaufen.

Magistrat: Vertrag mit Vereinsring ist geheim

Die Diskussion um die Holzhütte auf dem Untertorplatz – genannt „Chalet“ – reißt nicht ab. Anfang dieses Jahres hatten drei Fraktionen im Stadtparlament 15 Fragen an den Magistrat geschickt. Mit erheblicher Verspätung wurden jetzt die Antworten gegeben – oder besser: Der Magistrat reagiert nur auf die Fragen, er verweigert zugleich die wichtigsten Antworten. Die geheimbündlerische Geschäftemacherei im Herzen der Altstadt unter dem Deckmantel der Vereinsförderung dürfte damit weitergehen.

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Der Stolz der Hofheimer: die historische Häuserzeile mit Türmchen. In der ollen Holzhütte davor werden undurchsichtige Geschäfte gemacht – mit dem Segen des Magistrats.

Die Holzhütte gehört dem Vereinsring, und ursprünglich sollte sie der Förderung der Vereine dienen: Die sollten dort Weine ausschenken und mit dem Erlös ihre Vereinskasse aufbessern können.

Das war der Plan, er änderte sich schnell: Heute betreiben Vereins-Vorsitzender Wulf Baltruschat (ein Polizeibeamter) und sein Kassierer Sven Müller-Laupert (der Leiter der städtischen Musikschule) recht undurchsichtige Geschäfte im und mit dem „Chalet“. Auskünfte dazu verweigern sie: Auf Fragen geben sie einfach keine Antworten.

Hochgekocht war das Thema im letzten Jahr: In städtischen Gremien hatten es Stadtverordnete „gewagt“, leise Kritik am Standort der etwas heruntergekommenen Holzhütte mitten in der Altstadt zu üben. Baltruschat reagierte sofort konfrontativ: Der Mann, der als CDU-Stadtrat dem Magistrat angehört, schickte einer Stadtverordneten erst Drohmails und erstattete dann Strafanzeige gegen sie bei der Polizei (hier und hier).

Baltruschat wollte offensichtlich ein Exempel statuieren: Um männliche Stadtverordnete, die Kritik geübt hatten, machte er einen Bogen. Er nahm sich nur die Frau vor, Tanja Lindenthal von der Wählergemeinschaft „Bürger für Hofheim“.

Dass ein CDU-Stadtrat versucht, eine engagierte Lokalpolitikerin an der freien Meinungsäußerung zu hindern, dürfte ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Kreisstadt sein. Dass Hofheims Stadtführung – beispielsweise Baltruschats Parteifreund Bürgermeister Christian Vogt – mäßigend eingeschritten sein soll: Das wurde nie bekannt.

Im Gegenteil: Der Fragenkatalog der drei Fraktionen – die Grünen, die Bürger für Hofheim und die Linken hatten ihn eingereicht –, mit dem Licht in die unduchsichtige Geschäftsmacherei gebracht werden sollte, wurde im Rathaus erst einmal beiseite gelegt. Dabei ist die Geschäftsordnung unmissverständlich: „Die Beantwortung von Anfragen soll innerhalb von vier bis sechs Wochen erfolgen.“

Demnach hätten die Antworten spätestens Anfang März vorliegen müssen.

Doch Hofheims Stadtspitze hat bekanntlich sehr eigene Vorstellungen davon, wie mit  Stadtverordneten umzugehen ist. Tage und Wochen vergingen – Antworten gab’s keine. Erst jetzt wurden sie vorgelegt, und wieder ist zu erkennen: Die Bereitschaft, berechtigte Kritik aufzunehmen und zu diskutieren und so einen Konflikt in der Stadtgesellschaft zu lösen, ist nicht vorhanden.

Im Gegenteil: Informationen zum „Chalet“ werden weiterhin im Rathaus gebunkert. Geheimhaltung wird proklamiert: angeblich unumgänglich.

Wirklich wahr?

Wir dokumentieren hier die 15 Fragen – und veröffentlichen dazu die  Antworten des Magistrats. Dazu stellen wir, als Ergänzung, einige Informationen, die wir vor einigen Wochen auf unsere Fragen zum „Chalet“ von der Rathaus-Pressestelle bekommen haben.

Gunter von der Langenhainer Kleinkunstbühne Theater Sonnendeck drehte kürzlich ein Witz-Video vor der Holzbude auf dem Untertorplatz.

Frage 1: Welche Verträge bestehen zwischen dem Vereinsring und der Stadt Hofheim über welche Nutzung?

Antwort: Es besteht ein Gestattungsvertrag zwischen dem Vereinsring Hofheim am Taunus und der Kreisstadt Hofheim am Taunus aus den Jahren 2019/2020. Die Stadt gestattet dem Vereinsring auf einer Teilfläche „Am Untertor“ die Errichtung und den Betrieb eines Weinprobierstandes (Holzhütte).

Frage 2: Wie ist der Inhalt und wie sind die finanziellen Auswirkungen auf die Stadt geregelt?

Antwort: Vertragsinhalte werden grundsätzlich nicht offengelegt.

Frage 3: Wer zahlt Wasser und Strom für das „Chalet“?

Antwort: Die Kosten für Wasser und Strom werden durch den Vereinsring pauschal gegenüber der Kreisstadt Hofheim am Taunus erstattet.

Ergänzung: Gegenüber dem Hofheim/Kriftel-Newsletter hatte der Magistrat mitgeteilt: „Für Wasser und Strom muss der Vereinsring eine Pauschale von jährlich 360 Euro zahlen.“

Frage 4: Wird das „Chalet“ ausschließlich zur Vereinsförderung genutzt?

Antwort: Grundlage des Vertrags mit dem Vereinsring ist die Weitergabe an Vereine des Vereinsrings zum Ziele der Vereinsförderung.

Frage 5: Wenn nein, welche vertraglichen Regelungen gibt es hierzu?

Antwort: Die vertraglichen Regelungen zwischen dem Vereinsring und Dritten sind dem Magistrat nicht bekannt.

Ergänzung: Wir hatten gefragt: An etlichen Wochenenden wird der Weinstand geschäftlich betrieben. Entspricht dieses Vorgehen den „Genehmigungsbedingungen“ bzw. wie steht der Magistrat zu einer solchen Nutzung des „Chalets“? Die Antwort aus dem Rathaus: „Vertragliche Regelungen zur Vergabe des Weinstands gibt es bis auf die folgende Festsetzung keine. ,Der Gestattungsnehmer ist befugt, die in Anspruch genommene Fläche ganz oder teilweise an Dritte zur Nutzung zu überlassen, die Verkehrssicherungspflicht obliegt ihm gleichwohl.’”

Frage 6: Erteilt bei gewerblicher oder privater Nutzung die Stadt Hofheim jeweils eine Genehmigung des abweichenden Nutzungszwecks (außerhalb der Vereine)?

Antwort: Nein.

Frage 7: Werden, wenn es eine gewerbliche oder private Nutzung geben sollte, die Satzungen (Marktgebühren, Sondernutzung…) eingehalten?

Antwort: Der Nutzungszweck ist für die Anwendung der Satzungen unerheblich.

Frage 8: Sollte es eine gewerbliche Nutzung geben: Wie wurden die Hofheimer Gastronomen in die Abwicklung und Nutzung eingebunden?

Antwort: Dazu liegen dem Magistrat keine Erkenntnisse vor.

Ergänzung: Wir hatten in einer Frage an den Magistrat darauf hingewiesen, dass Gastronomen einen dauerhaften Weinstand kritisch sehen. Die Antwort aus dem Rathaus: Wie bei anderen Aktionen in der Innenstadt, sieht der Magistrat auch den Weinstand als Belebung der Besucher-Frequenz im Stadtkern. Davon profitieren am Ende alle Akteure.“

Frage 9: Wie erfolgt die Abwicklung mit der Musikschule und welche Verträge gibt es hier bei der Nutzung?

Antwort: Die vertraglichen Regelungen zwischen dem Vereinsring und Dritten sind dem Magistrat nicht bekannt.

Ergänzung: Wir hatten in einer Frage an den Magistrat darauf hingewiesen, dass die Aktivitäten im „Chalet“ (also auch die Privatgeschäfte) über die Webseite der städtischen Musikschule gesteuert werden. Ob im Gegenzug die Musikschule von den „Chalet“-Einnahmen profitiere? wollten wir wissen. Die Antwort aus dem Rathaus: „Fragen zur gemeinsamen Nutzung eines Buchungssystems durch Musikschule und Vereinsring kann der Magistrat mangels Zuständigkeit nicht beantworten.“

Musikschule
Dieses Foto wurde uns von einem Leser geschickt. Er schrieb dazu: „Gesehen an der Musikschule: Dort hängt ein Plakat, mit dem der Förderverein der Musikschule neue Mitglieder und damit neue Einnahmen sucht. Effektiver wäre es doch, wenn der Verein im „Chalet“ Wein verkaufen würde. Dann würde er an nur einem Wochenende ein paar Tausend Euro einnehmen. Nur müssten die private Geschäftemacher an einem solchen Wochenende mal verzichten ;-)“

Frage 10: Die Nutzung des „Chalets“ ist in Teilen gerade an Markttagen bereits vorbelegt. Wer legt diese Vorbelegung, an denen Vereine nicht buchen können, fest? Und wer profitiert in welchem Umfang finanziell an diesen Tagen (100%Vereine?)?

Antwort: Dazu liegen dem Magistrat keine Erkenntnisse vor.

Frage 11: Wer haftet bei Unfällen rund ums „Chalet“? Wie ist z.B. hier die Dauernutzung des Kühlwagens geregelt? Stolpern über den Zuweg…

Antwort: Der Stellplatz des Kühlwagens ist im Gestattungsvertrag geregelt. Die Verkehrssicherungspflichten obliegen dem Vereinsring Hofheim.

Frage 12: Wer zahlt die geplante Verlegung der Zuleitungen unter die Gehwegplatten?

Antwort: Wenn der Anfragesteller den Beschluss des Ortsbeirats Kernstadt meint, kann berichtet werden, vorbehaltlich weiterer Beschlüsse zu alternativen Standorten, dass die Kosten aufgeteilt werden. Der Ortsbeirat Kernstadt beteiligt sich im Rahmen seines Ortsbeiratsbudgets mit 1.000 Euro ebenso der Vereinsring Hofheim mit 4.000 Euro und die Kreisstadt Hofheim am Taunus. Der Vereinsring ist bereit, mehr als zwei Drittel der Kosten der Gesamtmaßnahme zu übernehmen.

KORREKTUR: Anders als der Magistrat hier schreibt, hat der Ortsbeirat Kernstadt in seiner Sitzung im November letzten Jahres beschlossen: Die unterirdische Verlegung der Leitung für das „Chalet“ wird mit 500 Euro (nicht mit 1000 Euro) bezuschusst.

Frage 13: Wie wird der Strom des Kühlwagens bei evtl. gewerblicher Nutzung verrechnet?

Antwort: Dazu liegen dem Magistrat keine Erkenntnisse vor.

Frage 14: Wohin fließen die Einnahmen, sollte das „Chalet“ nicht an Vereine, sondern gewerblich vermietet sein?

Antwort: Dazu liegen dem Magistrat keine Erkenntnisse vor.

Frage 15: Wird/Ist der Vereinsring zum/ein Gewerbebetrieb, falls eine gewerbliche oder private Nutzung stattfindet?

Antwort: Es liegen dem Magistrat keine Erkenntnisse vor, dass der Vereinsring ein Gewerbebetrieb i.S.d. Gewerbesteuergesetz i.V.m. dem Einkommenssteuergesetz ist.

Beschlossen: Judokas ziehen ins Chinon-Center

Sie wollen es wirklich wagen: Der 1. Judo-Club Hofheim will schon bald ins Chinon-Center einziehen. Im Obergeschoss befinden sich großzügige Geschäftsräume, die seit Jahren leer stehen. Rund 400 Quadratmeter: Früher war dort ein China-Restaurant, dann eine Corona-Teststation, dann nichts mehr.

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Das Chinon-Center: Im Obergeschoss will demnächst der Judo-Club einziehen.

Der Hofheim/Kriftel-Newsletter hatte berichtet: Vor drei Jahren wurden die Räumlichkeiten zum Top-Preis von 15 Euro/Quadratmeter inseriert, mit Nebenkosten sollte die Miete 8.590 pro Monat betragen. War wohl zu teuer. Später wurde der Preis gesenkt, gleichzeitig stiegen die Nebenkosten: 7.555 Euro hätte ein Mieter zahlen müssen. Keiner wollte. 

Judo Club

„Wir sind seit vielen Jahren auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten“, sagt jetzt Ernst Golla, der Vorsitzende des Judo-Clubs. Der Verein zähle im Wettkampf-Bereich zu den erfolgreichsten in Deutschland, habe Weltmeister und Deutsche Meister in seinen Reihen: Wenn man auf diesem Niveau Leistungs- und Breitensport betreibe, müsse man sich weiterentwickeln und dürfe nicht stehen bleiben. Die Jahreshauptversammlung habe die Expansions-Pläne befürwortet:

Noch in diesem Jahr, wenn alle Genehmigungen vorliegen und ein notwendiger Umbau erledigt ist, soll der Umzug stattfinden. Mit dem Center-Betreiber habe man eine langfristig sichere Vereinbarung getroffen: Rund 7000 Euro werde der Verein monatlich für Miete und Nebenkosten aufbringen müssen. Dazu kommen wie bisher Kosten für Trainer, Wettkämpfe,Verbandsmitgliedschaften

Um das stemmen zu können, wurden die Beiträge der aktuell rund 250 Mitglieder im Schnitt verdoppelt. Kinder und Jugendliche sollen demnächst 29 Euro zahlen (statt bisher 15), Erwachsene 39 Euro (statt 20). Das klingt happig, Golla aber sagt: Angesichts des breiten Angebots, das der Verein seinen Mitgliedern biete – Judo und Ju-Jutsu für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, dazu Sportwettkämpfe und auch Ferienfreizeiten für Kids – seien die Preise keineswegs zu hoch.

Knapp werden könnte es trotzdem: Die Rechnung, die den Mitgliedern vorgelegt wurde, sieht monatliche Einnahmen in Höhe von rund 9.400 Euro vor – bei Ausgaben von rund 9.300 Euro. Bleibt gerade mal ein Hunderter übrig…

„Wir haben sehr konservativ gerechnet“, gibt sich Golla optimistisch. Man rechne mit weiteren Einnahmen, etwa von Sponsoren und neuen Mitgliedern, die man dank der zentralen Lage gewinnen werde, sowie durch den Verkauf von Sportartikeln im Club-Shop.

Golla, 31 Jahre alt, ein „glücklicher Hofheimer“, wie er sagt, der derzeit in Frankfurt lebt, aber „spätestens im übernächsten Jahr wieder in Hofheim wohnen wird“, gibt sich überzeugt, dass am Ende alle gewinnen: der Verein, der künftig in bester Innenstadtlage zu finden sei, die Mitglieder, die optimale Trainingsmöglichkeiten geboten bekämen, und das Chinon-Center, das einen lebendigen Verein ins Haus hole.

Schluss mit Rekorden: Keine guten Polizei-Zahlen mehr

Vor zwei Jahren war Landrat Michael Cyriax noch ganz vorne mit dabei: Alljährlich stellte er die Kriminalstatistik für den Main-Taunus-Kreis vor, und jedes Jahr verkündete er neue Rekordzahlen. Angesichts dieser schier unglaublichen Leistungsbilanz – immer weniger Straftaten bei gleichzeitig stets verbesserter Aufklärungsquote: wie ist das möglich? – fragten wir leicht amüsiert: Ist Hofheims Polizei etwa gedopt?

Seit unserem Bericht stellte Landrat Cyriax keine einzige Kriminalstatistik mehr vor – gleichzeitig fand die angebliche Erfolgsserie der Polizei ein abruptes Ende: Die Zahlen der Straftaten steigen seither an, und die Aufklärungsquote sinkt.

Jüngst wurden die neuesten Zahlen vorgestellt (wieder ohne Cyriax). Es sieht nicht richtig gut aus: Die Zahl der Straftaten im Main-Taunus-Kreis stieg von 9.553 auf 10.318, gleichzeitig rutschte die Aufklärungsquote auf den niedrigsten Stand seit Jahren: Nur 59,8 Prozent aller Straftaten wurden aufgeklärt.

Zum Vergleich: Laut Cyriaxs letzter Polizeibilanz wurden im Jahr 2021 nur noch 9.429 Straftaten registriert, gleichzeitig lag die Aufklärungsquote bei satten 64,5 Prozent!

Müssen wir uns Sorgen machen? Eigentlich nicht: Der Main-Taunus-Kreis, das betont die Polizei gerne, sei ein sicherer Kreis. Als Beleg dient die Häufigkeitszahl, das ist die Zahl der Straftaten umgerechnet auf 100.000 Einwohner: Die ist kreisweit zwar angestiegen (von 3.992 auf 4.256), liegt im Landesvergleich aber in einem durchaus akzeptablen Bereich. Hessenweit wird die Häufigkeitszahl mit 6.220 angegeben.

Straftaten 2023

Aus Hofheim meldet die Polizei 1.921 Straftaten und damit 224 mehr als in 2022. Das erklärt die Entwicklung der Häufigkeitszahl in der Kreisstadt: Die stieg von 4.274 auf 4.758 in 2023.

Zum Vergleich: Kelkheim ist ein Hort der Sicherheit – dort wurden nur 847 Straftaten gezählt, 25 weniger als im Jahr zuvor. Das sind auf 100.000 Einwohner umgerechnet 2.909 Straftaten – ein Top-Wert im Kreisgebiet.

Sulzbach dagegen könnte man als Verbrechenshochburg bezeichnen: Dort wurden 660 Straftaten gezählt, die Häufigkeitszahl liegt damit bei 7.098. Ein negativer Spitzenwert für die kleine Gemeinde, weit über dem Landesdurchschnitt – das lässt sich allerdings schnell erklären: Die vielen Ladendiebstähle im MTZ, so die Kripo, würden die Zahlen nach oben treiben.

Aus Kriftel meldet die Polizei ganze 468 Straftaten. Klingt wenig, ist aber angesichts der relativ wenigen Einwohner nicht besonders gut: Die Häufigkeitszahl wird mit 4.197 angegeben (nach 3.875 in 2022).

Sicherste Gemeinde, noch vor Kelkheim, ist Eppstein: Die von der Polizei registrierten 402 Straftaten ergeben umgerechnet auf 100.000 Einwohner eine Häufigkeitszahl von 2.922.

Wichtiger Hinweis:

Wie jede Statistik ist auch die Kriminalstatistik der Polizei nur mit Vorsicht zu genießen. Größte Schwachstelle in dem Zahlenwerk: Die Statistik erfasst ausschließlich Vergehen, die von der Polizei bearbeitet wurden, sowie Tatverdächtige, die ermittelt werden konnten. Polizei-Experten sprechen von einem „Hellfeld der Kriminalität“. Das Dunkelfeld der Kriminalität, in dem die Polizei weder Täter noch Taten kennt, ist um ein Vielfaches größer.

Vor zwei Jahren zitierten wir einen Polizeibeamten: „Dass die Bevölkerung manipuliert wird, ändert sich vielleicht nie. Aber wenigstens sollte sie darum wissen.“

Das gilt auch heute noch.

Guter Journalismus wirkt: Kita-Bauwagen steht!

Das musste er unbedingt loswerden: „Wir freuen uns sehr, in Lorsbach nun weitere dringend benötigte Ganztagsplätze anbieten zu können und danken allen Beteiligten, die an diesem Erfolg beteiligt waren.“ 

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Nach einem Jahr Untätigkeit präsentiert Stadtrat Köppler seinen „Erfolg“:

Das Zitat stammt von Bernhard Köppler, dem SPD-Mann an Hofheims Stadtspitze. Die vermeintliche Erfolgsmeldung verbreitete die Pressestelle des Rathauses gleich mehrmals über alle Internet-Kanäle.

Unmittelbar vorausgegangen war ein Bericht im Hofheim/Kriftel-Newsletter, der gänzlich andere Informationen enthielt: Demnach hatte das Stadtparlament bereits vor einem Jahr beschlossen, dass zur Linderung der Kita-Not ein Waldkindergarten in Lorsbach eingerichtet werden soll. Und dafür sollte, so wurde im März 2023 festgelegt, ein Bauwagen angeschafft werden. Zuständig im Rathaus: Bernhard Köppler.

Nach dem Beschluss der Stadtverordneten aber passierte erst einmal: nichts. Erst im August bestellte Hofheims Stadtverwaltung den Bauwagen. Allerdings vergass Köppler, die notwendigen Genehmigungen für einen Waldkindergarten bei den übergeordneten Behörden einzuholen. Damit holte er erst Anfang dieses Jahres nach.

Die Linken prangerten das wiederholt an; zuletzt empörte sich sogar die CDU über den Schlendrian im Rathaus.

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Endlich da: der Kita-Bauwagen für Lorsbach. Bis dort Kinder spielen können, soll’s noch vier Wochen dauern.

Die Dokumentation des behördlichen Versagens im Hofheim/Kriftel-Newsletter muss auf Köppler wie eine Adrenalinspritze gewirkt haben: Er reagierte umgehend! Nur zwei Tage später ließ er den Bauwagen, der angeblich bereits im Dezember geliefert worden war, am Waldrand in Lorsbach aufstellen. Ende dieses Monats soll die Kita eröffnet werden…

Und seither spricht Köppler allüberall von einem „erfreulichen Abschluss“ und sogar von einem „Erfolg“. Kritische Selbstreflexion zählt sicher nicht zu den nennenswerten Eigenschaften dieses Mannes.

Bilder (2) Stadt Hofheim

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5 Kommentare

  1. Je mehr ich darüber nachdenke, desto weniger verstehe ich das Konzept. Also.. die Stadt Hofheim will Vereinen öffentliche Räume günstig zur Verfügung stellen. Das ist in Städten so üblich und gut so. In Hofheim ist diese gemeinnützige Aktion an einen nicht gemeinnützigen Verein – den Vereinsring „delegiert“ (zumindest steht in Satzung nix von gemeinnützig). Dieser entscheidet nach „privatwirtschaftlichen“ oder „persönlichen“ Erwägungen die Vergabe der öffentlichen Räume – und wer diese „verwirkt hat“ (werft tie Purschen zu Poden!).
    Ich weiß nicht, wie es Euch so geht – aber mir kommt das alles sehr spanisch vor – ähhhh „hofheimerisch“ (habe ich gerade erfunden: das Wort für „intransparent“ und „stinkig“).

    3. April 2024
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  2. hebeling

    Im Wein soll Wahrheit liegen und hier wird im Trüben und ohne Angelschein gefischt…

    Noch einmal die Kernfrage: Ist der Vereinsring eine „juristische Person“?

    Aus meiner Perspektive nicht…. Wenn ich damit richtig liegen sollte, dann hat die Stadt Verträge mit einer rechtsunfähigen Truppe gemacht, die nicht besitzen kann, keine Haftung übernehmen wird, mit Steuern wird’s schwierig, mit der Betriebshaftpflicht und dem Ordnungsamt vom Kasseneichen bis Hygienekontrolle… Es gibt nicht mal ein Konto dann, von dem irgendwas bezahlt werden kann.

    Nächstes Mal ist vielleicht ein fünfjähriger Vertragspartner oder ein Dackel.

    Alles muss über Privatleute im Vereinsring laufen.

    Sogar die Sache mit der Kassenführung wäre schwierig, weil anteilig öffentliche Mittel durch die Arbeit für den Ring zweckentfremdet sind.

    Bitte beweise mir doch mal Einer das Gegenteil, dann würde ich erleichtert ein Glas Grauburgunder auf ihn trinken….

    Also was ist jetzt? Bitte beantwortet die Frage nach der Rechtsfähigkeit doch in erhalb von 8 Tagen… Das muss doch möglich sein.

    3. April 2024
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  3. P.Kordes

    Unglaublich, was dort für Dinge laufen! Die Hofheimer Bürger zahlen mit ihre Steuern diesen Betrieb mit – und dann gibt man keine Antworten, sondern redet das ganze klein. Ein Witz ist auch, wenn der Kühlwagen samt der Kühltruhe im Holzschuppen dauernd von Freitag bis Sonntag läuft und an den Stadtfesten dazu: Dadurch fallen mehr als geschätzt 2000 bis 3000 Euro im Jahr nur für Strom an. Klingt echt sozial, sich dann mit 360 Euro im Jahr zu beteiligen – bei dem Geld, was dort eingenommen wird…

    4. April 2024
    |Antworten
  4. J. Pracht

    Nun ja, dass da von der Stadt Hofheim wenig zur Aufklärung kommt, verwundert mich nicht. Bei der ganzen Sache ärgert mich nur, dass ein „Gestattungsvertrag“ und alle Genehmigungen erteilt wurden, wo andere Gastronomen viel zu kämpfen hätten.

    Baltruschat, der rechtzeitig beim Bürgermeisterparteiwechsel von der SPD zur CDU gewechselt ist, hat einen guten Draht zur Stadtspitze. Diese Vetternwirtschaft, die einer Kreisstadt nicht würdig ist, kritisiere ich.

    Bei den gewerblichen Einnahmen, wenn keine Vereine ausschenken, ist eine Bonpflicht/Quittungspflicht erforderlich. Gibt es einen Bon am Chalet zum Glas Wein?

    Beim Ausschank von Adrianna F. und vom Vereinsring Chef selbst (kein gemeinnütziger Verein)
    entstehen Fragen:

    In § 146a Abs. 2 AO wird klargestellt, dass für jeden Geschäftsvorfall ein Beleg „auszustellen” und dem Kunden zur Verfügung zu stellen ist. Es besteht damit zwar keine Mitnahmepflicht für den Kunden. Doch selbst wenn der Kunde verneint, „muss” ein Bon ausgestellt werden.

    Ich denke, hier werden mehr als 5000 € Gewinn gemacht.

    Das Finanzamt ist informiert und wird auch rückwirkend prüfen (Körperschaftssteuer)

    Es wäre peinlich, wenn der Vereinsring (und auch die Stadt Hofheim wegen Beihilfe) aufgrund
    einer Steuerhinterziehung bestraft werden sollte.

    4. April 2024
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  5. Hebeling

    Auf dem Schlauch gestanden?

    Im Detail steckt oft ein Teufelchen. Langsam verstehe ich, warum die Schlauchzuleitung unter die Erde gekehrt werden soll: Stolpergefahr ist sicher ein Punkt auf dem Weg zum Chalet, aber besonders beim beglückt Heimlaufen rund um 0,8 Promille.

    Nein, nein, nein, es liegt wahrscheinlich ganz anders: An Trinkwasserleitungen werden hohe Ansprüche gestellt, an Materialgüte und Hygiene. Schon zwei Meter Schlauch sind oft ein Problem.

    Die Versorgung von Jahrmarktsbuden und Ständen darf damit nur kurz und vorübergehend sein, gerade in Zeiten der Legionelllen.

    Wie lange liegt der Chalet-Schlauch da auf der Erde mit seien Dutzend Metern? Jeder andere Gastrobetrieb wäre deswegen wahrscheinlich zugemacht oder nicht genehmigt worden. Und kommt mir nicht mit verantwortungsbefreitem: „nur zum Gläserspülen“! Trinkwasseranschluss ist Trinkwasseranschluss.

    Langsam läppert es sich zum multiplen Kommunalorganversagen.

    6. April 2024
    |Antworten

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